Fall Schweitzer: Abmahner in der Rechtfertigungsfalle?

Erinnert sich noch jemand an die Abmahnung des Bloggers „Philip“ durch die Journalistin Eva C. Schweitzer? Letzte Woche war das, also lange her. „Philipp“ hatte 2 1/2 Absätze aus einer Zeit-Kolumne von Frau Schweitzer übernommen und das Zitatrecht bei seiner Leseempfehlung damit wohl etwas arg optimistisch interpretiert. Die Folge: Eine Abmahnung. Johnny von Spreeblick schrieb damals:

1.200,00 Euro soll Philipp wegen Verstoß gegen das Urheberrechtsgesetz als Schadensersatz an Frau Schweitzer zahlen, an den Anwalt sollen beim angesetzten Gegenstandswert von 21.200,00 Euro weitere 955,00 Euro gehen. Macht eine Gesamtsumme von 2.155,00 Euro.

Nun, zu der Geschichte gibt es ein Update. Zunächst einmal ist da ein Artikel von Daniel Bouhs, der seiner Kollegin in der taz mit einer nicht so ganz korrekten Darstellung der Ereignisse zur Seite springt.

Formulierungen wie „weil der [Blogger] in seinem Blog zwar einen Text der Autorin lobte, das Werk aber auch kopierte“ und „Zwar hat jeder das Recht, einen fremden Text zu zitieren, aber eben nicht komplett“ sind angesichts des konkret angeführten Beispiels nicht nur grenzwertig bzw. falsch, sondern vor allem eines: manipulativ. Geschenkt. Weit interessanter an Bouhs‘ Artikel ist nämlich der Hinweis auf den Dienstleister, der für Frau Schweitzer „Textdieben“ nachstellt.

Schweitzer wurde Kundin und Gerigk fing an, sein Geschäft zu machen. Er speiste Texte in ein Programm ein, dass Textguard heißt, wie auch seine Firma. Die Software sucht über Schnittstellen Kopien im Internet.

So weit, so gut. Gerigks Geschäftsmodell umfasst aber mehr als die Suche nach Textdieben. Er empfiehlt seinen Kunden auch gleich die passenden Anwälte, um die entdeckten Urheberrechtsverstöße zu ahnden. Und hier wird es spannend. Gegenüber Johannes Boie von der Süddeutschen gab Frau Schweitzer nämlich an, für den Service nichts zu zahlen. Also auch nicht die von den abmahnenden Anwälten in Rechnung gestellten Auslagen:

[…] Mir entstehen keine Kosten, das trägt sich durch die Kosten, die den Abgemahnten entstehen. Mir geht es hauptsächlich um Zeitungen. Ich bezahle nichtmal was für den Service von TextGuard. Die machen das, und so finanziert sich das. Ich bekomme dann hoffentlich Geld. Letzten Endes finanziert sich das pro Fund (von Urheberrechtsverletzungen, Anm. Boie). […]

Na hoppla? Abmahnungen als Geschäftsmodell? Erinnert sich jemand an die Präsentation von DigiRights Solutions (deren Echtheit DigiRights Solutions bestreitet, was der Fairness halber erwähnt sei …)

Wie auch immer, durch die offenherzige Art von Frau Schweitzer haben Gerigk und seine Anwälte nun wohl ein ernsthaftes Problem. RA Thomas Stadler kommentiert:

Das bedeutet freilich, dass auch die mit der Abmahnung geltend gemachte Erstattung von Anwaltskosten nicht verlangt werden kann. Hierauf hat der Kollege Vetter in seinem Blog hingewiesen. Denn letztlich reicht der Rechtsinhaber nur die ihm entstandenen Anwaltsgebühren an den Verletzer weiter. Er macht eine Erstattung der ihm entstanden Kosten geltend.

Der in diesem Fall tätige Anwalt wird sich jetzt die Frage gefallen lassen müssen, weshalb er bei der Gegenseite eine Forderung geltend macht, von der er weiß, dass sie nicht besteht.

Prima Eigentor, liebe Abmahner. Mein Mitleid hält sich in Grenzen.

