Der Entwurf des Zensursula-Spezialgesetzes

Hier ist der aktuelle Entwurf des gestern von der Großen Koalition verhandelten Kompromisses eines Zensursula-Spezialgesetzes: Änderungsantrag der Koalition zum Gesetz gegen Kinderpornographie.

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32 Ergänzungen

  1. Oh wie sinnfrei: Nach §1 Abs. 3 soll das BKA die deutschen Diensteanbieter (die für einen Nutzer ein Telemedienangebot speichern) über die Aufnahme in die Sperrliste informieren, aber die Ausländischen nicht?! Natürlich nur, wenn der Anbieter mit „zumutbarem Aufwand“ (whois?!?!?!) zu ermitteln ist.
    Das ist doch absolut hirnrissig, wenngleich auch erwartungsgemäß…

  2. Na wenn man da mal nicht dem BKA schön Tür und Tor offen gelassen hat, nach eigenen Gusto zu entscheiden.
    „[…] nicht in angemessener Zeit erfolgversprechend […]“
    […] darf das Telemedienangebot sofort in die Sperrliste aufgenommen werden, wenn nach Einschätzung des Bundeskriminalamts davon auszugehen ist, dass in dem betroffenen Staat andere Maßnahmen, […], nicht oder nicht in angemessener Zeit zu einer Löschung des Telemedienangebots führen.“

    Ich weiß nicht ob man darüber wütend sein soll oder sich einfach nur für die „Volksvertreter“ ob der geballten Inkompetenz schämen muss.

  3. Allzu lang will ich mich mit der Analyse nicht aufhalten, aber was sind Internetprotokoll-Adressen, § 2 II?

    Die BITKOM hat bereits im Februar in seiner Stellungnahme geäußert, dass das bloße Zählen von Klicks keinerlei Aussagekraft hat. Trotzdem soll nur die Anzahl der Zugriffsversuche pro Stunde ans BKA übermittelt werden, § 6.

    Die Begründung im ursprünglichen Gesetzentwurf bleibt wohl erhalten und damit die Lüge der 111%.

    1. Ich vermute stark, dass damit IP-Adressen gemeint sind. Kollateralschäden sind damit nicht ausgeschlossen und womöglich sogar beabsichtigt.

  4. Der Entwurf ist ein Sammelsurium unglaublichen Schwachsinns; die Inkompetenz des BKA soll weiter unterstützt und die Anbieter dokumentierten Kindesmissbrauchs auch noch ganz offiziell vorgewarnt werden.

    Der „Bundesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit“ (sic!), der selbst sagt, er habe keine Ahnung von der Materie, soll für ein Expertengremium verantwortlich sein, das die Listen einsieht. Die Mehrheit dieses Gremiums sollen Mitglieder mit „Befähigung“ zum Richteramt sein. Bedeutet: Auch in diesem Entwurf gibt es scheinbar keinen Richtervorbehalt, es wird im günstigsten Fall frühestens aller 3 Monate nachträglich kontrolliert.

    Eigentlich mag ich mich über die Beratungsresistenz gewisser BT-Fraktionen gar nicht mehr aufregen, aber was hier an verfassungsfeindlichem Irrsinn fabriziert wird… Vielleicht sollte man den Verfassungsschutz auf die CDU/CSU-Fraktion ansetzen. Aber der ist sicherlich auch von denen unterwandert – ähm „günstig besetzt“.

  5. Super Entwurf, wird bestimmt viel gegen KiPo ausrichten. Ganz bestimmt, man muss nur dran glauben und ein bisschen Demokratie abschaffen.

    Hier dann ein paar Punkte:

    – Was bedeutet „in angemessener Zeit“? Wer entscheidet, was angemessen ist?

    – Was bedeutet „zumutbarer Aufwand“? Wer entscheidet, was zumutbar ist? Welche Massnahmen werden zur Ermittlung von Diensteanbietern denn genutzt?

    – Wie gross ist die vom Expertengremium zu kontrollierende Stichprobe? Wieso wird nicht alles geprüft, schliesslich wandern doch solche Angebote schnell. Was passiert, wenn ein überwiegender Teil der Stichprobe ein false positive war?

    – Nach welchen Kriterien wird denn in 2 Jahren geprüft? Oder werden die dann anhand des Ergebnisses definiert, so dass es eh als erfolgreich durchgeht?

    Müssen Gesetze so schwammig sein? Vor allem Gesetze, die unsere Grundrechte einschränken? Sollte man da nicht mit aller Vorsicht zu Werke gehen? Ok, anscheinend nicht..

    Ansonsten bin ich wütend, wütend auf den Populismus, der in Deutschland’s Politikergarden herrscht. Wütend auf die anscheinende Unfähigkeit, Probleme wirklich anzugehen. Wütend darauf, dass selbst eine Einschränkung von Grundrechten für solch einen Populismus geduldet wird. Wütend, dass Parteien vor der BILD-Zeitung einknicken.

    Was nicht heisst, dass man nicht noch Abgeordnete kontaktieren sollte, aber viel Hoffnung bleibt ja nicht mehr, wenn alles, was passiert ein bisschen Tünche ist und sonst alles so bleibt wie schon immer geplant.

  6. @Kris: Befähigung zum Richteramt = Volljuristen = abgeschlossenes Jurastudium, 2. Staatsexamen

  7. Wenn ich das richtig verstanden habe, tritt das Gesetz sofort in Kraft, das Kontrollgremium wird aber erst zum 31.12.2012 eingerichtet? Und zur Evaluation die 2 Jahre nach Inkrafttreten ansteht sollen die Erfahrungen des Gremiums, welches ja noch gar nicht besetzt ist berücksichtigt werden?

