Alte Geschäftsidee im Musiksektor, neu aufgelegt

Update: Danke für die Hinweise in den Kommentaren. Das scheint eine Ente zu sein, bzw. geht es explizit um Bootlegs, was in dem Telepolis-Artikel nicht ersichtlich war.

Das alte Geschäftsmodell der Musikindustrie, Abmahnungen verschicken, wurde jetzt neu aufgelegt. Jetzt werden auch Menschen abgemahnt, die selbst gekaufte Tonträger, wie CDs, z.B. auf eBay verkaufen. Das hilft sicherlich, die Akzeptanz der Branche zu steigern, noch mehr Musik zu verkaufen und den Glauben an das Gute im Urheberrecht zu erhalten! Telepolis berichtet: Gründe, keine CDs zu kaufen.

Wer eine in einem Geschäft erworbene CD bei einem Online-Verkaufsportal wie eBay oder Hood.de einstellt, rechnet im Regelfall nicht damit, dass er abgemahnt wird. Immerhin hat er das Produkt ja selbst ganz regulär gekauft – und den Handel mit gebrauchten Tonträgern konnte die Musikindustrie trotz mehrerer Vorstöße bisher nicht grundsätzlich unterbinden. Trotzdem mahnen immer mehr Rechteinhaber private Anbieter von CDs, Bildern und Fanartikeln ab, von denen sie behaupten, dass sie nicht oder nicht ausreichend lizenziert

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25 Ergänzungen

  1. Ich hab den Artikel eben bei Telepolis schon gelesen gehabt, und mir ist schier die Spucke weggeblieben.
    Das überzeugt mich wieder einmal davon, dass es hier nur ums Geld geht und die Inhalte, nämlich die Musik und damit ein Stück Kultur völlig egal sind.
    Ich kann nur hoffen, dass es da mal ein vernünftiges Gerichtsurteil zu geben wird…

  2. Lies mal auch die User-Kommentare zu besagtem Telepolis-Artikel – dieser verschweigt nämlich, dass es sich hierbei um BootLeg-CDs handelt. Diese CDs sind illegal, also ist auch der Weiterverkauf illegal. Und somit ist die Abmahnung gerechtfertigt.

    Es gibt wirklich viele Sachen über die man sich aufregen sollte – diese aber nicht.

  3. @Marc: Du hast Recht, das beleuchtet alles aus einem anderen Licht. Schade aber, dass man diese Information im Artikel nicht deutlich macht, denn nicht jeder durchsucht die Userkommentare.

  4. @ Marc
    Der Beklagte hat die CD aber doch auch selbst nach Aussage des Anwalts der Musikindustrie legal erworben.

    Zitat: Von einer Statusänderung früher legal verkaufter Tonträger könne man dadurch erfahren, dass man bei großen Online-Anbietern nachsehe, ob die Werke dort weiterhin angeboten würden.

    Ich als Verbraucher höre davon zum ersten Mal, das ein im Laden verkaufter Tonträger aufeinmal illegal wird.

  5. „Von einer Statusänderung früher legal verkaufter Tonträger könne man dadurch erfahren, dass man bei großen Online-Anbietern nachsehe, ob die Werke dort weiterhin angeboten würden.“

    Häh? Wenn ich eine CD gekauft habe, dann wird die doch nicht illegal, nur weil sie nicht mehr hergestellt wird.

    Denn wenn dem so wäre, was ist dann mit den ganzen Vinyl-Platten?

    Klar, wenn das Ding schon primär illegal war, ist natürlich auch der Weiterverkauf illegal. Bloß, da geht der Anwalt überhaupt nicht darauf ein. Oder es ist wenigstens nicht im Artikel.

  6. hört sich schon ganz nach fefe an: und ich finde es keine so gute idee hier das urheberrecht zu nennen. das schlimme ist doch immer was darauf aufbaut.

  7. also ganz ehrlich, wer bis dato die schnauze noch nicht voll hatte…
    die musik industrie schaufelt sich ihr eigenes grab.

