ProMedia lässt CC-Alben bei Rapidshare zensieren

One-Click-Hoster bieten eine Dienstleistung, die viele nützlich finden: Es können grössere Dateien hochgeladen werden, die dann wiederum von anderen heruntergeladen werden können. Vor allem, wenn man nicht über einen eigenen grösseren Server mit ausreichend Traffic verfügt, sind sie eine praktische Sache: Um mal eben den Arbeitskollegen oder Kunden Rohdaten zur Verfügung zu stellen oder um Musik zum Download anzubieten.

Das kleine deutsche Netlabel Zellophon-Records nutzt die schweizer Plattform Rapidshare, um Creative Commons lizenzierte Musik ihrer Bands anzubieten. Vor wenigen Tagen wunderte man sich über eine Mail von Rapidshare, dass ein Album der Band „Das Kreft“ im Auftrag der ProMedia GmbH gelöscht wurde:

Die genannte Datei wurde im auftrag der proMedia GmbH (luengen@antipiracy.de)gelöscht. Um die genaue Begründung zu erfahren bitten wir sie diese zu Kontaktieren.

ProMedia beantwortete die Anfrage von Zellophon-Records:

es tut uns sehr leid, dass wir ihren Titel aus versehen gelöscht haben. Ihr Link wurde auf dem Gulli-Board mit vielen anderen urheberrechtlich geschützten Dateien (NOFX-Alben) gefunden und ist aus versehen mitgelöscht worden.

Die Firma ProMedia agiert als verlängerter Arm der „Musikindustrie“ bei der Verfolgung von Urheberrechtsdelikten. Und wie es ausschaut, schlägt sie dabei gerne über die Stränge und lässt Musik aus dem Internet zensieren, wo sie keine Urheberrechte vertreten. Das nennt man bei denen wohl „Kollateralschaden“. Schade, dass die Anbieter oftmals aus Angst vor juristischen Konsequenzen vorausschauenden Gehorsam leisten und den Löschbegehren der ProMedia GmbH nachkommen der ProMusic dirketen Löchzugriff geben. Nicht jede MP3 ist illegal.

Update: Ich hab einen Fehler gemacht: ProMusic hat selbst die Dateien gelöscht. Ich wollte es zuerst nicht glauben, aber anscheinend haben die von Rapidshare Schreib- und Löschzugriff bekommen. Schafft nicht gerade Vertrauen in Rapidshare, dass einfach mal einer dritten Partei diese Rechte gewährt werden und diese dann wahllos Kundendaten zerstören. Danke für den Kommentar.

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26 Ergänzungen

  1. Hm, es würde mich interessieren, wer den eigentlichen Aufrag zur Löschung der Nofx-Alben gegeben hat. Ich glaube mich zu erinnern, dass die Band öfters davon gesprochen hat, mit RIAA & Co nix am Hut zu haben. Auch ihr Label habe ich bisher anders eingeschätzt.

  2. Stimmt, NOFX sind bei Fat Wreck Chords, und die sind nicht gerade für ihr musikindustriefreundliches Verhalten bekannt. Allerdings liegen Rechte an NOFX-Musik zumindest teilweise auch bei SonyBMG, und die sind nicht so zimperlich.

  3. Koennte man nicht in einem solchen Fall versuchen, ‚zurueckzuschlagen‘ und Pr0M3d!4 fuer eine Schaedigung verantwortlich machen? Schliesslich haben die, vielleicht ja sogar widerrechtlich, die Musik loeschen lassen. Und das ist ja nicht nett.

    Rein hypothetisch… ich will ja keinen angreifen, dazu anstiften oder so [/disclaimer] :P

  4. Also wenn die ProMedia aufgrund von Links im Gulli-Board löscht, dann sollte man im Gulli-Board mal einen Link zur ProMedia setzen.

    Wetten, dass die sich selbst abmahnen? :D

  5. Wiebitte?

    Die genannte Datei wurde im auftrag der proMedia GmbH (luengen@antipiracy.de)gelöscht. Um die genaue Begründung zu erfahren bitten wir sie diese zu Kontaktieren.

