FR: Telekom gab 2001 Millionen von Kundendaten an BKA [update]

Die Frankfurter Rundschau berichtet, daß nach den Anschlägen vom 11. September 2001 in New York das BKA bei der Telekom angeklopft habe. Ob man mal die Kundendaten haben könnte, für eine Rasterfahndung?

Aber sicher doch, die Telekom ist schließlich ein Dienstleistungsunternehmen:

Die Deutsche Telekom habe dem Bundeskriminalamt (BKA) nach dem 11. September 2001 ohne ersichtliche Rechtsgrundlage Millionen von Kundendaten für groß angelegte Rasterfahndungen bereitgestellt, berichten gut informierte Konzernkreise der FR. Dabei sei es jedoch nicht um die Suche nach bestimmten Straftätern oder konkrete Gefahren gegangen, sondern um eine umfassende Durchrasterung von nahezu allen Kunden-Datenbeständen der Telekom, berichten Zeugen.

Das überrascht mich irgendwie nicht wirklich. Verblüffend ist aber doch das Ausmaß, in dem die Telekom der Zeitung zufolge ihre Kunden routinemäßig an die Behörden verrät.

Die FR berichtet unter Berufung auf Insider, daß BKA und Verfassungsschutz bei der Telekom „ein und aus“ gingen und Informationen oft ohne richterliche Beschlüsse beschafft würden. Sobald das Wort „Amtshilfe“ fällt, sind die ehemaligen Beamten des Konzerns offenbar zu allen Schandtaten bereit.

FR: Bundeskriminalamt: Rasterfahndung mit Telekom-Kundendaten

UPDATE: „Stimmt garnich“, sagt das BKA:

Bei der Deutschen Telekom AG angefragt waren seinerzeit weder Bestands- oder Verbindungsdaten noch Kundendaten anderer Art, sondern ausgewählte Daten von Mitarbeitern und innerhalb des Konzerns zugangsberechtigten Dritten. Die Deutsche Telekom AG war im Übrigen gebeten worden, nur Daten von Mitarbeitern zu übermitteln, die vom BKA mitgeteilte Kriterien erfüllten.

Das soll dem Schutz der Infrastruktur in Deutschland gedient haben.

Die Frankfurter Rundschau nennt das „eine Art delegierte Rasterfahndung“.

[via]

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17 Ergänzungen

  1. Vermutlich ja.
    Sorry, knallige Schlagzeilen vor 10 Uhr morgens sind nicht so mein Ding. Vorschläge nehme ich jederzeit gern entgegen :-)

  2. Hallo Leute,
    hier mal frei in den Raum gesprochen: Das BKA hat die verdammte Pflicht Deutschland vor „übel“ zu schützen, natürlich kann man solch eine BKAInformationsmacht mißbrauchen aber ich Frage mich wieso sollte das die BKA tun, und wenn ja dann doch nur zum positiven Vorteil für die BRD und somit für die dort lebenden Menschen wie Du und ich. Was ist wenn ein Terroranschlag wie der von 11. September 2001 vor deiner Haustüre stattgefunden hätte…würde man dann immer noch über die MillionenKundendaten an die BKA diskutieren oder gar anbrankern ? – wir sitzen alle im selben Boot, und das vergessen einige oder wissen es gar nicht. Ich wünsche euch Zufriedenheit ;) Lando

  3. @Lando das kann nicht dein ernst sein, oder?

    Ja, die Aufgabe des BKA ist es einen gewissen Schutz zu liefern. Dabei hat es sich aber verdammt nochmal an die Rechtsgrundlagen dieses Landes zu halten.

    Ist das nicht der Fall muss ich ehrlich sagen, dass ich mehr Angst vor diesem Staat habe – und vermutlich in der Zukunft noch mehr haben werde – als ich es vor solch einem Anschlag hätte.