  8. Warum habe ich das Gefühl, dass die Zypries nicht nur Lobbyistin für die Unterhaltungsindustrie, sondern auch für den (nochh relativ jungen) Wirtschaftszweig der Abmahnindustrie ist?

  9. So einfach ist die ganze Sache nicht, dass man sie mit Bootlegs einfach beiseite legen kann.

    Die Lizenzgeschichte, auf die sich die Musikindustrie beruft, ist naemlich ausschliesslich eine Sache zwischen dem urpsruenglichen Haendler und der MI.
    Der Kunde erwarb beim Haendler einen physischen Gegenstand, naemlich die CD, nicht aber die Lizenz.

    Und diesen physischen Gegenstand (nicht die Lizenz) will der Kunde nun per ebay weiterverkaufen was sein gutes Recht ist – das ist rechtlich ausreichend abgesichert.

    Der einzige Punkt, auf den die MI einwirken kann ist der, an dem ihre eigenen Rechte betroffen sind – sprich beim urspruenglichen Haendler der scheinbar keine Verkaufslizenz fuer die CD erworben hat.

    Was glaubt die MI eigentlich wer sie ist? Entschuldigung dass mir hier grad die Galle hochgeht, aber die MI missbraucht hier meines Erachtens in grober Weise das deutsche (Abmahn-)Rechtswesen. Ich wuensche dem Kunden, dass er die Kraft hat das vor Gericht zu bringen damit der MI hier ganz schnell der Zahn gezogen wird.

    Es ist aber zu befuerchten, dass die Kosten, welche sowas mit sich bringt, ihn davor abschrecken und die MI mit dieser Dreistigkeit durchkommt.

  10. Wo ist denn bitteschön die Begründung, dass es um nen Bootleg geht? Die Begründung „steht in den Kommentaren“ ist nen bisl. schwach. In den Kommentaren steht immer viel und das muss auch nicht begründet sein.

  11. @foeff
    >@Marc: Du hast Recht, das beleuchtet alles aus einem anderen Licht.
    >Schade aber, dass man diese Information im Artikel nicht deutlich
    >macht, denn nicht jeder durchsucht die Userkommentare.

    Stichwort Medienkompetenz.
    Ich lese (fast) keine Medien mehr ohne die Kommentare – da steht sehr oft was viel wichtigeres drin als im Artikel selber.

    Immerhin hat markus hier den Artikel aktualisiert – mal sehen wann telepolis das auch macht…

  12. @Charlôtte
    >@ Marc
    >Der Beklagte hat die CD aber doch auch selbst nach Aussage
    >des Anwalts der Musikindustrie legal erworben.

    An Hehlerware kann man kein Eigentum erwerben. Selbst wenn man sie in einem Laden kauft.
    Und diesen Bootleg-CDs sieht man sogar auf 30m Entfernung an, dass das keine offiziellen Hochglanz-CDs sind.

    >Zitat: Von einer Statusänderung früher legal verkaufter
    >Tonträger könne man dadurch erfahren, dass man bei
    >großen Online-Anbietern nachsehe, ob die Werke dort
    >weiterhin angeboten würden.

    Das ist allerdings eine Sauerei – dagegen würde ich klagen…

    1. @17
      Du wirst doch nicht ernsthaft behaupten, die CD gehöre der MI? Diese wurde ganz rechtmäßig erworben und soll nun auf ebay weiterverkauft werden.

      Worauf die MI abzielt ist die Lizenzsache. Die auf der physischen CD aufgebrannte Musik ist offensichtlich von erster Hand nicht ordnetlich lizensiert worden. Das allerdings hat mit dem ebay-Angebot nicht das geringste zu tun. Der Kunde tritt ja nicht als Lizenzgeber auf, sondern will die CD verkaufen.

      Worauf die MI abzielt ist, dass der Kunde eingeschüchtert wird und zahlt. Landet der Fall vor einem nicht befangenen Gericht, wird das klargestellt werden.