PS: Der von Thomas Stadler verlinkte Beitrag „Eva Redselig“ im Blog von Udo Vetter ist auch äusserst lesenswert.

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27 Ergänzungen

  1. “ Mir entstehen keine Kosten, das trägt sich durch die Kosten, die den Abgemahnten entstehen.“

    Ich finde man kann diesen Satz auch durchaus anders interpretieren. Er wurde ja schließlich von einem juristischen „Leihen“ geschrieben:

    „Denn letztlich reicht der Rechtsinhaber nur die ihm entstandenen Anwaltsgebühren an den Verletzer weiter“
    Genau das könnte doch mit „Mir entstehen keine Kosten“ gemeint sein. Denn die Anwaltskosten werden ja schließlich gleich mit der Abmahnung zusammen eingefordert.

  2. @Tarik: Siehe dazu Udo Vetter:

    Sie habe ein “Gesamtpaket” gebucht, mit dem TextGuard nach unerlaubten Veröffentlichungen ihrer Artikel suche, ließ die Autorin freimütig in ihrem taz-Blog verlauten. Was nach dem Kontext recht eindeutig besagte: Ich zahle nichts, kriege aber auch nur im Erfolgsfall Geld. […]

    Wird aber ein Komplett- bzw. Rundum-Sorglos-Paket auf Erfolgsbasis vereinbart, hat der beauftragte Anwalt gar keinen Gebührenanspruch gegen den Abmahner. Mit der Folge, dass der Abgemahnte auch nichts erstatten muss; jedenfalls nicht die gesetzlichen, bei entsprechenden Streitwerten sehr hohen Gebühren.

  3. Jetzt müssen wir nur noch jemanden finden der das von einem Gericht überprüfen lässt. Ich glaub das mal so ungeprüft, es ist einfach logisch. Wenn das so stimmt müssten Anwalt und die Schweitzer mit Berufsverbot und einer satten Geldstrafe belegt werden. Vielleicht wird Eva dann wieder menschlicher.

  4. @T.S.: Mit Berufsverboten kenne ich mich nicht sonderlich gut aus, halte sie aus dem Bauch – wenn überhaupt – aber allenfalls in Ausnahmefällen für denkbar. Zum Beispiel bei Ärzten, die auf Grund einer Berufsunfähigkeit (physisch, psychisch) Leben und Gesundheit ihrer Patienten gefährden.

    Wieso möchtest du Frau Schweitzer Berufsverbot erteilen? Davon ab, dass sie – nun – etwas schwierig zu sein scheint und tlw. recht amüsante Ansichten vom Presserecht hat, kann man ihr ja nix vorwerfen. Zumindest nichts, was ein Berufsverbot für eine Journalistin rechtfertigen würde.

    Auch bei den mitwirkenden Anwälten sollte es bessere Hebel geben.

  5. Bei der Rechnung scheint sich ein Fehler eingeschlichen zu haben, zumindest komme ich nicht auf das gleiche Ergebnis.

    Und sonst: Selbst wenn der Blogger wirklich „schuldig“ ist, finde ich, dass die Mahngebühren deutlich überzogen wären. Leider scheint es keine ordentlichen Regelungen (Gesetze!) zu geben um hier eine Verhältnismäßigkeit sicher zu stellen.

  6. @4, T.S.

    So wenig ich als freier Journalist die Aktionen dieser Dame mag, so strikt bin ich gegen diese bescheuerte Forderung nach Berufsverboten für Journalisten. Das ist nichts anderes als Zensur und es gehört sich einfach nicht, so etwas zu fordern. Meinungsfreiheit bedeutet auch, die geistige Gülle einer Andersdenkerin ertragen zu können. –Detlef

  7. Das wäre ja alles halb so wild. Wenn die Dame nicht vorab so großspurig vom großen Ross herunter argumentiert hätte, insbesondere die Belehrungen gen Johnny von Spreeblick sind ja wirklich schon episch. Aber jetzt quasi den eigenen vermeintlichen Goldesel selbst kapital zu torpedieren: unbezahlbar.

