EU-Parlament kickt Internetsperrungen raus

Im Europaparlament wurde heute in der 2. Lesung über das Telekom-Paket abgestimmt. Die EU-Abgeordneten haben dabei überraschend den umstrittenen Kompromiss-Paragraphen 138 (Trautmann-Report)zum Thema Internetsperrungen abgelehnt und stattdessen den in der ersten Lesung mit großer Mehrheit beschlossenen Originaltext genommen zu haben. 407 Abgeordnete stimmten für den Originaltext, 57 dagegen und 171 enthielten sich. Das sah gestern noch anders aus. Die Große Koalition stand wohl doch nicht so geschlossen da und unsere europa-weite Mobilisierung der letzten Tage für die Rettung des Originaltextes und unserer Bürgerrechte hat wohl Erfolg gehabt. Mehr dazu später.

Der Originaltext aus der ersten Lesung war:

“ga) dem Grundsatz folgen, dass die Grundrechte und Freiheiten der Endnutzer, insbesondere gemäß Artikel 11 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union zur Meinungs- und Informationsfreiheit, keinesfalls ohne vorherige Entscheidung der Justizbehörden eingeschränkt werden dürfen, es sei denn, die öffentliche Sicherheit ist bedroht; in diesem Fall kann die Entscheidung der Justizbehörden im Nachhinein erfolgen .”

Damit wäre einer unserer zwei wichtigsten Punkte beschlossen worden. Mal schauen, was sie bei der Netzneutralität abgestimmt haben.

Etwas unklar ist mir im Moment noch das weitere Procedere, nachdem die zweite Lesung in diesem Punkt z.B. keinen Kompromiss mit dem EU-Rat brachte und das Telekom-Paket immer noch nicht beschlossen ist. Hat jemand mehr Infos, wie das Verfahren jetzt in der Entscheidungsfindung weiterläuft?

Hier ist die erste Pressemitteilung von La Quadrature du Net: Amendment 138/46 adopted again. Internet is a fundamental right in Europe.

“A formidable campaign from the citizens put the issues of freedoms on the Internet at the center of the debates of the Telecoms Package. This is a victory by itself. It started with the declaration of commissioner Viviane Reding considering access to Internet as a fundamental right1. The massive re-adoption of amendment 138/462 rather than the softer compromise negotiated by rapporteur Trautmann with the Council is an even stronger statement. These two elements alone confirm that the French ‘three strikes’ scheme, HADOPI, is dead already.” explains Jérémie Zimmermann, co-founder of La Quadrature du Net.

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23 Ergänzungen

  1. Von nem Sieg zu sprechen ist noch zu früh, aber es stärkt meinen Glaube an den gesunden Menschenverstand im EU-Parlament.
    Weiter so! Und jetzt nicht nachlassen.

  2. Aber gilt das für das ganze Paket, nur für Teile? Was passiert mit den der Netzneutralität zugehörigen Teilen? Und es ist dort gelandet, weil man sich auf die 3-strikes nicht einigen konnte, sehe ich das richtig? Wird also nur der Teil dann dort nochmal neu verhandelt?

    Was genau kann der Rat machen und warum?

    Soviel zu meinen EU-Kenntnissen ;-)

  3. Das Procedere in dem Chart gilt m.E. jeweils für jede betroffene Richtlinie. Kommt also darauf an, was in welcher Richtlinie steht. Evt. gehen einzelne Richtlinien aus dem Paket nicht durch, andere sind in dem Verfahren und damit prinzipiell noch offen für Lobbying jeglicher Art.

  4. Ok, das hiesse dann ja, dass Netzneutralität verloren ist und 3strikes noch verloren gehen kann, denn beides sind ja verschiedene Bereiche und damit Richtlinien?

    Ab morgen werde ich mir alles genau anschaun, hat jemand weitere Links?

  5. EU-Verfahren sind meist ziemlich kompliziert. Das weitere Prozedere geht beim sogenannten Mitentscheidungsverfahren generell so weiter:

    1. Es kommt jetzt zunächst auf die Kommission an: Die prüft nämlich als nächstes die Änderungen des Parlaments und gibt dann etweder eine befürwortende oder ablehnende Stellungnahme ab.

