Bürgerrechte sind keine Verhandlungsmasse!

Foebud und Campact haben einen „offenen Brief an Frau Leutheusser-Schnarrenberger“ online gestellt, der von allen unterzeichnet werden kann. Damit wollen sie Einfluss auf die Koalitionsverhandlungen nehmen und die FDP daran erinnern, dass Bürgerrechte keine Verhandlungsmasse sind.

Das kann man unterzeichnen:

Sehr geehrte Frau Leutheusser-Schnarrenberger,

im Wahlkampf hat sich die FDP als Bürgerrechtspartei präsentiert. Ich
erwarte deshalb von Ihnen: Beweisen Sie in den Koalitionsverhandlungen
mit der Union, dass es der FDP mit der Verteidigung von Freiheit und
Bürgerrechten wirklich ernst ist. Insbesondere fordere ich:

– Stoppen Sie die flächendeckende Protokollierung aller Telefon- und
Internetverbindungen und -standorte (Vorratsdatenspeicherung).

– Verbieten Sie Schnüffelchips (RFID) in Reisepässen und
Personalausweisen, auf denen unsere biometrischen Daten gespeichert
und per Funk auslesbar gemacht werden.

– Stoppen Sie das Gesetz zu Internet-Sperren. Es ebnet den Weg zu
einer systematischen Zensur des Internets, ist aber wirkungslos gegen
Straftäter und Straftaten.

– Schaffen Sie ein Arbeitnehmerdatenschutzgesetz, das den Schutz vor
Bespitzelung am Arbeitsplatz sicher stellt.

Bürgerrechte sind keine Verhandlungsmasse. Lösen Sie Ihr
Wahlversprechen ein: Stoppen Sie den Überwachungswahn von Staat und
Wirtschaft!

Mit freundlichen Grüßen

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20 Ergänzungen

  1. An für sich alles gute Punkte, bis auf einen:

    „Schaffen Sie ein Arbeitnehmerdatenschutzgesetz, das den Schutz vor Bespitzelung am Arbeitsplatz sicher stellt.“

    Hier taucht erneut das Missverständnis auf, Bürgerrechte würden dazu dienen, Bürger vor anderen Bürgern oder Unternehmen zu schützen. Dabei geht es bei den Bürger- oder Grundrechten primär um den Schutz des Bürgers vor dem Staat. Die Frage, ob Arbeitgeber ihre Arbeitnehmer bespitzeln dürfen, ist keine Grundrechtsfrage. Sie ist vielmehr eine Frage dessen, wie der wirtschaftliche Rahmen einer Gesellschaft ausgestaltet werden soll. Und da hilft kein Grundrechtsdogma, sondern sinnvolles Abwägen von Kosten und Nutzen.

  2. »…Und da hilft kein Grundrechtsdogma, sondern sinnvolles Abwägen von Kosten und Nutzen…«

    @1 sm: Eben nicht! Gerade DIE Kosten-Nutzen-Analyse in der der Mensch nicht als Zweck und Ursache der Produktion steht, sondern als möglichst klein zu rechnender Faktor, ist doch der Skandal. Dass Betriebe wirtschaftlich arbeiten müssen steht außer Frage und muss nicht extra erwähnt werden. Das darf aber nicht beinhalten, dass die Privatheit des Arbeitnehmers am Arbeitsplatz zum Verfügungsgut des Betriebes wird. „Der Arbeitnehmer ist am Arbeitsplatz nicht privat!“ Ach ja? Hat man da plötzlich keine politische Haltung mehr, keine Religion, keine sexuellen Neigungen, keine Erkrankungen, keine Problemchen, keine Wünsche, keine eigentlich entschuldbaren Fehler, keine kleinen Schrullen? Wenn all diese Dinge (weil ja für das Überleben des Betriebes seit es machbar ist unbedingt erforderlich) gescannt werden, werden diese, eigentlich und ursprünglich MEINE Daten in der Produktion zwingend dazu eingesetzt, um mir, Dir und allen anderen Arbeitnehmern alles auszutreiben, was sie noch von einem gut funktionierenden Fließbandroboter unterscheidet. Kosten und Nutzen eben.

    »…Die Frage, ob Arbeitgeber ihre Arbeitnehmer bespitzeln dürfen, ist keine Grundrechtsfrage…«

    Eben doch! Artikel 1, Absatz 1: Die Menschenwürde!

  3. Hui was habe ich heute in Arbeitswissenschaft gelernt? Nicht Wirtschaftlichkeit vs Humanität. Sondern Wirtschaftlichkeit DURCH Humanität! Neben ordentlichem Licht, einem gutem Arbeitsplatz gehört natürlich die Psyche dazu.
    Denn sonst werden Arbeitnehmer Angst vor ihrer Religion, sexuellen Neigung etc haben und so nicht optimal/unkonzentriert Arbeiten. Fehler sind so vorprogammiert..wenn das nicht schon der Fall ist :(

  4. @ninjaturkey: Deine Argumentation macht genau den gleichen Fehler, den ich oben bereits vorgeworfen habe. Auch Artikel 1 gehört zum Grundrechtskatalog der Verfassung und damit zur grundlegenden Beschreibung der Beziehung zwischen den Bürgern und ihrem Staat. Er beschreibt aber nicht die Beziehung zwischen Personen untereinander. Daher ist jede Argumentation, die versucht, über Grundrechte zu bestimmen, was Unternehmen dürfen und was nicht, schon von den Prämissen her fehlerhaft.

