Der Vorleser

Jetzt machen die Computer auch noch abgeleitete Werke. Wofür sie eigentlich eine Lizenz bräuchten – die Lizenz zum Vorlesen.

Zum Beispiel E-Books können laut lesen. Die Buchverlage verdienen aber recht gut an Hörbüchern und fänden es schade, wenn sie das nicht so fortführen könnten. Würde man die Vorlesungen als mp3 verkaufen, bräuchte man eine Lizenz. Wenn das E-Book aber im privaten Bereich – sozusagen live – laut liest, ist das OK, zumindest für Blinde. arstechnica skizziert die seltsamen Grenzen des Urheberrechts im Bereich der kreativen Maschinen. Aber lest selbst.

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8 Ergänzungen

  1. Die heutigen Text 2 Speech programme erreichen beiweitem nicht die Qualität einer menschlichen Stimme, das ganze ist also mit Sicherheit kein Ersatz für ein Audiobook.

    Zumindest ich könnt mir nicht vorstellen ein spannendes Buch von einer blechernen PC stimme vorgelesen zu bekommen.

    Trotzdem ist die Forderung der Urheber ziemlich kundenfeindlich und weltfremd, wenn ich mir ein ebook gekauft habe dann will ich damit tun können was immer ich will. Schließlich gehört die Datei mir und wenn ich sie vorlsesn will nochmal extra zahlen ? wie krank ist dass denn ?

  2. Ich kann mich zwar nicht wirklich in Blinde und deren Hörgewohnheiten hineinversetzen, aber ich habe mal gehört, dass eine Computerstimme nach der Zeit sogar einfacher zu verstehen ist als eine menschliche. Viele Blinde stellen die Geschwindigkeit an ihren Screenreadern auch doppelt oder dreifach so schnell, da sie durch den einen fehlenden Kanal den anderen sehr viel besser ausgebildet haben.

    Das ist natürlich gerade bei schneller Infobeschaffung wichtig, aber bei einem Buch möchte man ja unterhalten werden und deshalb kann hier eine Maschine keine Menschenstimme ersetzen.

    Zur Forderung an sich: Ich verstehe die Leute nicht.

    Nebenbei: Wenn ich hier das Captcha falsch eingebe, ist der ganze geschriebene Text weg -> ärgerlich.

  3. >>>Schließlich gehört die Datei mir und wenn ich sie vorlsesn will nochmal extra zahlen ? wie krank ist dass denn ?<<<
    Auch nicht kranker als dass man für legal bei iTunes gekaufte Musik nochmal 30 Cent zahlen muss damit man sie ohne Beschränkung nutzen kann.
    Und wenn man die Musik dann auf eine CD brennen will, zahlt man nochmal weil auf Brennern und Rohlingen eine GEMA-Abgabe drauf ist.

    Die Forderung befindet sich also in bester Geselllschaft, wie man sieht.

  4. Naja, vorlesen im privaten Bereich ist ja generell erlaubt. Das neue Dingens von Amazon wird wohl kaum für öffentliche Lesungen verwendet werden. Wer die Sprachsynthesizer kennt, wird sich das nicht antun. Die sind jetzt wesentlich besser als früher, aber weit davon entfernt, menschlich zu klingen. Ich vermute, die Buchwirtschaft will sich hier eine neue Geschäftslücke erschließen. Die verdienen ja schon an den offiziellen Lesungen der Autoren ganz gut, was man ja gar nicht mitbekommt.

  5. Mal ’ne Frage: Wenn man abends den Kindern eine Gute-Nacht-Geschichte vorliest, muss man dann auch jedes mal dafür bezahlen? Oder nur, wenn man etwas vom Text abweicht?

  6. Ist mal was für später.Wenn die Augen nicht mehr ganz so gut wollen-sollen-müssen. Aber im Moment geht es noch Aber schön zuwissen, das einem mal sowas weiter hilft. Und wie sagt man so schön „Umsonst ist nur der Tod!“

    Schöenn Sontag und die Tage!

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.