Berufung wegen G8-Verurteilung

Letztes Jahr hatte ich schon über den Fall berichtet, wie eine Freundin unschuldig wegen einer friedlichen Teilnahme an der G8-Demo in Rostock im Jahre 2007 ein Jahr auf Bewährung bekommen hat. Nicole hat jetzt die ganze Story nochmal aufgeschrieben, weil nächste Woche die Berufung startet. Aber lest die ganze Stoty bei Antischokke.de und unterstützt sie:

Mir wird vorgeworfen, bei der Demonstration gegen den G8-Gipfel am 02.06.2007 im Rostocker Stadthafen einen Stein auf Polizisten geworfen, massiven Widerstand bei meiner Verhaftung geleistet und gegen das Versammlungsgesetz verstoßen zu haben. Vor dem Amtsgericht Rostock fanden im Januar und Februar 2008 insgesamt 4 Verhandlungstage statt. Dort wurde ich wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung, Verstoß gegen das Versammlungsgesetz und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte zu 7 Monate und 2 Wochen auf 2 Jahre Bewährung verurteilt, außerdem zur Zahlung von 1.000 Euro an eine Einrichtung in Rostock. Natürlich muss ich die gesamten Kosten des Verfahrens übernehmen. Meine Anwältin hat gegen dieses Urteil Berufung eingelegt, und am 14.09.2009 um 9:30 Uhr wird die Sache nun erneut in Rostock verhandelt, diesmal vor dem Landgericht, August-Bebel-Straße 15-20, Saal 006. Gegen meine beiden Entlastungszeugen, die zum Zeitpunkt der angeblichen Tat permanent in meiner Nähe waren, wurde zwischenzeitlich ebenfalls ein Verfahren eröffnet: Ihnen werden Falschaussagen vor Gericht vorgeworfen.

Deine Spende für digitale Freiheitsrechte

Wir berichten über aktuelle netzpolitische Entwicklungen, decken Skandale auf und stoßen Debatten an. Dabei sind wir vollkommen unabhängig. Denn unser Kampf für digitale Freiheitsrechte finanziert sich zu fast 100 Prozent aus den Spenden unserer Leser:innen.

19 Ergänzungen

  1. wer sagt, dass sie unschuldig ist? Du? Weißt Du das? Weil sie „nie soetwas tun würde“?? Oder warst Du dabei?

  2. Leider können wir dazu nicht viel sagen, da wir keinerlei Fakten kennen. Wir kennen nur die Aussage der Beschuldigten und das was ihr zur Last gelegt wird.
    Wobei ich eher dazu tendieren würde, dass Nicole recht hat …

    1. @no0ne: Ich würde es auch nicht berichten, wenn ich sie nicht gut kennen und ihr und ihren Zeugen vertrauen würde.

  3. Die Art und Weise wie sich die Polizei rund um den G8-Gipfel verhalten hat ist höchst fragwürdig (Käfighaltung von Gefangenen, Geruchsproben, mutmaßlicher Einsatz von Agents provocateurs) und macht die Anschuldigen gegen nicole nicht glaubwürdiger

  4. „Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte“

    Wenn mir niemand erklärt, warum ich festgenommen werde, während ich festgenommen werde, würde ich auch versuchen mich zu wehren…

    Mal ganz abgesehen davon, ob sie nun Steine geworfen und sich vermummt, wenn sie vermummt war, wie hat man sie dann erkannt? Und seit wann reichen Aussagen von Polizisten um jemanden mit Gegenzeugen zu verurteilen? Mindestens Fotos müsste es geben.

    Fassen wir zusammen:
    Polizisten sehen im Getümmel um die Ausschreitungen jemanden, der vermummt ist und wollen darin ausgerechnet die Angeklagte erkennen, die aber Entlastungszeugen hat, gegen die nun auch ermittelt wird, weil die Staatsanwaltschaft davon ausgeht, dass die Polizei recht hat, weil sie das ja auch so genau sehen kann…

    Das Urteil müsste schon wegen massiver Verfahrensfehler aufgehoben werden.

