Netzpolitik-Interview: Alvar Freude über Netzsperrungen

Alvar Freude engagiert sich seit einigen Jahren gegen Netzzensur in Deutschland. Anlässlich der Forderung von Familienministerin von der Leyen nach Netzsperrungen gegen Kinderpornographie hat er heute einen offenen Brief an sie geschrieben: Über den falschen Weg im Kampf gegen Kinderpornographie. Ich hab ihn zu dem Thema etwas ausführlicher interviewt.

netzpolitik.org: Familienministerin von der Leyen hat heute angekündigt, die „Datenautobahn der Kinderpornografie“ zu schließen. Sind diese Pläne neu?

Alvar Freude: Nein, schon vor einigen Jahren gab es diese Pläne, die allerdings kläglich gescheitert sind. 2002 wollte Düsseldorfs Regierungspräsident Jürgen Büssow in einem Feldversuch vier angeblich rechtsextreme Webseiten sperren. Eine existierte nicht mehr und eine andere (rotten.com) ist zwar äußerst geschmacklos, aber hat mit Rechtsextremismus nichts zu tun. Daher wurde die Sperrverfügung auf zwei plakative rechtsextremistische Webseiten reduziert, die aber auch keine besondere Bedeutung in der Szene hatten, wie selbst der Verfassungsschutz schrieb. Durch Büssows Aktionen wurden sie erst richtig bekannt.

netzpolitik.org: Wieso sind die Pläne damals kläglich gescheitert?

Alvar Freude: Durch die Sperrverfügungen wurden die Seiten erst richtig bekannt. Einer der Betreiber hat sich dafür bei Herrn Büssow sogar bedankt. Zum anderen sind die Sperrungen leicht zu umgehen. Da das Regierungspräsidium Düsseldorf nur für NRW zuständig war, betraf dies auch nur Internet-Provider aus NRW – die (damals) großen wie T-Online und AOL betraf das nicht. Zudem ging die Medienaufsicht vom Regierungspräsidium über die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) auf die Landesmedienanstalt über, und dort wurden die Sperrungsverfügungen mehr im Stillen verwaltet. Die Kommission für Jugendmedienschutz hat sich seit dem darum gedrückt, zu dem heiklen Thema der Sperrungen genauer Stellung zu nehmen.

netzpolitik.org: Wie funktioniert denn so eine Netzsperrung?

Alvar Freude: Es gibt verschiedene Möglichkeiten solche Sperren umzusetzen, alle haben diverse Nachteile. Man könnte zum Beispiel einfach die IP-Adresse, über die ein verdächtiger Server ans Internet angeschlossen ist, bei den Zugangsprovidern blockieren. Dies hat aber meistens zur Folge, dass auch vollkommen unbeteiligte Inhalte blockiert werden, die sich auf der gleichen Maschine finden. Zudem ist die Sperre durch einen Wechsel der IP-Adresse für den Anbieter schnell zu umgehen. Dafür ist die Pflege einer solchen Sperre sehr aufwendig.

Man könnte aber auch die Namensauflösung der sog. Nameserver zu einem entsprechenden Server umleiten, so dass nicht die richtige oder gar keine IP-Adresse gefunden wird. Der Name einer Webseite wird immer von den Nameservern zu einer IP-Adresse aufgelöst, zum Beispiel hat netzpolitik.org die 78.47.103.33. Wenn zu einem Namen nichts gefunden wird, dann hat ein Nutzer den gleichen Effekt wie im Falle eines Tippfehlers. Aber auch hier können andere und vollkommen harmlose Inhalte in Mitleidenschaft gezogen werden; illegale Inhalte werden ja oft über große Provider verteilt, und dann wären unter der Domain keine anderen Inhalte erreichbar. Die Methode ist also in vielen Fällen gar nicht möglich. Zum anderen ist sie besonders leicht zu umgehen, da ein interessierter Nutzer nur einen „freien“ Nameserver einstellen muss und alles geht wieder. Zudem hat diese Methode weitere, auch internationale Folgen, wenn ein Land einfach mal eben die Adressen von ihm nicht genehmen Webseiten umleitet.

Die aus Sicht der Filter-Befürworter vielversprechendste aber auch teure und komplizierte Methode ist, den Datenverkehr zu bestimmten verdächtigen IP-Adressen gezielt über spezielle Filter-Server zu lenken und dort genauer zu analysieren, um so zu versuchen, ganz gezielt bestimmte Seiten zu filtern. In kleinem Umfang habe ich dies bereits 2000 im Rahmen meiner Diplomarbeit insert_coin gemacht. Damit hat man dann die volle Kontrolle über die Inhalte und kann diese sogar aktiv verändern, so dass es ein Nutzer kaum merkt. Aber auch diese Filter lassen sich von interessierten Kriminellen leicht umgehen.

netzpolitik.org: Die Familienministerin hat angekündigt, dass der Staat eine entsprechende Software entwickeln lassen will. Löst das die oben genannten Probleme?

Alvar Freude: Nein, natürlich nicht. Man könnte sie ja auch in China einkaufen. Aber das löst das Problem nicht, dass dies zum einen sehr aufwendig und teuer ist und sich zum anderen relativ einfach umgehen lässt. Man sieht das gut an den arabischen Ländern: dort werden schon seit Jahren ausländische erotische und pornographische Webseiten gesperrt. Dennoch sind pornographische Webseiten dort sehr beliebt – man muss eben einen kleinen Umweg in Kauf nehmen.

netzpolitik.org: Sollen Kinderporno-Seiten also im Netz bleiben?