    Beste Grüße,
    Thomas

    1. Hallo Thomas,

      als erstes, du brauchst keine Angst zu haben, der Staat bist Du und ich und viele andere friedliche Menschen die in Gleichgewicht miteinander leben möchten >> davon gehe ich jetzt mal aus ;) <<

      Mein erster Gedanke war als ich dein Kommentar las: die Rechtsgrundlage ist (denk ich zumal) für ein demokratischesSystem da die unter anderem die Privatsphäre der Menschen schützen soll also sollte sich demnach jeder an die Regel halten, der Terrorismus aber kennt keine Regel somit hat die Regel (Rechtsgrundlage) die wir uns selbst aufgesetzt haben irgendwo eine Schwachstelle für uns „neutrale“ die aber für die Akteure(Terroristen) ein zusätzliches plus ist. Soll heißen, wieso soll der BND (Wo auch nur Menschen mit Familien arbeiten) ein zusätzliches „AntiterrorismusWerkzeug“ (Telekom wo auch nur Menschen mit Familien arbeiten- und ohne Profit und sonst irgendwelche Hintergedanken die Daten weitergegeben haben in diesen Moment, ich Denke auch das soviel Panik herrschte zu dieser Zeit und man einfach versuchte eine übertriebene Sicherheit zu einer neuen fremden Situation Herr zu werden) einfach liegen lassen.

      Ich bin natürlich auch dafür dass sich jeder an die Rechtsgrundlagen halten soll!

      Aber in solch einen Fall ist der BND mein Freund weil er versuchte in dieser Situation und zu dieser damaligen Zeit mit allen Mitteln unser Leben zu schützen, ich gehe jetzt mal davon aus das dies nach Sozialenmaßstab geschah ;)

      Ich Meine aber auch in einer Notsituation (Lebensgefahr!): erst handeln bevor es zu spät ist und Nachher klären.

      Ich wünsche Dir Zufriedenheit
      Lando

  4. Hallo Thomas,

    als erstes, du brauchst keine Angst zu haben, der Staat bist Du und ich und viele andere friedliche Menschen die in Gleichgewicht miteinander leben möchten >> davon gehe ich jetzt mal aus ;) <<

    Mein erster Gedanke war als ich dein Kommentar las: die Rechtsgrundlage ist (denk ich zumal) für ein demokratischesSystem da die unter anderem die Privatsphäre der Menschen schützen soll also sollte sich demnach jeder an die Regel halten, der Terrorismus aber kennt keine Regel somit hat die Regel (Rechtsgrundlage) die wir uns selbst aufgesetzt haben irgendwo eine Schwachstelle für uns „neutrale“ die aber für die Akteure(Terroristen) ein zusätzliches plus ist. Soll heißen, wieso soll der BND (Wo auch nur Menschen mit Familien arbeiten) ein zusätzliches „AntiterrorismusWerkzeug“ (Telekom wo auch nur Menschen mit Familien arbeiten- und ohne Profit und sonst irgendwelche Hintergedanken die Daten weitergegeben haben in diesen Moment, ich Denke auch das soviel Panik herrschte zu dieser Zeit und man einfach versuchte eine übertriebene Sicherheit zu einer neuen fremden Situation Herr zu werden) einfach liegen lassen.

    Ich bin natürlich auch dafür dass sich jeder an die Rechtsgrundlagen halten soll!

    Aber in solch einen Fall ist der BND mein Freund weil er versuchte in dieser Situation und zu dieser damaligen Zeit mit allen Mitteln unser Leben zu schützen, ich gehe jetzt mal davon aus das dies nach Sozialenmaßstab geschah ;)

    Ich Meine aber auch in einer Notsituation (Lebensgefahr!): erst handeln bevor es zu spät ist und Nachher klären.

    Ich wünsche Dir Zufriedenheit
    Lando

  5. @Lando: Wenn sich staatliche Stellen im Ernstfall nicht an Gesetze halten (müssen), dann ist es mit dem Rechtsstaat nicht so weit her. Wer entscheidet denn bitte, wann eine Notsituation „schlimm genug“ ist ?

