Filesharing-Abmahnungen im großen Stil rechtswidrig?

Offenbar wenden Filesharing-Abmahner in Deutschland flächendeckend rechtswidrige Vorgehensweisen an. Das zeigt eine Artikelserie von gulli:news.

Wikileaks veröffentlichte in den vergangenen Tagen eine Reihe von Dokumenten, die Gulli zugespielt worden waren. Darunter ist auch ein Fax des deutschen Rechtsanwaltes Udo Kornmeier an einen Kollegen von der britischen Kanzlei Davenport Lyons. Beide sind als rechtliche Vertreter von „Piraten“-Jägern bekannt. Kornmeier vertritt u.a. die DigiProtect Gesellschaft zum Schutz digitaler Medien mbH. Diese schließt wiederum Vereinbarungen mit Rechteinhabern, die DigiProtect zur Rechtswahrnehmung berechtigt, insbesondere dazu, Rechtsverletzungen in P2P-Netzwerken zu verfolgen.

In dem Fax Kornmeiers geht es um die finanziellen Vereinbarungen mit DigiProtect. Er schreibt, dass Davenport Lyons einen Anteil von 37,5% an den Einnahmen aus der Verfolgung von Filesharern erhalten würde. Interessant ist die Schilderung des Geschäftsmodells, das so auch in Deutschland angewendet wird:

It is important for you to note that DigiProtect has no clause in its agreements with the original rights holders that the original rights holders have to pay for contentious matters. The whole project is a „no cost“-project for the original rights holders. Therefore, it is impossible for DP to guarantee payments in an amount which is hardly to foresee. The whole project, as DP sees it, is kind of a „joint venture“ where no party charges the other party with any costs. As mentioned before, this is how we handle it in Germany and because DP provides substantial business, the business still is profitable although fees for litigation are included in the 37,5%.

Das bedeutet, dass die Rechteinhaber eine Art „Rundum-Sorglos-Paket“ buchen. Wenn die Abgemahnten zahlen, werden die Einnahmen unter den Beteiligten aufgeteilt. Zahlen sie nicht, entstehen den Rechteinhabern keine Kosten daraus.

Eine solche Regelung ist in Deutschland nicht legal. Denn reinen Erfolgshonoraren (im Gegensatz zu Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)) sind enge Grenzen gesetzt, schreibt Rechtsanwalt Thomas Stadler:

§ 4a des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes besagt, dass ein Erfolgshonorar nur für den Einzelfall und nur dann vereinbart werden darf, wenn der Auftraggeber aufgrund seiner wirtschaftlichen Verhältnisse bei verständiger Betrachtung ansonsten von der Rechtsverfolgung abgehalten würde.

Diese Voraussetzungen sind hier ersichtlich nicht erfüllt. Es fehlt bereits an einer Vereinbarung für den Einzelfall, weil vorliegend Rahmenverträge geschlossen werden, die die Verfolgung einer (unbestimmten) Vielzahl von Einzelfällen abdeckt. Außerdem wäre schwerlich zu begründen, dass ein Unternehmen wie DigiProtect aufgrund ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse ansonsten die Rechtsverfolgung nicht stemmen könnte.

Stadler berichtet zudem, dass Kornmeier in seinen Abmahnschreiben explizit Anwaltskosten nach dem RVG einfordert. Zuerst werde ein Pauschalbetrag in Rechnung gestellt, wenn der Abgemahnte widerspreche, berufe Kornmeier sich im zweiten Schreiben explizit darauf, dass die ihrem Mandanten (DigiProtect) nach dem RVG entstandenen Anwaltskosten zu zahlen sind. Diese Vorgehensweise sei rechtswidrig, denn DigiProtect müsse ja entsprechend der Vereinbarung niemals Anwaltskosten vorstrecken:

Die Kanzlei Kornmeier fordert Anwaltskosten, von denen sie weiß, dass sie nicht entstanden sind. Dieses Verhalten wird man zivilrechtlich als unerlaubte Handlung qualifizieren können und strafrechtlich als (versuchten) Betrug.

Stadler zieht aus den von gulli:news aufgedeckten Dokumenten den Schluss, dass sich „unter dem Deckmantel der (legitimen) Verfolgung urheberrechtlicher Interessen […] ein neuer Wirtschaftszweig [etabliert], der die urheberrechtliche Abmahnung zu einem lukrativen Geschäftsmodell umgestaltet hat.

Dafür spricht auch eine weitere Serie von Dokumenten, die ebenfalls auf Wikileaks publiziert wurden. Daraus wird deutlich, dass in Großbritannien ein System von „Action Points“ etabliert wurde, mit denen bewertet wird, ob gegen eine abgemahnte Person geklagt werden soll.

