Die Nutzungsbedingungen von Angela Merkel

Unsere Bundeskanzlerin Angela Merkel betreibt neben bundeskanzlerin.de (Als Angebot der Bundesregierung) auch die Webseite angela-merkel.de. Dort finden sich auch einige Bilder und interessante Nutzungsbedingungen:

Für die hier zum Download angebotenen Bilder gelten folgende Nutzungsbedingungen:

1. Die angebotenen Bilder dürfen für redaktionelle Zwecke kostenfrei von der akkreditierten Presse sowie von CDU-Verbänden und deren Vereinigungen genutzt werden.
2. Als Quelle ist «www.angela-merkel.de / Laurence Chaperon» anzugeben.
3. Jegliche Veränderung der Bilder durch Bildbearbeitung oder sonstige technische Hilfsmittel oder eine Bildverfälschung sind untersagt.
4. Die Bilder dürfen nicht für satirische oder diffamierende Zwecke verwendet werden
5. Missachtung wird zur Anzeige gebracht.

Bei der Satire-Frage gibt, es wie schon beim Schäuble-Remix-Wettbewerb festgestellt wurde, äusserst unterschiedliche Meinungen. Ich frag mich gerade nur, was unter „akkreditierte Presse“ zu verstehen ist.

[Danke an Sven für den Hinweis]

Update: Die Seite ist nun entfernt und es gibt nur noch ein Impressum mit dem folgenden Hinweis:

Bei dem Inhalt unserer Internetseiten handelt es sich um urheberrechtlich geschützte Werke. Die CDU gestattet die Übernahme von Texten in Datenbestände, die ausschließlich für den privaten Gebrauch eines Nutzers bestimmt sind. Die Übernahme und Nutzung der Daten zu anderen Zwecken bedarf der schriftlichen Zustimmung der Partei.

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47 Ergänzungen

  1. Unter akkreditierte Presse verstehen die auf jeden Fall NICHT Blogs.

    Auch hier sollten wir es doch mal drauf ankommen lassen. So eine Klage gegen hundert Blogs kann sich doch Merkel nicht leisten…

  2. „dürfen nicht für satirische […] Zwecke verwendet werden“.
    Wenn wir mal die rechtliche Bewertung auslassen, zeugt das immer noch von einem erschütternden Mangel an Humor.

  3. Die Bedingung „…dürfen nicht für satirische [..] Zwecke…“ ist für sich betrachtet wohl kaum haltbar. Schliesslich ist Frau Merkel eindeutig eine Person im Focus des öffentlichen Interesse. Wäre ja noch schöner, wenn Personen im öffentlichen Interesse es rechtlich verbieten lassen könnten, dass sie Ziel von Satire werden.

    Mit „akkreditiert“ ist dann wohl in naher Zukunft sowas wie „gleich-geschaltet“ gemeint. Also eine Presse, die sich dem jeweiligen Thema gegenüber nicht mehr kritisch äussern darf, weil sie sonst das Recht der Berichterstattung verliert. Dieses Recht vergibt selbstverständlich derjenige, über den berichtet wird.

    So langsam vermisse ich den Rechtsfreien Raum *Fnord*, auch wenn er nie existiert hat.

  4. WAS soll denn da zur Anzeige gebracht werden? Majestätsbeleidigung, Blasphemie?

    Wenn ich ein Foto von Angela Merkel bei einer Wahlveranstaltung mache, das Bild ins Internet stelle und irgend jemand malt der Angela auf meinem Bild eine rote Nase, dann darf ich denjenigen wegen Bildverfälschung vor den Kadi zerren?

    Oder anderer Fall – ich mache ein Foto von meinem Großvater und lade das auf Flickr hoch, jemand malt Opa eine rote Nase, und denjenigen darf ich dann auch wegen Bildverfälschung in satirischer Absicht verklagen? Wenn ich das in dem Fall nicht darf (obwohl ich in beiden Fällen Urheber des Fotos bin), wo ist dann der rechtliche Unterschied zwischen Opa und Angela M.?

    Alles sehr merkwürdig.

  5. „Jegliche Veränderung der Bilder durch Bildbearbeitung oder sonstige technische Hilfsmittel oder eine Bildverfälschung sind untersagt.“

    Ich würde wetten, daß sie die Bilder trotzdem ein Wenig verbessert haben. Durften DIE das?

  6. @ Mithos

    „Wäre ja noch schöner, wenn Personen im öffentlichen Interesse es rechtlich verbieten lassen könnten, dass sie Ziel von Satire werden.“

    Da wo Frau Merkel aufgewachsen ist, war das selbstverständlich verboten. Zu Zeiten der DDR hat man Honecker besser nicht öffentlich parodiert.
    Es gab auch eine allgegenwärtige Zensur und begonnen hat das, als „Niemand die Absicht hatte, eine Mauer zu errichten“.

