Neues vom Online-Realnamenszwang

China macht weiter ernst mit der Olympia-Vorbereitung: ab April gilt für alle Internetcafés ein Identifizierungszwang – User müssen sich fotografieren lassen und ihre Ausweis-Nummer preisgeben. Damit kommt das etwa vor einem Jahr vorgestellte 实名制 (Shiḿíngzhì), auch wenn sie es jetzt 实名注册 nennen. China Tech News berichtet:

By the end of this month, all 53 netcafes in Xicheng District will be installed with the netcafe operation and management system, which consists of a netcafe platform and a supervision platform and will facilitate the real-name registration starting next month. According to Xicheng District Culture Commission, the netcafe platform’s goal is to fulfill real-name registration at netcafes and the supervision platform is mainly to provide a database for supervision decision-making.

After the system is put into operation, users need to take a photo and register with their real name when they enter a netcafe the first time, but they only need to input their ID number thereafter before they can smoothly access the network at the netcafes.

Das zuständige Ministerium hat schon mehrfach den Versuch unternommen, anonyme Nutzer zu verhindern. Statt technischer Kontrolle sollte die soziale Keule geschwungen werden, was wohl nicht gut genug funktioniert hat. Jetzt, mit dem passend bezeichneten „System zur Überwachung und Entscheidungsfindung“ dürfte die Kontrolle noch enger werden. Jetzt wissen wir auch, wo zu die Personendaten online vorgehalten werden.

Bei danwei.org gibt es Links zu chinesischen Nachrichten.
Und weil es noch dazu passt, hat The Atlantic einen ausführlichen Hintergrundartikel zur großen chinesischen Firewall.

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5 Ergänzungen

  1. Ist wohl nur eine Frage der Zeit bis auch die Westlichen Regierungen sowas versuchen durchzusetzen…..

  2. Auch hier könnte es unter Umständen Sinn machen. Vielleicht nicht wegen Terror (noch nicht), aber wegen ziemlich unkontrollierter Verbreitung von Sinnlosigkeiten. So mancher Artikel würde bei Realnamenszwang nicht verfasst, da der Verfasser zivil- oder strafrechtliche zu befürchten hätte.

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.