Wie nennen wir denn jetzt das neue Grundrecht?

Das gestern neu vorgestellte “Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme” ist nicht besonders flüssig, wie die de-bug auch schon erkannte. Das von zahlreichen Medien verwendete „Computer-Grundrecht“ kann es aber auch nicht sein. Hier hat man eher das Gefühl, dass dieser Begriff vor allem von Menschen und für Menschen gewählt wurde, die nicht wirklich digital leben. Klingt nach „Hat irgendwas mit Computern zu tun“. de-bug schlägt “Recht auf Datensphäre” vor, kommt aber gleichzeitig schon darauf, dass dies „selbstredend immer noch nicht ideal“ sei.

Am sympathischsten finde ich immer noch „Grundrecht auf digitale Intimsphäre“, wie der Chaos Computer Club es bezeichnete. Das klingt sympathisch, ist einprägsam und trifft den Kern am besten. Das behalten und verwenden wir, wenn sich nichts besseres findet.

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31 Ergänzungen

  1. Wie auch immer es heisst, ist mir völlig egal. Hauptsache es gibt es!
    Also, alle schön ihre Platten verschlüsseln hehe.

  2. Geschützt werden soll ja die Entfaltung der Persönlichkeit im Netz. Schön fände ich daher „Recht auf Vernetzung“. :-)

  3. „Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme“ passt auch gut. ;)

    Ist aber genauso wie die Formulierung des CCC zu umständlich. Ich meine, schon das „Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung“ kann man sich erst ab dem 3ten Semester Jurastudium merken. Und das klingt noch einfach.

    Daher finde ich für den täglichen Sprachgebrauch „IT-Grundrecht“ am besten. Gut, es sagt nichts über den Inhalt. Ist aber schön kurz un einprägsam.

  4. Ich bin auch dafür, hört sich gut an und ist nicht zu lang damit man es wieder so schnell vergisst. Obwohl ja Privatsphäre auch nicht schlecht wäre meiner meinung nach.

  5. @ 2. und 3.:
    „Privatsphäre“ ist halt schon ein etwas „ausgelutschter“ Begriff. Und wir wissen ja, ein bisschen Privatsphäre kann man schon aufgeben, wenn man eh nicht zu verbergen hat. Denn dafür werden dann böse Terroristen und KiPoMacher weggeschafft. Aber Intimsphäre? Drauf verzichtet man in keinem Falle. Klar klingt das nach Damenbinde, aber laut einem Fremdwörterbuch ist die erste Definition von intim: „den gegenüber der Außenwelt abgeschlossenen persönlichen Bereich betreffend, verborgen, persönlich“ – deswegen finde ich es schon passend.

    Alternativ:
    Grundrecht auf Unversehrtheit (Schutz?) der Kommunikation.

  6. Aus juristischer Sicht trifft „digitale Intimsphäre“ leicht vorbei, denn nach der Rechtsprechung des BVerfG ist „Intimsphäre“ nur ein Teil der „Privatsphäre“. Das „neue“ Grundrecht schützt aber auch die Privatsphäre über die Intimsphäre hinaus. Der Begriff „IT-Grundrecht“ trifft es da am besten, weil er nicht irreführt und sehr kurz ist.

  7. nein, wetter, nich „virtuell“ bitte. Das bedeutet (genau definiert) „scheinbar, nur gedacht“ ;)

    aber „Recht auf trusted computing“ is gut, nur leider wird das wohl vom durchschnittlichen Zeitungleser dann erst recht nicht mehr verstanden…

  8. ja, in der Tat hat „virtuelle Würde“ den ironischen Beigeschmack des „nicht-real-Vorhandenseins“.

    Das mit dem Trusted Computing ist ein gefährlich-katalysierender Begriff: Am Ende kommt noch wer auf den Gedanken, dass das von TCPA/TCG vorgeschlagene Konzept des „Trusted Computing“, nacdem Nutzer die Hoheit über ihren Computer an die Medienindustrie abgeben, wirklich toll sei.

    Aber den Begriff „Vertrauen“ sollten wir uns als Datenschützer nicht wegnehmen lassen – denn bei uns meint das die Selbstherstellbarkeit von Datensicherheit, etwa durch den Einsatz von GPG, TOR und Jabber.

    Ist noch Zeit die Verfassungsbeschwerde über die Vorratsdatenspeicherung dahingehend zu ergänzen, dass das BVerfG das Verbot des Betriebs von wirklichen Anonymisierungsdiensten (ohne Logfiles) auch auf Vereinbarkeit mit dem neuen „Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme“ prüft?

    Oder meint Ihr, dass Herr Papier selbst darauf kommt, diese Prüfung vorzunehmen?

  9. @17: Das werden die selbstredend auch so machen. :-)

    Ansonsten: „Intimsphäre“ ist zu eng, denke ich auch, da ist „Privatsphäre“ besser.

    Vielleicht „Recht auf Schutz des digitalen Lebensbereichs“ oder so?

  10. @13, 18: Der Begriff „digitale Unversehrtheit“ klingt gut, aber auch daran kann man als Korinthenkacker (= Jurist) herummäkeln: „Unversehrtheit“ klingt, als griffe das Grundrecht erst ein, wenn was beschädigt oder verändert wird, aber das stimmt nicht. Das Recht schützt auch vor dem Staat, der „nur mal gucken“ will – und sei es durch „elektromagnetische“ Messungen ohne unmittelbare Einwirkung auf das IT-System.

  11. @Berni: auch ein Spanner verletzt Persönlichkeitsrechte, wenn er denn entsprechend aufwand treibt um die entsprechenden Perspektiven zu gewinnen.

    /me mag die digitale Unversehrtheit, denn sie bezeichnet den Effekt des nun juristische stark mit Restriktionen belegten: eine Verletzung meiner Person und eine verletzung von Kommunikationsprozessen und damit von demokratischen Strukturen – und mir ist es recht wichtig, dass die (möglichst) unverletzt bleiben.

  12. @22: Genau, und auch beim allg. Persönlichkeitsrecht spricht man nicht von „Unversehrtheit“! Deine Herleitung leuchtet mir ja ein, doch leider sind wir Juristen da stieselig. Der Begriff ist anderweitig besetzt! :)

  13. Ich finde, wenn es ein Begriff ist, der eben nicht nur für aufgeklärte Nerds gedacht ist, die sowieso GPG und dm_crypt et al nutzen, dann muss das Konstrukt nach juristischer Sprache klingen. Das hat auch etwas autoritäres, was „schon so“ beeindruckt, ohne dass man die technischen Details kennen muss.

    Vielleicht so: es gibt doch das Grundrecht auf „Unverletzlichkeit der Wohnung“. Wie wäre es mit „Unverletzlichkeit des digitalen Lebensbereichs“, oder nee.. So ähnlich stehts auch beim Telemedicus, aber das passt nicht. Kürzer wäre „informationstechnische Unverletzlichkeit“..

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