    Wenn es nicht zu traurig wäre, müsste ich lachen.

  8. Hab dem Herrn Dörmann mal gemailt und gefragt, warum er denn für dieses Gesetz ist.. Kommt bestimmt ne Antwort ;-)

    Ich schicke es dann gleich auch noch per Fax.

  9. @piercyha: Ist mir schon klar, hab etwas ungünstig formuliert: Befähigung war in diesem Fall zynisch in Bezug auf die Thematik gemeint, da der Herr Schaar ja keine Ahnung hat (wie er selbst sagt) – wie sollen da denn kompetente Leute ausgewählt werden? Oder wer wählt die sonst aus?

    Gemeint war auch: Kein Richtervorbehalt, sondern eine „Nachlese“ – was wiederum völliger Blödsinn ist: Wir verurteilen ihn erst mal, in frühestens 3 Monaten wird er doch sowieso einem Richter vorgeführt.

  10. das Gesetz liest sich wie ein schlechter Schwerz.
    wenns nicht so ernst wär, würd ich ja drüber lachen

    so kann man doch kein Gesetz verabschieden, ohne überhaupt ahnung davon zu haben, was man da verzapft

    und das schlimme an der ganzen Sache ist, dass die Kindesmisshandlung dadurch nicht weniger wird. das wird eher dazu führen, dass in Zukunft noch weniger unternommen wird, weil man hat ja was dagegen getan
    und selbst wenn Zensursula einsehen würde, dass das Gesetz nicht zielführend ist (vlt. sie das ja bereits) versucht sie trotzdem das durchzuboxen, damit ihre politische Karriere keinen knacks bekommt

    ich bin ja immer noch der Meinung, sie hätte besser ein Buch über hunde geschrieben (wie ihre Namensverwandte) anstatt in die Politik zu gehen http://ecx.images-amazon.com/images/I/51%2BxeWoD8iL._SL500_AA240_.jpg

  11. Kann mir jemand sagen was mit Zieladressen gemeint ist?

    $1 (1)

    … Liste über vollqualifizierte Domainnamen, Internetprotokoll-Adressen und Zieladressen von Telemedienangeboten …

  12. Habe mir gerade mal durchgelesen, was die so machen wollen. Und ein Punkt ist mir da dennoch positiv aufgefallen, auch wenn er mit der Debatte hier nichts zu tun hat und inzwischen schon wieder fast Makulatur ist.

    Ergänzung zum §96 des Telekommunikationsgesetzes: „Diese Verkehrsdaten dürfen nur verwendet werden, soweit dies für die in Satz 1 genannten oder durch andere gesetzliche Vorschriften begründeten Zwecke oder zum Aufbau weiterer Verbindungen erforderlich ist. Im Übrigen sind Verkehrsdaten vom Diensteanbieter nach Beendigung der Verbindung unverzüglich zu löschen.“

    Heißt das, dass die Provider jenseits der Vorratsdatenspeicherung keinerlei Verbindungsdaten jenseits der aktuellen haben dürfen?

    Das würde alle Daten bei den Providern den Einschränkungen des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung unterwerfen.

    Also eine gute Nachricht für alle, die noch bei T-Online und deren Resellern sind.

  13. Der Terror, der von diesem Gesetz ausgeht, besteht darin, dass damit VÖLLIG UNABHÄNGIG von diesem Gesetz nun die Ratten aus ihren Löchern kriechen und ZUSÄTZLICHE Sperrlisten für jeden Kleinschei* fordern werden.

    Sukzessive wird man dann noch die Einstiegshürden und die rechtsstaatliche Kontrolle zurück fahren und denen das Feld überlassen, die sich das Durchpeitschen dieser Gesetze gekauft haben, als der Rechte-Industrie.

    Und die saubere Frau Leyen wird sich die Hände in Unschuld waschen – auch wenn sie MIT IHREN DREISTEN LÜGEN (nachweislich z.B. ihre Aussagen zum angeblichen „Markt“, den sie austrocknen wolle!) zum dokumentierten Kindesmissbrauch im Internet die gesunden Widerstände gebrochen hat, um den Providern die Anfangsinvestitionen für die Errichtung der Zensur-Infrasruktur aufzudrücken. Nach diesem demokratischen Damm-Bruch können dann alle Macht- und Geldgeilen Trittbrett-Fahrer ihre unerhörten Forderungen bei den Bürgern anmelden bzw. auch mit „Hilfe staatlicher Stellen“ die freie Meinung unterdrücken.

    Vielen „Dank“ auch an alle Beteiligten — besonders an die unfähige Offline-Generation, die nicht die blasseste Ahnung hat, welche Konsequenzen ihr hirnrissiges Handeln hat!

    F. Mayer

  14. Was mich am meisten beunruhigt ist die Tatsache, dass die gröbsten Verfassungsprobleme nun beseitigt wurden. Ein Kläger vor dem BVerfG wird einen schweren Stand haben. So gesehen könnte die PR Aktionen der letzen Monate sogar Kontraproduktiv gewesen sein.

  15. @ 26 Sehe ich auch so. Aber muss an Grundrechtseingriffen (vor allem bei Art. 5 GG) nicht IMMER ein Richter beteiligt sein?
    Ansonsten finde ich es durchaus einen Erfolg, dass aus dem Allerwelts- nun ein Spezialgesetz geworden ist. Dass die große Koalition mit Bürger und Grundrechten ingesamt nicht sehr sensibel umgeht, wußten wir allerdings schon vorher.

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