  8. @7 Detlef @Jörg-Olaf: Ja da hätte ich zweimal nachdenken sollen. Das war ein Schuss aus dem Bauch heraus. Die Absonderungen von Eva S. in Blogs, Kommentaren und das die TAZ sie auch noch stützt haben etwas an meiner Geduld genagt. Natürlich war das Berufsverbot nicht ernst gemeint aber das mit dem Gericht dafür umso mehr.

    Entschuldigt das ich da etwas unüberlegt geschrieben habe.

  9. @Anonym: Mag sein, dass ich was übersehe, aber 1200 + 955 Euro sind auch bei mir 2155 Euro.

    Natürlich ist die Forderung absurd. Das schrieb ich ja auch letzte Woche schon irgendwo hier in den Kommentaren. Selbst wenn einen denkbaren Aufschlag von 100% für eine unautorisierte Nutzung abzieht, steht eine Honoroarforderung von 600 Euro im Raum.

    Dafür muss man wohl auch bei der Zeit (oder gar bei der taz) mehr als 2 1/2 Absätze bzw. 1700 Zeichen schreiben ,)

    Die Anwaltsgebühr berechnet sich dann aus dem willkürlich angesetzten Gegenstands- bzw. Streitwert. Man darf zwar bezweifeln, dass eine solche Forderung vor Gericht durchgeht, dort landen solche Geschichten angesichts des nicht unerhebliches Prozesskostenrisiko aber regelmäßig nicht. D.h. es wird seitens des Dienstleisters bewußt eine Droh- und Druckkulisse aufgebaut, die von Anfang an eine sinnvolle Klärung der Angelegenheit verhindert.

    Übrigens stellt sich da imo auch die Frage, ob Frau Schweitzer ein Abmahnopfer überhaupt _nachträglich_ wieder „vom Haken“ lassen könnte.

    Das ist in erster Linie zwar eine Vertragsfrage, aber: Ausgehend vom geschilderten „Geschäftsmodell“ würde ich mir als Dienstleister derartige Eingriffe in meinen Geschäftsbetrieb wohl verbitten. Zudem gibt es ja noch das Paradoxon der angeblich angefallenen Kosten …

  10. Kennt ihr dieses Gefühl?

    Gerade noch fragt man sich, so als alter Bürgerrechtler und Grünwähler, warum sich die grüne Opposition im 16. Bundestag zu einem Drittel zum Zensurgesetz enthalten hat. Dann kommen Meldungen von technikfeindlichen, reaktionären, anthroposophen Namenstänzern aus Uropas Zeiten, die stramm konservativ jede Digitalisierung und die damit einhergehende Vernetzung und Redefreiheit ablehnen und für Teufelswerk halten; und dann der Fall Schweitzer, der einem endgültig die Augen öffnet.

    Wenn dann noch die taz, also die Hochburg der oben genannten Spezies, kräftig nachlegt und zur nächsten Runde läutet. Also ich fühle mich dann großartig unterhalten.

    „Go, taz, go!“ will man rufen. Komm Eva, tus noch einmal!

    :)

  11. Liebe Blogger, setzt einfach ein Zeichen und Verlinkt keine Artikel mehr von Verlagen. Somit können die Autoren euch nicht mehr belangen, die Artikel werden durch Google schlechter plaziert und gefunden, die Werbeeinnahmen sinken.

  12. Ist zwar auch schön und hoffentlich kann „Philip“ jetzt einen richtigen Plan zu seiner verteidigung entwerfen, aber an die DRS-Präsentation kommt es nicht heran. Die war… irgendwie…herzloser.

  13. Also ich kann die Verärgerung von Frau Schweitzer durchaus nachvollziehen. Von einem Zitat kann auf „nom nom nom“ überhhaupt nicht die Rede sein, da „Philip“ ja selbst überhaupt nicht zitiert sondern einfach nur kopiert hat. Das „Zitat“ ist um ein vielfaches länger als der Beitrag selbst, und der Beitrag enthält inhaltlich weiter nichts als den Hinweis, das folgende sei interessant. Kurz: Ohne Zitat wäre dort die gähnende Leere. Im Fussball nennt man sowas einen „Abstauber“.

