BpB: Wie funktioniert die Bundestagswahl?

Die Bundeszentrale für politische Bildung hat drei Erklär-Videos zur Bundestagswahl veröffentlicht, die in netten Animationen mal einige Fachbegriffe erklären: Wie funktioniert die Bundestagswahl?

Überhangmandate

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Erst- und Zweitstimme

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Fünf-Prozent-Hürde

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Die Filme kann man auch alle auf der Webseite als MP4 herunterladen und stehen freundlicherweise unter der CC-BY-NC-ND.

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35 Ergänzungen

  1. Finde die Videos und die Erklärung toll. Zwar wurden nicht alle Fragen geklärt. Aber dadurch erhält man auf Jedenfall das nötige Grundverständnis des Systems (wenn man es nicht schon vorher hatte).

  2. Ich würde mir ja mal ein Video in diesem Stil wünschen, dass mal erklärt, was passiert bzgl. Auswirkung auf die Wahlergebnisse, wenn man nicht wählt, wenn man seinen Wahlzettel und wenn man eine Kleinpartei wählt, die evtl. nicht die 5% Hürde schafft. Diesbzgl. kurisert leider viel zu viel Fehlinformation. Im Ansatz war das ja schon drin (3 Direktmandate etc.).

  3. Gefällt mir gut.
    Aber die 5% Hürde ist überflüssig.
    Hindert mich stark daran kleinere Parteien zu wählen. Diese Sperrklausel stammt noch aus der Weimarer Republik. Heutzutage ist sie sinnfrei.

    1. @ Hugo 1989 (6):
      Die 5-Prozent-Hürde stammt nicht aus der Weimarer Republik, sondern ist eine Reaktion darauf. Ein Grund für das Scheitern der WR war die Zersplitterung des Parlaments, die es zuerst schwierig und dann sehr schnell unmöglich machte, aufgrund der Vielzahl der Parteien bzw. Fraktionen eine stabile Regierungsmehrheit aufzustellen (schon ab 1920 waren Minderheitsregierungen Normalität).

      Zu Beginn der Bundesrepublik wurde dann schrittweise die heute bekannte Hürde eingeführt, um eine erneute Zersplitterung zu vermeiden. Zum Vergleich kann man ja z.B. mal nach Italien oder Israel schauen – Romano Prodi brauchte 2006 ein Bündnis aus zehn Parteien, um eine Mehrheit zu erlangen, und Netanjahu stützt sich in Israel gerade auf fünf Parteien. In solchen Konstellationen haben häufig gerade extreme Splitterparteien einen überdurchschnittlichen Einfluss auf die Politik, weil ihre zwei oder drei Stimmen im Parlament den Ausschlag geben und sie deshalb auch Maximalforderungen durchsetzen können.

      Die Grenze von fünf Prozent halte ich für durchaus ausgewogen. Die Grünen und die PDS haben gezeigt, dass sie auch von neuen Parteien dauerhaft übersprungen werden kann, und die CSU zeigt, dass sie auch von regionalen Parteien überwunden werden kann. Die Türkei hat auch eine Sperrklausel, allerdings liegt sie dort bei zehn Prozent. 2002 konnte eine Partei deshalb mit weniger als 35% der Stimmen eine absolute Mehrheit im Parlament erringen, weil ausser ihr nur noch eine andere Partei den Sprung über die zehn Prozent schaffte – das Parlament repräsentierte in dieser Wahlperiode dort lediglich 54% der Wählerstimmen. Mit einer Hürde von fünf Prozent ist so etwas kaum vorstellbar; bislang erfüllt sie ihre Aufgabe der Verhinderung von Unregierbarkeit bei gleichzeitiger Offenheit für neue Bewegungen jedenfalls sehr gut.

      1. @Andi, 12:
        Zitat:
        „Ein Grund für das Scheitern der WR war die Zersplitterung des Parlaments,[..]“

        Um eine Diskussion nicht ausufern zu lassen, nur die Anmerkung:
        Einer von vielen, sehr vielen Gründen!
        Weshalb ich insistiere: Ein weiterer erheblicher Grund war, dass das angebliche Scheitern der WR durch Zersplitterung des Parlaments bereits vor dem tatsächlichen Scheitern von insbesondere einer Partei qua Propaganda attestiert und in den Köpfen der Protestwähler verankert wurde, was Früchte tragen konnte, da von einer im innersten Geiste demokratisierten Bevölkerung nicht unbedingt die Rede sein konnte

  4. frage: Ist der Wahlzettel ungültig wenn ich nur bei der Zweitstimme ein Kreuz mache und eben keine bei der Erststimme?

  5. Sehr sinnvolle und gut gemachte Videos – großes Lob an die Bundeszentrale für politische Bildung!
    Nun muss derartiges Aufklärungsmaterial nur noch angemessen verbreitet werden.