  5. @L3GiT „Das Urteil müsste schon wegen massiver Verfahrensfehler aufgehoben werden.“

    LOL, so ein Dummgeschwätz.

  6. Moin Moin,
    also ich bin Rostocker und eine Frage beschäftigt mich, Nicole erwähnt auf ihrer Info-Seite, das sie unter anderem auch gegen das
    Vermummungs-Verbot/Gesetz k.A. verstoßen hat angeblich. Nun die Frage „war sie vermummt und wenn ja warum war sie vermummt?“ Welche Absichten haben Vermummte bei solchen Demos?
    Friedlich demonstrieren kann ich auch ohne Skimaske.

    1. @Rostocker: Sie hat einen schwarzen Kapuzzenpullover getragen und hatte die Kapuzze auf, weil es leicht regnete. Das hatte nicht mit Vermummung zu tun.

  7. …Lissabonvertrag: Aufständische die sich widersetzen dürfen ab inkrafttretten erschossen werden…zum widersetzen zählt weglaufen, also in den Rücken schießen is dann „ok“ für die Behörden.

    Sie soll froh sein das es nicht schlimmer gekommen ist….und die Staatsanwaltschaft verklagen.

  8. Danke@ Markus das war meine Frage! Naja ne Kapuze aufhaben weils regnet, ist für mich kein Vermummen. Wenn sie wirklich nur friedlich demonstriert hat, drück ich ihr die Daumen das sie aus der Sache rauskommt. Obwohl ich ne andere Kleidungswahl getroffen hätte um mich zu distanzieren so isses natürlich klar und sie wird optisch sofort einer Gruppierung zugeordnet. Naja hinterher is man immer schlauer.
    grüße

  9. Nun, auch wenn ich die Dame nicht kenne und hier aus Prinzip erstmal nicht vertrauen würde…

    Bei dem G8 Gipfel wurden Personen Festgenommen weil sie Regenhoßen dabei hatten, oder auch Kapuzzenpullover… Kampfflugzeuge sind über die Demonstranten geflogen etc.
    Da würde ich schon aus Prinzip allen angeklagten Demonstranten eher vertrauen als Aussagen der Polizei.

  10. in diesem unserem land ist auch das tragen von sonnebrillen bei sonnenschein auf einer demonstration,bzw manchmal das blosse dabei haben ,bei einer vorkontrolle, ein verstoss gegen das vermummungsverbot.
    entweder man wird dann grad in gewahrsam genommen oder bekommt erstmal nur n platzverweis…nur um mal einigen leuten die realität vor augen zu führen…aber klar kapuzzenpullis,schwarze = blackblock. so einfach is das aber zum glück nich.

  11. Ob sie schuldig ist weiß nur sie allein. Davon von vorn herrein aus zu gehen ist so als würden wir sie beschuldigen. Wie es wirklich war wissen wir nicht und können uns deswegen auch kein Vorurteil draus bilden.

    Hoffendlich geschieht dir gerechtigkeit, Mädchen

  12. http://www.antischokke.de/2009/09/14/g8-verfahren-wird-gegen-bussgeld-eingestellt/

    von nicole am 14. Sep. 2009:
    Hier ganz kurz das Ergebnis des heutigen Verhandlungstages vor dem Landgericht Rostock (Mein G8-Verfahren in Rostock), morgen werde ich noch ausführlicher dazu schreiben:
    Gegen eine Zahlung von 900 Euro Bußgeld wird mein Verfahren eingestellt: Sobald das Geld bei Gericht eingegangen ist, gilt mein Verfahren als eingestellt, ich bekomme keine Vorstrafe und keine weiteren Einträge. Ich trage weder die Kosten des Verfahrens noch die Kosten für meine Anwältin.

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.