    Ungeachtet dessen gibt es eine Argumentationsschiene, die sehr wohl funktioniert: einfache Kosten-Nutzen-Analyse. Sind Mitarbeiter, die überwacht werden, so produktiv wie solche, die es nicht werden? Wenn uns als Bürger dieses Landes Datenschutz und Privatsphäre wichtig sind, dann kann man die Frage klar mit nein beantworten, dann sorgen schon die Bewegungen im Arbeitsmarkt dafür, dass Unternehmen ihre Überwachungen wieder einstellen.

    Und wenn sie es nicht tun, wir das als Volk gern so hätten, dann wird das eben rechtlich so geregelt. Aber es wird geregelt, weil der übliche Prozess der Rechtsbildung, also Gesetzgebung und Rechtsprechung, durchlaufen werden und sich die passenden Mehrheiten finden, nicht weil irgendein fehlangewandtes Grundrechtsdogma es verlangt.

    1. Die von sm vorgetragene Argumentation ist EXAKT die ideologische Leitlinie der FDP:
      Sobald Grundrechte der Kosten/Nutzen-Kalkulation von Unternehmen/Selbständigen widersprechen, sind sie verzichtbar.

  5. „uch Artikel 1 gehört zum Grundrechtskatalog der Verfassung und damit zur grundlegenden Beschreibung der Beziehung zwischen den Bürgern und ihrem Staat.“
    @sm: Das sehe ich anders. Nicht nur die Beziehung zwischen Bürger und Staat wird in Art. 1 geregelt, sondern jegliche Beziehung die mit meiner oder deiner Würde etwas zu tun. Denn diese Würde ist eben unantastbar; von dir, von mir, vom Staat und auch von Arbeitgebern. Erklär mir bitte weshalb der Schutz meiner Würde in diesem Bereich nicht absolut unantastbar sein sollte! Ist Produktivität höher zu bewerten als die Würde eines Menschen?

  6. Grundrechte greifen sehr wohl auch in das Verhältnis zwischen normaler Menschen ein. Schließlich darf nicht nur der Staat nicht einfach mein Telefon abhören, für die Telekom gilt das genauso und zwar erst recht. Grundrechte, Menschenrechte, Bürgerrechte…alle diese Bezeichnungen bedeuten doch bereits, dass sie für jeden Menschen gelten und zwar aus dem einfachen Grund weil er ein Mensch ist. Unabhängig davon ob der andere jetzt der Staat, ein Unternehmen oder eine andere Privatperson ist.
    Hier mit einer Kosten-Nutzen-Analyse zu kommen ist völlig an den Grundrechten vorbei und verstößt meiner Meinung nach wirklich gegen den Menschenwürde. Ein Mensch ist eben nicht nur ein Wirtschaftsgut…

  7. „Stoppen Sie die flächendeckende Protokollierung aller Telefon- und
    Internetverbindungen und -standorte“

    Das kann nur das BVerfG.

    Das einzige was sie machen kann, ist eine Revision der EU-Bestimmungen anzustossen oder die nationale Implementierung zu ändern.

  8. @Manziel: Auf welcher historischen Basis steht deine Interpretation der Grundrechte als beschreibend für die Beziehung zwischen Bürgern untereinander statt der zwischen Bürger und Staat?

    „Schließlich darf nicht nur der Staat nicht einfach mein Telefon abhören, für die Telekom gilt das genauso und zwar erst recht.“

    Die Telekom darf dein Telefon nicht abhören, weil der Gesetzgeber festgelegt hat, dass die Telekom das nicht darf. Bestenfalls kann man argumentieren, dass der Gesetzgeber verfassungsrechtlich verpflichtet ist, ein solches Verbot festzuschreiben. Aber die Telekom muss nicht aufgrund irgendeines Automatismus weghören, der Grundrechte im Grundgesetz zu direkten Handlungspflichten privatwirtschaftlicher Unternehmen macht.

    Die Alternative, nämlich dass Grundrechte tatsächlich genauso zwischen Bürgern untereinander oder Bürgern und Unternehmen/Organisationen gelten, wie zwischen Bürger und Staat, würde zu völlig absurden Situationen führen, die Freiheit eher beschneiden als beschützen würden. Dazu muss man nur mal die Artikel 2 bis 19 auf zwischenmenschliche Interaktionen übertragen, um zu sehen, welche fundamentalistischen Züge das nehmen kann (Schon mal bei der Partnerwahl auf das Diskriminierungsverbot geachtet? Schon mal bei einer Firma etwas nicht gekauft, weil dir ihre Meinung zu Politik/Umwelt/Sport/etc. nicht passte?)

  9. Vielleicht sollte man einmal Artikel 1 des Grundgesetzes komplett lesen:

    ———-
    Artikel 1

    (1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.

    (2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.

    (3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.

    Quelle: http://www.bundestag.de/dokumente/rechtsgrundlagen/grundgesetz/gg_01.html
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    Das Grundgesetz regelt zwar hauptsächlich das Verhältnis zwischen Staat und Bürger aber auch zwischen den staatlichen Institutionen und setzt den Rahmen, an dem sich die Gesetzgebung zu orientieren hat. Die Grundrechte haben also durchaus Auswirkungen auf das Verhältnis zwischen Bürgern untereinander oder Bürgern und Unternehmen/Organisationen aber die Gesetzgebung stellt hier immer Kompromisse zwischen den verschiedenen, z.T. widerstrebenden Interessen (z.B. Recht auf Eigentum vs. „Eigentum verpflichtet) dar.

    Einfach mal komplett lesen. Sollte man regelmäßig machen (Link s.o.)

  10. @sm: Dein Verständnis von Grundrechten ist wirklich äußerst obskur. Die heissen unter Anderem Grundrechte, weil sie die Grundlage aller darauf aufbauenden Rechte sind, also den Rahmen festlegen auf dem sich alles andere Recht abzuspielen hat. Und das schliesst jede natürliche wie juristische Person mit ein.

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.