  7. @markus: „akkreditierte Presse“ gib wahrlich Rätsel auf … Journalisten können bei Veranstaltungen – wie der Leichtatletik-WM in Berlin – eine Presse-Akkreditierung erlangen … wenn auch manchmal unter skurrilen Bedingungen. Akkreditierte Presse scheint aber etwas anderes zu sein … ist das ein neues Ministerium bei dem in Zukunft die Presse bzw. deren Zeitrschriften, Zeitungen oder auch Blogbeiträge zur Akkreditierung vorgelegt werden müssen? Das wäre doch der perfekte Ministerposten für Zensursula ;-)

  8. Wichtig ist hier, das es Legalbestimmungen gibt zum Zugang zu öffentlichen Dokumenten.

    Auf EU-Ebene ist das zur Zeit der Cashmanbericht.
    http://www.europarl.europa.eu/oeil/file.jsp?id=5632032

    Grundsätzlich ist zu bemerken, dass Agenturen, die für den Staat tätig werden sich immer sehr restriktive Bedingungen ausdenken, die häufig mit dem öffentlichen Charakter und Zugangsregeln nicht vereinbar sind.

    Beispiel: EU AV services
    http://ec.europa.eu/avservices/ebs/schedule.cfm

    Zugangsrecht ergibt sich derzeit aus EC/1049/2001
    http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CELEX:32001R1049:DE:HTML

    Du brauchst eine gesetzliche Bestimmung, am Besten auf EU Ebene, die das explizit erlaubt. Das sollte man kriegen können. Insbesondere in Sachen liberaler Nutzungsregeln besteht erheblicher Nachholbedarf.

  9. Ich habe mal ganz höflich per Kontaktformular angefragt, was denn „akkreditierte Presse“ bedeutet. Sollte ich eine Antwort erhalten, melde ich mich hier wieder.

    1. @12: die Antwort ist da… der Quatsch ist offline… 404

      Offenbar denkt wenigstens hinterher einer mit, oder folgt der Direktive: „bloß keine Angriffspunkte geben, auch nicht als screenshot.“

  10. akkreditiere Presse = linientreue Presse = Zensur

    ick dachte ick guck nicht richtig als ick die nutzungsbedingung gelesen habe. vor allem punkt 4 hat mich ein wenig stutzig gemacht und mich zum nachforschen bewegt. und meines erachtens hält dieser punkt keiner gerichtlichen auseinandersetzung stand, den §14 UrhG / Abs. 2.4. sagt folgendes aus: c) Ist das Werk Gegenstand künstlerischer Auseinandersetzung, kann es zum Konflikt mit anderen Urheberinteressen kommen. Bearbeitungen des Werkes sind außerhalb der Privatsphäre von der Zustimmung des Originalurhebers abhängig (§ 23) und verletzen grundsätzlich auch dessen persönlichen und geistigen Interessen. Im Einzelfall kann sich der Bearbeiter jedoch auf die Meinungs- und Kunstfreiheit (Art. 5 GG) berufen. Dies gilt insbesondere für Kunstformen, die auf eine Anlehnung an andere Werke angewiesen sind (z.B. Parodie oder Satire). Das Urheberrecht darf nicht dazu benutzt werden, anerkannte Formen der Meinungskundgabe oder der künstlerischen Entfaltung zu unterdrücken. Die Interessen des Urhebers des verwendeten Werkes müssen deshalb in diesen Fällen zurückgestellt werden.

  11. Zitat markus: „und interessante Nutzungsbedingungen“

    Der Link führt (mittlerweile?) ins Nirvana. Kann es sein, dass die Kanzlerin so schnell auf die hier geäußerten Vorwürfe reagiert hat? Oder ist das hier ein Re-tweet? Wurde das Thema bereits an anderer Stelle diskutiert?

  12. Zur Erläuterung: alle großen Parteien haben unter dem Menüpunkt Presse ihre Akkreditierungsformulare, in denen man sich eintragen kann. Das ist gemeint. Ist so etwas wie geprüfte Presse, auch wenn IMHO keine BKA-Prüfung stattfindet, sondern nur, ob es den Journalist oder die Journalistin gibt.

    Ansonsten @6 hilft ein Blick ins CDU/CSU-Regierungsprogramm (aka Wahlprogramm), Seite 80: „Das Internet darf kein rechtsfreier Raum sein.“

  13. vor ein paar minuten hat der link noch funktioniert … wenn’s um kritik geht scheint die cdu im wahlkampf äußerst schnell zu reagieren … schön wärs wenn es so auch mal im täglichen politischen Geschäft wär …

  14. Irgendwie sieht die GANZE Webseite anders aus als noch vor etwa einer Stunde. Das Styling ist jetzt den CDU-Wahlplakaten angepasst.

