Die Bürger zu Datenschützern in eigener Sache machen

Im aktuellen Spiegel wurde es schon mit einem Interview angekündigt: Der Hamburger Justizsenator Till Steffen hat heute in Hamburg ein „Konzept für neue Ansätze im privaten Datenschutzrecht“ vorgestellt. Die Pressemitteilung zitiert Steffen mit:

„Wir wollen die Bürger zu Datenschützern in eigener Sache machen. Datenschutzskandale bei Unternehmen wird auf Dauer nicht verhindern, wer nur auf die Verstärkung der Datenschutzbeauftragten und wirksamere Strafnormen setzt, so richtig diese Forderungen sind. Dafür gibt es in der Informationsgesellschaft einfach eine zu starke Ausweitung der Datennutzung. Auch die häufigen Rufe nach mehr Sparsamkeit bei der Datenverwendung treffen nicht den Kern. Es ist doch gewünscht, dass die Bürger ihre Daten auch im Netz und bei Unternehmen für ihre eigenen Zwecke einsetzen. Viele Menschen sind inzwischen tief verunsichert, wem sie überhaupt noch ihre Daten mitteilen sollen. Das schwächt die Wirtschaft enorm. Wir müssen die Bürger daher in die Lage versetzen, ihre Rechte wirksam geltend zu machen, damit die Unternehmen einen echten Anreiz haben, sorgsam mit den Daten umzugehen.“

Dazu gibt es ein Eckpunktepapier:

1.) Umkehr der Beweislast bei der Datenverwendung

Ausgangspunkt jeder Datenverwendung ist die Einwilligung des Betroffenen. Unternehmen und Privatpersonen sollen personenbezogene Daten nur verwenden, wenn sie hierzu eine ausdrückliche Einwilligung besitzen. Ob eine solche Einwilligung vorliegt, hat nach dem Konzept der Verwender der Daten zu beweisen. Es ist den Bürgerinnen und Bürgern nämlich in der Praxis fast unmöglich die Nichterteilung einer Einwilligung zu belegen.

2.) Eigenständiger Unterlassungsanspruch

Bei einer unberechtigten Datenverwendung soll ein eigenständiger Unterlassungsanspruch eingeführt werden, ähnlich den Ansprüchen im Marken- und Urheberrecht.

3.) Pauschalierter Mindestschadensersatz in Höhe von 100 Euro

Wenn Daten durch ein Unternehmen unberechtigt verwendet werden, soll jedem betroffenen Bürger ein Schadensersatz in Höhe von mindestens 100 Euro zustehen. Eine unberechtigte Datenweitergabe führt häufig zu Unannehmlichkeiten. Man muss z. B. Zeit für ungewünschte Telefonanrufe aufbringen und muss sich in schweren Fällen vielleicht neue Telefonnummern oder Mailadressen zulegen. Die Aufwendungen hierfür sind meist nicht konkret zu beziffern, so dass eine Pauschale eingreifen sollte. Zugleich bekommen die Unternehmen ein größeres wirtschaftliches Eigeninteresse, mit Daten nur pflichtgemäß umzugehen. Die Möglichkeit, tatsächlich nachweisbare Schäden geltend zu machen, wenn diese über 100 Euro liegen, soll bestehen bleiben.

4.) Einführung des Instruments der Abmahnung

Auch bei der unberechtigten Datenverwendung soll es nach dem Konzept künftig möglich sein, den Datenverwender abzumahnen. Im Marken- und Urheberrecht ist die Möglichkeit der Abmahnung ein klassisches Mittel zur Einhaltung der Rechtsordnung. Teilweise beklagte Missstände im Abmahnwesen werden durch eine Deckelung der Anwaltshonorare vermieden.

5.) Wirksame Maßnahme gegen das „Cold-Calling“

Verträge von Verbrauchern, die am Telefon geschlossen werden und über 40 Euro hinaus gehen, müssen schriftlich bestätigt werden.

6.) Aufnahme privaten Datenschutzrechts in das Bürgerliche Gesetzbuch

Das Datenschutzrecht für den privaten Bereich befindet sich gegenwärtig in einem öffentlich-rechtlichen Spezialgesetz, dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Um dem Stellenwert der Datenverarbeitung in der Informationsgesellschaft Rechnung zu tragen, gehören die Vorschriften zur Regelung des ?Datenmiteinanders? in das Gesetz, das für die privaten Rechtsbeziehungen grundlegend ist: Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB). Dort werden die Ansprüche mit anderen hier verankerten Verbraucherschutzvorschriften zusammengeführt. Zugleich soll eine wesentliche Vereinfachung der gegenwärtig sehr komplizierten Regelungen erreicht werden. Durch die Aufnahme in das BGB wird das private Datenschutzrecht auch eine deutlich stärkere Rolle bei der Ausbildung junger Juristinnen und Juristen spielen.

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4 Ergänzungen

  1. Eh das ist ein genialer Entwurf. Genauso muss es geregelt sein.

    Hat alles was imho im Gestezt stehen müsste und noch mehr drinne, was mir noch gar nicht eingefallen ist.
    Ach ja, eins fehlt noch: Sammelklagerecht bei Datenskandalen etc.

    Sehr gut. Hoffentlich werden dafür Mehrheiten gefunden. Theoretisch sind ja FDP, Linke, Grüne und die halbe SPD für mehr Datenschutz …

    Bei allem Frust über das Kolhlekraftwerk-Fiasko, trotzdem geil das Hamburg jetzt einen Grünen Justizsenator hat.

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.