Wasser predigen und Wein trinken?

Ob man mal den Gralshütern der Sueddeutsche.de darauf hinweisen sollte, dass die Verwendung des Stasi 2.0 Motives ohne CC-Quellenangabe Urheberrechte verletzt? Oder gelten da andere Presserechtliche Ausnahmen in einer Klickstrecke?

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23 Ergänzungen

  1. Bitte, bitte, bitte! Unbedingt darauf hinweisen! Das wäre zumindest mir persönlich ein inneres Blumenpflücken! Ich kann zwar nicht sagen, ob auf so einer Klickstrecke presserechtliche Ausnahmen bestehen, wüsste aber auch nicht, warum das so sein sollte.

    Ich habe mal kurz andere Fotostrecken kontrolliert, bspw. bei spiegel-online. .
    Dort werden die erforderliche Angaben bei jedem Bild gemacht.
    siehe: http://www.spiegel.de/fotostrecke/0,5538,32646,00.html

  2. Wenn sie das einfach von einer Wand abfotografiert haben gilt vermutlich nur das Urheberrecht des Fotografen. Schön wäre es trotzdem gewesen.

    1. Das abfotografieren einer zweidimensionalen Vorlage schafft kein eigenes Schutzrecht durch den Fotografen. Wenn die Vorlage gemeinfrei ist bleibt sie gemeinfrei, wenn nicht bleibt sie urheberrechtlich geschützt.

      1. Mein Punkt war, das man eine „Vorlage“, wenn sie an einem öffentlichen Platz steht, ohne Beachtung des Urheberrechts der Vorlage abfotografieren darf.

  3. Nichts mit abmahnen. Aber passte gerade nett zum Thema „Enteignungsmaschinerie Internet“ von Heribert Prantl von der Süddeutschen Zeitung. Im Endeffekt dürfen sie das Werk sogar nehmen, wenn sie einfach die „Creative Commons Namensnennung-Weitergabe unter gleichen Bedingungen 3.0 – Lizenz“ mit Verweis auf Dataloo beachten. Und was „Foto: oH“ betrifft, weiss ich gar nicht. Wer ist das? Zumindest nicht Dataloo.

  4. Ich habe mal eine Mail hingeschickt:

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    hier der Hinweis, dass auf die rechtlich notwendigen und von der Creative Commons Lizenz, unter der die Schäublone steht, geforderten Angaben noch fehlen.

    Sicher nur eine kleine Unachtsamkeit, aber vielleicht mag Herr Prantl da ja nochmal ran :-)

    Mit freundlichen Grüßen
    Christoph Brüning

  5. Danke, Thomas. Das macht es nicht besser. Immerhin ist das Werk nicht gemeinfrei. Insofern trägt auch die CC-Lizenz nicht, weil die Bedingung „Namensnennung“ nicht erfüllt wurde. Und es gilt das normale Urheberrecht.

    1. Also bei mir steht da (vielleicht ja mittlerweile ergänzt worden?) „Entworfen von den Machern des Weblogs Dataloo“. Von daher ist Namensnennung eigentlich erfüllt, aber ShareAlike nicht so wirklich wenn ich die Lizenz richtig verstehe…

  6. Also bei mir taucht ein Text […] Entworfen von den Machern des Weblogs Dataloo hat der Graffito-Schäuble […] drunter auf.

  7. Zu der Namensnennungs-Bedingung zählt auch noch der Lizenz-Hinweis:

    „Im Falle einer Verbreitung müssen Sie anderen die Lizenzbedingungen, unter welche dieses Werk fällt, mitteilen. Am Einfachsten ist es, einen Link auf diese Seite einzubinden.“

    Alternativ reicht kulant gesehen auch ein CC-BY-SA aus.

  8. Das das Bild abfotografiert wurde, spielt meiner unmaßgeblichen Meinung nach keine Rolle, da das Panorama-Kriterium nicht erfüllt ist. Wäre noch die Plakatwand und ein paar Leute drum herum oder sowas zu sehen, könnte man nicht meckern, aber hier wurde das geschützte Material flächendeckend fotografiert. Damit liegt ein Verstoß vor.

    1. Ja, ich habe in diesem Zusammenhang Dataloo mal angeschrieben,
      wie es mit selbstbedruckten T-Shirts aussieht. Und da hat man mir
      gesagt, das sei kein Problem.

  9. Ich finde das Blog ja wirklich gut, aber diese Copyright-Diskussion
    ich doch etwas müßig. Ich glaube, das ist wirklich in keinem Land
    so extrem wie in D. Auch dieser ganze Abmahnwahn – das gibt es in anderen
    Ländern überhaupt nicht. Wenn da die Politik nicht bald mal den Riegel vorschiebt
    sehe ich schwarz für das Internet im allgemeinen und dem Bereich E-Commerce
    im speziellen.

  10. Macht ihr nicht das, gegen das ihr eigentlich einsteht, nämlich gegen eine strikte Beschränkungen seitens einer Lizenz und für die Freiheit, eine Datei öffentlich zu benutzen? Eine Abmahnung wäre zumindest für mich ein Punkt, diesen Blog nicht mehr zu lesen, denn er stände nicht mehr dafür, wofür er eigentlich stehen will.
    Auch das Hochgepusche einer solchen Nachricht halte ich fuer weit ueberzogen, letztendlich ist das nichts anders, was z.b. die MPAA machen, wenn sie wieder einige Musik-Piraten wegen Urheberrechtsverletzungen verklagen.

  11. oh, die typischen deutschen netzindianer sind wieder unterwegs. was ich fragen wollte:

    wenn diese schäublone abgebildet wird, wird dann auch immer der ursprüngliche fotograf von wolfgang schäuble genannt?

    nein? elende heuchler!

    ps: repariert mal euer textfeld hier.

    1. @Thomas: was ist an dem textfeld kaputt? ich repariere gern, wenn ich weiß was bei dir nicht klappt. bräuchte dafür bitte einige infos zu browsertyp und betriebssystem etc.

    2. Der Fotograf muss nicht genannt, werden, § 24 UrhG. Nichts mit „Heuchler“…

      Zur Panoramafreiheit gibt´s einen guten Artikel in der Wikipedia. Daneben könnte sich die SZ aber auch noch auf § 50 UrhG („Berichterstattung über Tagesereignisse“) berufen. Ein einfacher Fall ist das nicht…

      An dem Textfeld ist offenbar die Begrenzung nach Rechts kaputt. Firefox 2 auf Mac OS X.

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.