    1. Hallo Erlehmann,

      …dann ist es mit dem Rechtsstaat nicht so weit her, RICHTIG! sehe ich auch so aber es gibt doch bestimmte „GefahrenSituationen“ in denen man schnell handeln muß bevor das schlimmste Eintritt. Zu deiner Frage, wer Entscheidet…UNSER RECHTSSYSTEM!

      –„Ich Meine aber auch in einer Notsituation (Lebensgefahr!): erst handeln bevor es zu spät ist und NACHHER KLÄREN“ > Damit Meine ich das Rechtssystem ;)

      Hab mal kurz gegoogelt:
      >>Gefahr im Verzug (GiV) ist ein Begriff aus dem Verfahrensrecht.GiV ist gegeben, wenn die Einholung eines vorherigen richterlichen Beschlusses den Ermittlungserfolg ganz oder teilweise vereiteln oder gefährden würde.
      * Gefahr: Eine konkrete Gefahr liegt vor, wenn durch die Sachlage des einzelnen Falles eine hinreichende Wahrscheinlichkeit besteht, dass in absehbarer Zeit ein Schaden für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung eintreten wird.
      * Gegenwärtige Gefahr: Eine Gefahr, bei der das schädigende Ereignis bereits begonnen hat oder unmittelbar bzw. in allernächster Zeit mit einer an Sicherheit grenzenden Wahrscheinlichkeit bevorsteht.
      * Erhebliche Gefahr: Eine Gefahr, die eines oder mehrere bedeutsame Rechtsgüter, wie Leben, Gesundheit, Freiheit, wesentliche Vermögenswerte oder den Bestand des Staates bedroht.
      * Gefahr für Leib oder Leben: Eine Gefahr, bei der eine nicht nur leichte Körperverletzung oder der Tod einzutreten droht.
      * Gefahr im Verzuge: Eine Sachlage, bei der ein Schaden eintreten würde, wenn nicht an Stelle der zuständigen Behörde oder Person eine andere Behörde oder Person tätig wird.

      Ich bin kein Rechtsexperte – aber ich denke mal das die vorgehensweise der BKA (nicht allein) zur damaligen Zeit eine SchnelleEntscheidung bedarf und der BKA nun mal jetzt der Sündenbock ist, was ja vorher schon geplant war ;)

      ich wünsche a guts nächtle!
      Lando

  6. Ich glaube, das BKA schreibt hier in Person „Lando“.

    GiV war bestimmt nicht gegeben, da sie hier eine Liste mit T-Kunden brauchten. Diese Liste zu erstellen hat bei der DTAG auch eine gewisse Zeit inanspruchgenommen.

    Weiterhin gingen die Herren vom BKA dort ständig ein und aus. Von GiV kann man da kaum noch sprechen.
    Im Normalfall wird von GiV immer bei (Selbst-)Mordankündigungen oder ähnlichem gesprochen.

    1. Herr Johannes Mittendorff erst mal Danke für das Kompliment ;) BKA=Lando

      Wenn hier kein GIV gegeben war oder sonst irgendwas Rechtsstaatliches, dann frag ich mich persönlich was ist da Schiefgelaufen???
      Betriebsblindheit…

      OOOO…hmm!…Verschwörungstheorin…Kontrollfreak Schäuple hat wieder mal zugeschlagen?…OOOO

      Wie auch immer es ist an die Öffentlichkeit geraten und es ist gut so.

  7. Vorhandene grosse Datenmengen lösen nun mal grosse Begehrlichkeiten aus. Da die Grenzen zwischen den einzelnen Behörden und Diensten zunehmend verschwimmen, sollte es doch eigentlich niemanden mehr wundern, wenn sich unter dieser grauen Tarnkappe die einen oder anderen Herren bedienen – wem sind sie denn schon Rechenschaft schuldig?!

  8. Bei Wikileaks gibt es jetzt ein 26-seitiges Paper des Kanadischen Außenministeriums zu ACTA.
    (gescannt)
    Ant-Counterfighting Trade Agreement

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.