    2. Diese Stellungnahme geht dann an den Rat zur Beschlussfassung.
    a) Wenn die Kommission die Änderungsvorschläge des EP befürwortet hat, kann der Rat sie mit qualifizierter (d.h. gewichteter) Mehrheit beschließen und das Ganze wird Gesetz.
    b) Wenn die Kommission die Änderungsvorschläge des EP abgelehnt hat, kann der Rat sie nur noch einstimmig beschließen. Wahrscheinlicher ist aber wohl:
    c) Egal ob die Kommission die Änderungen des EP befürwortet oder nicht, wenn der Rat nicht alle Vorschläge des EP billigt, geht die Sache in den Vermittlungsausschuss zwischen EP und Rat (die Kommission sitzt da übrigens auch mit am Tisch).

    3. Jetzt ist die Sache also im Vermittlungsausschuss.
    a) Wenn sich der Vermittlungsausschuss NICHT einigt, ist die Sache vom Tisch und das Paket gestorben.
    b) Wenn sich der Vermittlungsausschuss einigt, geht das Telekom-Paket nur dann durch, wenn es im Parlament und im Rat mit (absoluter bzw. qualifizierter) Mehrheit angenommen wird.

    Hier gibts ne Grafik dazu, auf der das Ganze ziemlich gut dargestellt ist:
    http://eur-lex.europa.eu/de/droit_communautaire/procedure_de_codecision.gif

    Da war das Politikwissenschaftsstudium doch mal für was gut…

  6. Danke für die Info :-) D.h. also dass es bislang noch nicht im Vermittlungsausschuss ist.

    Wird denn dann dort das gesamte Paket nochmal disktutiert oder nur die Änderungsanträge, die nicht durchkamen (also 3-strikes) ? Bzw. kann es theoretisch als Ganzes diskutiert werden? (das wird wahrscheinlich aus pragmatischen Gründen normalerweise ja nicht passieren).

  7. Zur Erklärung wie es weitergeht:

    Die EU-Kommission muss nun zum Votum des Parlaments Stellung nehmen. Danach entscheidet der Rat. Er kann die Änderung des Parlaments annehmen (dazu erst eine qualifizierte Mehrheit erforderlich, wenn das Votum der Kommission positiv ausfällt oder Einstimmigkeit, wenn es negativ ausfällt) oder ablehnen. Man kann mit Sicherheit davon ausgehen, dass der Rat sie ablehnt. Dann geht das ganze in einen Vermittlungsausschuss, der ähnlich arbeitet wie der Vermittlungsausschuss in Berlin. Wegen der Wahl wird dieses Vermittlungsverfahren aber vermutlich nicht vor dem Spätsommer stattfinden. Kommt der Ausschuss zu einem Ergebnis, dann stimmen Parlament und Rat erneut ab. Bei dieser Abstimmung sind keine Änderungsanträge mehr möglich. Stimmt dann eines der Gremien mit nein, ist das Telekompaket endgültig gescheitert.

    Gewonnen wäre mit einem Scheitern aber nichts, denn dann würde ja das bestehende Recht weitergelten, das es der Sarkozy-Regierung erlaubt, ihr Gesetz durchzubringen.

  8. Ich hab, ehrlich gesagt, keine Ahnung, was im Vermittlungsausschuss theoretisch möglich ist. Ob da also – theoretisch – alles noch mal aufgeschnürt werden kann. Würde mich aber sehr wundern, wenn das passieren sollte. Widerspräche auch aller Logik von Vermittlungsausschüssen.

    Ich bin mir nicht sicher, ob das Telekom-Paket nur als ganzes verabschiedet werden kann, oder auch in Teilen. Vermute aber, dass Maritta recht hat, dass also die einzelnen Richtlinien verabschiedet werden. D.h., wenn eine durchfällt, sind die anderen damit noch nciht vom Tisch. Ist aber, wie gesagt, nur eine Vermutung.

  9. Sorry, mein Kommentar von 15.13 Uhr war missverständlich. Hier noch mal ein Versuch:

    Vermutlich hat Martina recht damit, dass die Richtlinien einzeln verabschiedet werden und nicht als Paket.

    Ob sie im Vermittlungsausschuss trotzdem gemeinsam diskutiert werden, also als Paket, weiss ich nicht. kann sein oder auch nicht.

    Grundsätzlich werden in Vermittlungsausschüssen nur die Sachen verhandelt, die noch strittig sind.

    Das war jetzt hoffentlich klarer

  10. Ich habe nie den Glauben an das gesunde Menschenverstand verloren, dennoch, zum jubeln ist noch zu früh. Es scheint als hätten die Bürger Europas verstanden, dass sie doch eine Stimme haben, diese auch sehr laut werden kann, und auch eingesetzt werden. Solche Entwicklungen sind mit allen Mitteln zu unterstützen. Die Macht ist mit uns.

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.