  13. Wenn es denn ein Bootleg gewesen ist, von denen angeblich „jeder weiß, dass man damit nicht handelt“: Wo – außer im Internet – wird bitte schön nicht mit Bootlegs gehandelt?! Auf jedem Kleinsttrödelmarkt wird man mit Bootlegs zugeschmissen. Wo sind denn da die Abmahnanwälte? Richtiger wäre deshalb die Aussage „… jeder weiß, dass man damit im INTERNET nicht handelt“. Hier zeigt sich der Unsinn der gesamten Internet-Debatte um den vermeintlich rechtsfreien Raum. Wenn online die gleichen Regeln wie offline gelten sollen, dann bitte auch umgekehrt. Danke.

  14. Es gibt jetzt auch einen Spiegelartikel zu dem Fall:
    http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/0,1518,645571,00.html

    Was mich immer wieder wundert, ist, wie wenig Fingerspitzengefühl die Musikindustrie und leider auch einge Künstler hier wieder mal beweisen. Iron Maiden mag juristisch im Recht sein und für ein Vorgehen gegen professionelle Händler hab ich auch jedes Verständnis. Das ist hier aber nicht der Fall, räumt selbst der abmahnende Anwalt ein. Wenn es wirklich um Qualitätssicherung ginge, wie hier zynisch behauptet wird, hätte es sicher auch ein einfacher Brief mit der Bitte den Verkauf zu unterlassen getan. Man könnte auch eine Tauschaktion starten, Bootleg gegen eine besondere Legale CD mit Autogramm oder ähnliches. Dann wären die Fans für das Anliegen der Band sensibilsiert und positive PR sicher.
    Doch dazu ist die Tonträger (nicht Musik-) Industrie offensichtlich nicht in der Lage. Vielleicht ist es ja auch kein Verlust, wenn diese Industrie verschwindet.

  15. zu diesem Thema ist heute ein neuer Artikel auf Telepolis erschienen, der die offenen Fragen ein wenig erhellt.

    http://www.heise.de/tp/r4/artikel/31/31043/1.html

    Offensichtlich handelte es sich NICHT um einen illegalen Bootleg, sondern die Rechtslage hat sich zwischen Erwerb und Weiterverkauf verändert:

    Der Anwalt und die Rechteinhaberindustrie versuchten der Empörung, die sich nach dem Bekanntwerden der Abmahnung Bahn brach, dadurch zu begegnen, dass sie in gefälligen Medien lancierten, die Meldung würde „verschleiern“, dass es sich bei der abgemahnten CD um einen „Bootleg“ gehandelt habe (obwohl dieser Begriff im Text sogar ausdrücklich vorkam). Die nachgeschobene Darstellung des Anwalts suggeriert jedoch, dass für den Anbieter beim Kauf des Tonträgers erkennbar gewesen sei, dass sich dieser aus rechtlichen Gründen nicht zum Wiederverkauf eignen könnte. Doch war die CD auch schon Mitte der 1990er, als sie der Abgemahnte kaufte, ein „Bootleg“? Und wenn ja, warum durfte sie dann in deutschen Elektrogroßmärkten legal verkauft werden?

    Dass sie in den 1990er Jahren „in größeren Stückzahlen“ verkauft wurde, gab der abmahnende Anwalt unter anderem in einem Leserbrief an das Rock Hard zu. Tatsächlich wird als Grundlage der Abmahnung eine nicht näher spezifizierte Rechtslageänderung geltend gemacht, welche den Tonträger vom Status des Legalen in den des Illegalen befördert haben soll. Nachprüfen lässt sich so etwas unter anderem deshalb schwer, weil der abgemahnte Musikfan auf den Wunsch nach konkreteren Angaben hin lediglich mit dem Verweis auf „eine Vielzahl gerichtlicher Verfahren für die Iron Maiden Holdings Ltd.“ beschieden wurde.

    Es ist mir völlig unbegreiflich, wie man die eigenen Fans und Kunden so schlecht behandeln kann.

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.