    Wenn ich mir die erste Seite von „nom nom nom“ ansehe, scheint diese Methode dann auch noch System zu sein: kaum was eigenes, aber jede Menge fremden Content. So eine Art MeToo-Blog der bequemen und einfachen Art.

    Ich habe nichts gegen solche Blogs und finde die Sammlungen auch sehr nett. Nur kann ich die Dämonisierung der anderen Seite nicht nachvollziehen. Mir fehlt hier die Wertschätzung, für die Arbeit, die andere sich machen, wenn sie eigene Artikel erstellen. Frau Schweitzer tut das offensichtlich so gerne und gut, dass sie alle anderen Aufgaben an andere abgibt. Dazu gehört z.B. die Wahrnehmung ihrer Rechte. Aus der Bequemlichkeit des einen und der Bequemlichkeit der anderen schlagen dann Anwälte und Textsuchdienst ihren Profit und das wohl ganz bewusst mit illegalen Mitteln.

    Das ändert aber nichts an der Tatsache, dass das Anliegen von Frau Schweitzer zu Recht besteht. Nach wie vor gilt das Urheberrecht. Oder gibt es solche Blogger und solche: http://www.netzpolitik.org/2009/fall-schweitzer-abmahner-in-der-rechtfertigungsfalle/

  14. @Thomas:

    Mir fehlt hier die Wertschätzung, für die Arbeit, die andere sich machen, wenn sie eigene Artikel erstellen.

    Das ist mir zu pauschal. Wenn sich jemand die Mühe macht, in seinem „Metoo“-Blog auf Texte Dritter hinzuweise, darf man durchaus sowas wie Wertschätzung unterstellen. Ist aber auch gar nicht der Punkt (Dass die Übernahme mit dem geltenden Urheberrecht wohl nicht in Einklang zu bringen ist, haben wir ja mehrfach geschrieben).

    Die Reaktion sind ja nicht hochgekocht, weil Frau Schweitzer auf einen Urheberrechtsverstoß reagiert hat, sondern weil sie so reagiert hat, wie sie reagiert hat.

    Selbst wenn man eine Abmahnung im konkreten Fall für eine angemessene Reaktion hält, war die geforderte Summe (1200 Euro für 1700 Zeichen, zzgl. von – wie sich später herausgestellt hat – tatsächlich nicht verauslagten Anwaltskosten in Höhe von 955 Euro) schlicht absurd.

    Hochgekocht ist die Geschichte aber erst nach der Einmischung von Spreeblick und durch Frau Schweitzers Kollerkommunikation.

    Siehe http://www.spreeblick.com/2009/10/30/stellungnahme-von-eva-schweitzer-zur-blog-abmahnung/

    (Oder hier, die komplette Geschichte: http://bananas-playground.net/News/Schade.html)

    Ich finde, man kann und sollte seinem Gegenüber in einem solchen Fall auch mal deutlich sagen, wie inakzeptabel und peinlich man sein Verhalten findet.

  15. Wer bei diesem Thema noch über fehlende Wertschätzung für die Texte der Autoren redet, weiß nicht, worum es überhaupt geht.
    Der Herr der Dienstleister, der so rührig den Autoren hilft, um gegen die bösen Textdiebe zu Felde zu ziehen, beschreibt sein Angebot an anderer Stelle so:
    Zitat: „an TextGuard senden Sie nur einmal Ihre Textdokumente – alles andere macht TextGuard – immer kostenlos (…..) Der Autor braucht nur noch zustimmen und unsere Anwälte sorgen für einen gerechten Schadensersatz. Auch diese Kosten werden von TextGuard getragen“ Zitat Ende.

    Und was kommt beim Abgemahnten an?
    Eine Auflistung: ein Schadensersatz für den Text, die Kosten, die der Urheber angeblich durch die Beauftragung des Dienstleisters zu entrichten hat. Und natürlich die Kosten für den Rechtsanwalt. Die darf er aber eigentlich nur berechnen, wenn diese Kosten auch tatsächlich in Rechnung gestellt werden.
    DAS ist das absolute Rundum-Sorglos-Paket, ganz nach dem Motto, das für die Filesharer schon bekannt ist: turn piracy into profit.

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.