Zehn Punkte stehen für „garantiert klagen“, einer für „in Ruhe lassen“. Laut gulli senkt insbesondere das Einschalten eines Rechtsbeistandes das Klagerisiko erheblich, in einem dokumentierten Fall auf drei Punkte. Kein Wunder, schließlich müssen, wie aus der Korrespondenz von Udo Kornmeier hervorgeht, die abmahnenden Anwälte die Kosten für ein Verfahren selbst tragen. Gulli:News sieht Indizien, wenn auch keine Beweise, dafür, dass ein solches System auch in Deutschland zum Einsatz kommt.

Deine Spende für digitale Freiheitsrechte

Wir berichten über aktuelle netzpolitische Entwicklungen, decken Skandale auf und stoßen Debatten an. Dabei sind wir vollkommen unabhängig. Denn unser Kampf für digitale Freiheitsrechte finanziert sich zu fast 100 Prozent aus den Spenden unserer Leser:innen.

22 Ergänzungen

  1. Kann nicht mal jemand in großem Stil die Anwälte die sowas praktizieren abmahnen und gegebenenfalls die Anwaltslizenz entziehen?

    Das ist Betrug in ganz großem Stil und ich schätze der reale „Schaden“ durch die zu Unrecht erstandenen Anwaltskosten übersteigt bei weitem das was die Raubkopierer, Filesharer, oder wie man sie nennen mag real an Schaden anrichten.

  2. Ich würde den Namen evtl besser abkürzen: Rechsanwalt K.
    Nicht das du später noch selbst iwie Ärger bekommst, weil es Briefgeheimnis o.Ä. gibt ;)

  3. @forbite: der autor der zeilen oben schreibt auch für das abzock-portal gulli. manchmal ist die erklärung ganz einfach.

  4. @forbite / Mausezahn

    Die Tatsache, dass ich auch für gulli:news schreibe, hat nichts damit zu tun, dass ich diese hier als Quelle anführe. Gulli hat diesen Fall aufgedeckt – da ist es selbstverständlich, die Seite hier als Quelle zu nennen.

    Ansonsten würde ich darum bitten, die Kommentare im Weiteren auf das Thema des Artikels zu beziehen.

  5. Etwas off-topic, aber ebenso fragwürdig:
    http://www.ln-online.de/news/schleswig_holstein/2692035

    Die Forderung Gewalt GEGEN Polizisten zu bestrafen finde ich sehr gewagt, vor allem wenn man sieht wie Polizisten auf Demos wie bei „Freiheit statt Angst“ gerne selber mal losprügeln.

    Ich finde eher es wird Zeit (auch) die Polizisten zu bestrafen, nicht nur die Bürger. Beide Seiten haben KEIN Recht (grundlos!) Gewalt anzuwenden.

    Aber es passt beides sehr zusammen, das Volk ist böse und der Staat, die Polizei und die Lobbys müssen das Volk klein und im Zaum halten.

  6. seht euch mal die eva-schweitzer-oper an oder die zusammenfassung mit den links bei mir. das ist exakt dasselbe muster, im kleinen. wenn die jetzt bei der firma, die frau schweitzer beraten hat, anfangen nachzufassen, könnte das der anfang einer debatte über dieses ganze schlimme thema sein. es würde höchste zeit, auch, dass der gesetzgeber ggf. die geltende rechtsprechung revidiert.

  7. seht euch mal die eva-schweitzer-oper an oder die zusammenfassung mit den links bei mir. das ist exakt dasselbe muster, im kleinen. wenn die jetzt bei der firma, die frau schweitzer beraten hat, anfangen nachzufassen, könnte das der anfang einer debatte über dieses ganze schlimme thema sein. es würde höchste zeit, auch, dass der gesetzgeber ggf. die geltende rechtsprechung revidiert.

  8. Diese Abmahnwelle ist auch dadurch möglich, weil IP-Adressen -> Namen beim Provider abrufbar sind ohne große Formalitäten. Ich kann aus meinem Bekanntenkreis melden, der Geschäftszweig Massen-Abmahnung funktioniert blendend. Die Briefe werden teilweise schon von „Billig-Kurieren“ direkt in den Postkasten geworfen mit durchgestrichener (Kulli) Briefmarke. Also blüht auch schon das „Sekundärgeschäft“.
    Ich finde es toll, wie man in einem rechtsstaatlich und demokratisch regierten Staat in großem Stil mit Gesetzeslücken und ungelöstem Umgang von Copyright-Problemen Geld verdienen kann. Schade nur, dass ich selbst wenn ich könnte, niemals so „kaltherzig“ und „abgebrüht“ Menschen offensichtlich abzocken kann. Ich muss einfach noch viel lernen um abgebrühter Kapitalist zu werden, der seine Mitmenschen um ihr letztes Kapital bringt.
    Oder sind es die Radikal-Kapitalisten, die lernen müssen eine innere soziale Barriere zu entwickeln?

    Gruß
    Lukas

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.