Staatsanwaltschaften verfolgen Filesharing nur noch bei großen Mengen

Auf jetzt.de ist ein Interview mit dem Pressesprecher der Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf zur sich abzeichnenden Praxis der Staatsanwaltschaften, Tauschbörsen-Nutzer nur noch zu verfolgen, wenn sie mehr als 3000 Musikstücke oder 200 Filme zum Tausch anbieten:

Die Musikindustrie ist empört. Grund ist ein Schreiben der Generalstaatsanwaltschaften in Nordrhein-Westfalen, das in der vergangenen Woche bekannt wurde. Demnach empfehlen die Strafverfolger, nur noch gegen gewerbliche Internetpiraten vorzugehen und private Urheberrechtsverletzungen nicht strafrechtlich zu verfolgen. Im Interview erklärt Oberstaatsanwalt Axel Stahl, Pressesprecher der Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf, was sich hinter dieser Empfehlung verbirgt.

Hier scheint sich eine einheitliche Regelung abzuzeichnen. Neben NRW halten sich nach Angaben des Pressesprechers auch die Staatsanwaltschaften von Bayern, Baden-Württemberg, Sachsen und Sachsen-Anhalt an diese Mindestgrenzen, um ihre Arbeitsbelastung zu verringern – alleine 25.000 Anzeigen gingen bei der Generalstaatsanwaltschaft Hamm im ersten Halbjahr 2008 ein.

Wir haben die Erfahrung gemacht, dass die Strafanzeigen im Wesentlichen angebracht werden, um über die Strafverfolgungsbehörden die hinter einer IP-Adresse stehende natürliche Person zu ermitteln, um diese dann mit zivilrechtlichen Schadensersatzansprüchen zu überziehen.

Anscheinend nehmen sie den Satz von Brigitte Zypries „Wir wollen keine Kriminalisierung der Schulhöfe“ wirklich mal ernst:

Der Download gerade von Musik wird im wesentlichen von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen betrieben, das ist richtig. Diesbezüglich erscheint es zweifelhaft, ob unbedingt eine Kriminalisierung bestimmten jugendtypischen Verhaltens in jedem Fall erfolgen muss und ob es verhältnismäßig ist, das gesamte Instrumentarium der Strafverfolgung aufzufahren, wenn nur in geringem Umfang Dateien geladen wurden.

Dies dürfte einer der Gründe sein, warum die Content-Industrie gerade verstärkt versucht, die Strafverfolgungs-Vorschriften zu umgehen und direkten Zugriff auf die Nutzerdaten zu bekommen.

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5 Ergänzungen

  1. „Die Musikindustrie ist empört“ wenn ich sowas schon höre…
    „das gesamte Instrumentarium der Strafverfolgung aufzufahren, wenn nur in geringem Umfang Dateien geladen wurden.“ Wenn die Industrie mal den richtigen Weg gehen würde, ja dann würden so viele unnötigen Maßnahmen (Verfahren) auch wegfallen…
    Ich lache mich jedes mal TOT wenn ich so einen Quatsch lese und die Leute die dort oben keine Ahnung haben was wirklich sinnvoll wäre bzw. sich damit einmal auseinandersetzen würden.

  2. zum Satz: „Wir wollen keine Kriminalisierung der Schulhöfe”

    Man sollte dann lieber zuerst konsequent gegen die Schulhof-CD der NPD vorgehen….

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