    Mit anderen Worten: Rapidshare löscht einfach, ohne sich darlegen zu lassen, worin denn bitte der Verstoß liegen soll.

    Gut zu wissen. Sicher dürfte sein, dass ich diesen Dienst in Zukunft nicht mehr nutzen werde. Vorauseilender Gehorsam ist mir zuwider.

  6. Achtung! ProMedia lässt nicht löschen, ProMedia löscht selbst. Die haben eine direkte Schnittstelle bei RapidShare.

    Das wird in folgendem „PR“-Video ab ca. 2:50 gut gezeigt.
    Musik-Detektive machen Jagd auf Raubkopierer

    Da ist also niemand einem falschen Löschbegehren nachgekommen, sondern da hat ProMedia selbst falsch gelöscht.

  7. Ähm. Ja. Ich könnte mich stunden- und tagelang aufregen und tue das teilweise auch. Und verbreite meinen Ärger dann auch gerne schriftlich und mündlich.

    Urheberrechtsverletzung hin, Urheberrechtsverletzung her, diese Kollateralschaden im „Kampf gegen den Terror Raubkopierer“ geht mir so auf den S***. Und solange das nicht aufhört, werde ich mir aber sowas von genau überlegen, wessen CDs ich (vielleicht) kaufe, oder ob ich mit CC-Lizenzen z.B. bei Jamendo.com nicht ausreichend bedient bin.

  8. Nach meinem nicht maßgeblichen Rechtsverständnis wäre jetzt eine Abmahnung und eine strafbewehrte Unterlassungserklärung seitens ProMedia fällig.

  9. dass Rapidshare ProMedia direkten Zugriff gewährt, wundert mich nicht. Ist wahrscheinlich um ein vielfaches billiger, wie wenn Rapidshare extra ne ganze Abteilung an Leuten beschäftigen muss, die ProMedia-Beanstandungen aufnimmt und bearbeitet. Da haben die wohl gesagt – „machts doch einfach selbst….“

  10. „Nach meinem nicht maßgeblichen Rechtsverständnis wäre jetzt eine Abmahnung und eine strafbewehrte Unterlassungserklärung seitens ProMedia fällig.“

    Böse, gefällt mir sehr.
    Anders werden sie es aber wohl nicht lernen dies „Räuber“. ;)

    Mucke

  11. Vielleicht noch als Nachtrag, das man es wirklich kaum glauben mag:

    Im – für RapidShare übrigens ziemlich bösen Urteil – des LG Düsseldorf vom 23.01.2008 (12 O 246/07) kann man unter Absatz 20 lesen:

    […] Des weiteren hätten Rechteinhaber die Möglichkeit, einen Lösch-Account eingerichtet zu bekommen, über den sie dann unzulässige Dateien selbst löschen könnten; […]

    Das Urteil ist übrigens ein prima Gegenbeispiel für die weit verbreitete Meinung, man könne rapidshare.com überhaupt nichts anhaben, weil die ja schließlich in der Schweiz hocken. Deutsche Gerichte können sehr wohl Schweizer Firmen verurteilen. Allein die Durchsetzung kann sich mitunter schwierig gestalten.

  12. Nettes Video von der (Computer)BILD, aber Bilder/Videos kann man auch faken. Der BILD vertrau ich nicht, sollte doch Rapidshare mal den Sachverhalt bestätigen, wär mir lieber.

  13. Für mich sind die maßgeblichen „Herren“ (Lüngen und Rasch) nichts weiter als miese Abzocker. Man denke nur einmal an die Abmahngebühren des Hernn „Rechtsanwalt“

  14. No comment, das ist halt die Musikindustrie, da kann man nix machen. Dafür laufen die Alben jetzt im freien Radio PirateRadio.ch. Wäre wahrscheinlich nicht so schnell draufgestossen, wenn es diesen Bericht nicht gäbe.

    @Promedia: Fuck you!

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.