  15. Die Webseite ist wohl gerade jetzt aktualisiert worden (Redesign). Insofern gibt es die Rubrik „Pressebilder“ derzeit offenbar nicht mehr.

  16. Diese Nutzungsbedingungen sind „offensichtlich rechtswidrig“ (genauso wie die mp3s die man sich aus dem Netz lädt), dafür kann man sich ruhigen Gewissens auf einen Rechtsstreit einlassen.

  17. Lächerlich. Wie wäre es, wenn netzpolitik.org einen Merkel-Remixed Wettbewerb startet?

    Rechtlich gesehen dürfte man das imho.

  18. Schade, daß die Seite offline ist (wahrscheinlich durch die Anfrage).

    Wenn man das mal durchspielt:
    Ein Anwalt hätte Angie abgemahnt. Das wäre dann vor Gericht gegangen. Egal, wie es gelaufen wäre. In jedem Fall hätte die Öffentlichkeit gesehen, daß das Internet eben kein rechtsfreier Raum, sondern ein überregulierter Raum ist. Angie hätte damit mehreres bewiesen:
    1. Sie hat gegen ein Gesetz verstoßen.
    2. Dieses Gesetz (und viele andere) sind unsinnig, vor allem da im Netz ja normales Recht greift.
    3. Der rechtsfreie Raum wäre wohl zu relativieren gewesen.
    4. Hätte sie gewonnen und wäre dann das Gesetz als Abmahnfalle „erkannt“ worden, dann wäre da wohl etwas passiert – also vorher Unwissenheit und Ignoranz (gerade gegenüber denen, die schon abgemahnt wurden) und eine gewisse „manche sind gleicher“ Attitude.

    In jedem Falle hätte das ein echtes Lehrstück für viele Menschen sein können, die den plumpen „rechtsfreier Raum“ Absonderungen der Politik glauben.

    Wirklich schade.

    P.S.: Die Kommentarfunktion hoplert nun, wenn man die Captchas falsch eingibt. Dann ist der Kommentar weg. Also zurück zur letzten Seite und nochmal das Captcha. Dann kommt ein „Du kommentierst zu schnell…“.

  19. Folgender Fall: ein oder mehrere Fotos aus diesem Angebot werden von einem Wahlkampfteam von Frau Merkel benutzt und mit Slogans wie „Steuersenkung!“ oder „Arbeit für alle!“ versehen. Frage: Wäre dann nicht eine Selbstanzeige wegen Verstoß gegen Punkt 4 angebracht oder zählt Realsatire nicht?

  20. nö … denn sie hat ja das wahlkampftteam damit beauftragt, auch wenn es deiner ansicht realsatire ist, es bleibt ja weiterhin ihr persönliches interesse am urhebertum gewahrt … siehe kommentar @16

  21. Hehe,

    wie gut, dass ich noch ein paar Bilder von unserer BK habe =), *gg* falls welche davon verfälscht werden wollen einfach bescheid geben.

    Ich suche die mal eben raus, hab sie damals geschossen, als sie noch kandidiert hat bei einer Wahlkampfveranstaltung in Hamburg.

    @netzpolitik -großartiges Blog, bin erst kürzlich über Spon darauf gestoßen.

  22. Wenn sie abgemahnt worden wäre, dann wäre das auch Realsatire gewesen. Wirklich zu schade. Ich stelle mir das bei Scheibenwischer vor.

  23. Es ist einfach nicht sonderlich verwunderlich, bei ihrem Wahlkampfteam und Schäuble Konsorten, dass so etwas auf ihrer Webseite steht. Ich bin einfach mal so dreist und habe mir die Nutzungsbedingungen herauskopiert und packe sie erstmal auf meinen Blog ;).

    ich hab auch meine akkreditierte Presse.

    an dieser stelle möchte ich auf meine Aktion für Wahlwerbung und insbesondere Karrikaturen und so ansprechen, besucht einfach mal meinen Blog: http://www.wahlkampfBLOG2009.de/about und schickt mir ein paar solcher Dinger entweder mit Artikel oder ich schreib dazu einen.

  24. Hehehe :)

    Muss ein gutes Gefühl sein, wenn höchste Stellen deinen blog lesen :)

    Nur weiter so. Stimmlos war gestern!

    sweet.

  25. Hallo,

    wann soll das denn so wie im ersten Absatz im Impressum gestanden haben?

    Der Google-Cache liefert ein Abbild des Impressums vom 16. August, das sieht aus wie heute.

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.