  6. Sehr schön gemachte Videos, die vermutlich auch echt Leute erreichen können.

    Wenn ich das sehe, was ja von der bpb kommt, also von einer Behörde, dann freue ich mich darüber, dass sie diesen Weg übers Internet sinnvoll gehen können. Aber dann frage ich mich wiederum, warum andere Staatsuntergebene ihre Hausaufgaben nicht genauso machen können…

  7. Hmm, das mit den 3 Direktmandaten wusste ich auch nicht. Kommt mir fast wie eine CSU-Klausel vor, dass die CSU auch ja sicher in den Bundestag kommt ;(

    Mit Blick auf 2013 halte ich es sogar für vorstellbar, dass die Piraten evt. über die 3 Direktmandate und nicht über die 5% in den Bundestag kommen, angesichts ihrer Stärke in Großstädten…

  8. Nachdem die bpb eine Behörde ist, also vom Steuerzahler bezahlt wird, sollte es selbstverständlich sein, daß ihre Erzeugnisse Gemeingut sind. „-ND“ ist da noch viel zu restriktiv.

    1. @21 (Christophe):

      1. Meinst du, jemand der diese Videos „mißbrauchen“ will, kümmert sich um „ND“? Maximal wäre es leichter, die Videos von Youtube etc. fernzuhalten.

      2. Worin besteht das Problem, wenn jemand diese Videos „mißbraucht“? Sie sollten Allgemeingut sein, also sollte jeder mit ihnen tun und lassen dürfen, wer er/sie will. Auch „mißbrauchen“.

  9. http://www.wahlrecht.de/bundestag/2009/index.html

    Die Erststimme hat auch Auswirkungen auf die Parteienfinanzierung, d. h. es stimmt nicht, dass nur derjenige, der die meisten Stimmen im Wahlkreis erhält, von der Erststimme profitieren kann. In meinem Wahlkreis haben die Linken keine Chance, 10% der Erststimmen zu erreichen, sonst hätte ich sie auch mit der Erststimme gewählt. Und weil in NRW keine Überhangmandate zu erwarten sind und jetzt auch die SPD für mich unwählbar geworden ist, habe ich die Grünen mit der Erststimme gewählt (vor einer Woche per Brief). Gewinnen die Grünen mindestens 10% der Erststimmen in meinem Wahlkreis, bekommen sie also quasi eine kleine Parteispende von mir (und jedem anderen, von dem sie eine Erststimme erhalten haben), nämlich 85 Cent pro Jahr der Legislaturperiode, also 3,40 Euro. Laut Video sind pro Wahlkreis 250000 Menschen stimmberechtigt. Bei einer Wahlbeteiligung von 65% und 10% aller Erststimmen, würden die Grünen für meinen Wahlkreis etwa 55000 Euro bekommen. In diesem Zusammenhang würde mich mal interessieren, wieviel Geld eine Partei investieren muss, um einen Wähler anzuwerben. Das hat doch bestimmt schon mal jemand ausgerechnet.

    1. @ NGC280 (22):
      Für Erststimmen gibt es NUR DANN Geld, wenn die Partei der jeweiligen Kandidaten KEINE LANDESLISTE aufgestellt hat (§18 Abs. 3 Nr. 2 und Abs. 4 Satz 2 PartG). Da die Grünen überall Landeslisten haben, werden sie von deiner Erststimme also nicht finanziell profitieren. Aber für gutes Karma reicht’s allemal. ;-)

  10. @7. aRn0

    Ja der Wahlzettel ist auch dann gültig. In diesem Fall wird halt nur die Zweitstimme gezählt. Ungültig ist eine Stimmabgabe nur, wenn keine eindeutige Markierung erkennbar ist.

    Anders Beispiel: Wenn mehrere Kreuze bei der Zweitstimme gemacht werden, und nur eines bei der Erststimme, wird nur diese Erststimme gezählt.

  11. @Andi

    Danke. Steht auch klipp und klar auf ‹http://www.wahlrecht.de/bundestag/2009/erststimme.html#parteifinanzierend›. Das hatte ich überlesen. Ich ärgere mich jetzt trotzdem nicht allzu sehr, weil ich, wäre ich besser informiert gewesen, mit der Erststimme nichts anderes zu machen gewußt hätte, als sie der LINKEN zu geben. Und da die selbst eine Landesliste hat, hätte ihr meine Erststimme auch nicht mehr gebracht als den Grünen.

    Wirklich geärgert habe ich mich nur bei meiner ersten Bundestagswahl. Da hatte ich mich von dem CDU-Werbeslogan „Erststimme ist Kanzlerstimme“ verwirren lassen. Ich hatte das damals so interpretiert, dass die Erststimme die wichtigere der beiden Stimmen sei. Jedenfalls hatte ich mit der Erststimme für die Grünen und mit der Zweitstimme für die SPD gestimmt.

  12. hmmm…das mit den 3 direktmandatane wusste ich noch garnicht^^ vielleicht entern die piraten ja tatsächlich den bundestag^^

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.