Alvar Freude: Nein! Um es klar zu sagen: niemand spricht sich gegen die Abschaltung von Servern aus, die Kinderpornographisches Material verbreiten. Die Abschaltung solcher Server und die Verfolgung der Täter ist der richtige Weg. Aber die von Frau von der Leyen angesprochenen Sperren lassen die Täter frei herumlaufen und die Inhalte sind weiterhin erhältlich. Die meisten der auf den einschlägigen Sperrlisten verzeichneten Webserver stehen in den USA, Deutschland und anderen europäischen Ländern. Ein Zugriff und die Strafverfolgung sind möglich, wenn es sich tatsächlich um illegales Material handelt.

netzpolitik.org: Was ist denn die bürgerrechtliche Kritik in Bezug auf die Idee von Netzsperrungen?

Alvar Freude: Bei Netzsperrungen werden oft harmlose Webseiten in Mitleidenschaft gezogen. Aber selbst bei einem ausgefeilten Filter-System ist nicht garantiert, dass nur illegale Inhalte betroffen sind.
Zudem ist klar, dass ein entsprechendes Filter-System für vielerlei weitere Fälle interessant ist. Ein Mitarbeiter von Büssow hat dies einmal trefflich umschrieben: „Wenn ich das Milch trinken verbieten will, muss ich erst mal ein oder zwei Flaschen beschlagnahmen.“ Kinderpornographie ist der nächste Versuch, Internet-Zensur der Gesellschaft schmackhaft zu machen, aber es geht um mehr. Kinderpornographie ist ein Tabuthema, jeder vernünftige Mensch wird zustimmen, dass man alles menschenmögliche machen muss, um Kinder zu schützen. Dabei betrifft dies nur sehr wenige Seiten und die Verfolgung der Täter ist ein weit besserer Ansatz, wenn man tatsächlich etwas gegen Kinderpornographie unternehmen will.

netzpolitik.org: Warum betrifft dies nur sehr wenige Seiten?

Alvar Freude: Kaum Kinderpornographie ist öffentlich erhältlich, Frau von der Leyens der „Datenautobahn der Kinderpornographie“ ist daher noch nicht mal ein Trampelpfad im Dunkeln: Die Verbreitung von Kinderpornographie geschieht hauptsächlich im Verborgenen, in eingeschworenen Zirkeln. Da fast überall auf der Welt der Besitz und die Verbreitung nicht nur verboten sondern auch geächtet ist, ist der Handel für die Täter viel gefährlicher als beispielsweise Waffen- oder Drogenhandel. Sobald eine Webseite öffentlich ist, ist der Standort des Servers bekannt und dieser kann abgeschaltet oder beschlagnahmt werden. Daher ist nicht verwunderlich, dass die in Skandinavien geführte Liste der zu sperrenden Inhalte nach dortigen Berichten vor allem Seiten mit legalen Inhalten enthält. Man kann also durchaus den Verdacht haben, dass die Kinderpornographie hier nur der Vorwand ist, um ein umfangreiches Filter-System zu etablieren, was natürlich auch für viele andere vermeintlich „unzulässige“ Inhalte genutzt werden kann.

Vielen Dank für das Gespräch.

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8 Ergänzungen

  1. Tolle Auswahl: Vorratsdatenspeicherung oder Netzzensur?

    Ich finde, Argumentiert leider in dieser Hinsicht zu Pauschal. So steht ja im Brief:

    „Anstatt also die Seiten zu sperren und die Täter unbestraft davonkommen
    zu lassen, wäre es sinnvoller und effektiver, die Täter zu verfolgen
    und zu bestrafen…“

    Womit er dann indirekt für eine Netzüberwachung argumentiert und denjenigen die die Vorratsdatenspeicherung mit „dem Netz voller Kinderpornos“ rechtfertigen wollen, zusätzliche Nahrung liefert. Denn wie will man sonst die Täter verfolgen um sie zu bestrafen?

    Alternativen wie Quick-Freeze gleich mit aufzeigen hätte ich besser gefunden.

    1. Sehe ich nicht so. Alvar meinte eher sowas: wenn man einen Server mit Kinderpornos ausgemacht hat, schaut man wer der Verantwortliche dahinter ist, und nimmt ihn fest.

      Dafür braucht es keine Netzzensur, und auch keine Vorratsdatenspeicherung.

    2. Ja, NetReaper hat Recht. Es geht hier ja um die Verbreitung über Server, und da kann man durchaus die für diese Maschine verantwortlichen Personen herausfinden. Bei einer Verbreitung über andere nicht-permanente Wege hilft auch keine Sperre.

      Zu Quick-Freeze: Das ist Quatsch, wenn keine Daten gespeichert werden. Denn dann lassen sich keine Täter finden. Also, nehmen wir der Einfachheit halber mal an, jemand würde bei einer Foto-Webseite Kinderpornos hochladen und eine Stunde oder drei Tage später wird es bemerkt. Was soll da ein „Quick-Freeze“ bringen, wenn die Daten gar nicht da sind? Nichts. Das bringt nur was, wenn die Daten noch gespeichert sind.

      Man muss man meines Erachtens bei dem, was unter „Vorratsdatenspeicherung“ läuft genau unterscheiden um welchen Teil es geht. Dass Kommunikations-Daten gesammelt werden sollen halte ich nicht nur für untragbar sondern auch für verfassungswidrig. Also die Aufzeichnung wer wann wem eine E-Mail geschrieben hat, Mobilfunk-Standort-Daten und so weiter – auch wenn das bei der Strafverfolgung gelegentlich hilfreich sein möge. Eine Überwachung des Kommunikationsverhaltens von Millionen Bürgern ist nicht tragbar. Ich denke da sind wir uns einig, nur nicht mit Herrn Schäuble.

      Etwas anderes ist es dabei, dass über die Zugangs-Provider zu einer IP-Adresse und Datum/Uhrzeit der passende Anschlußinhaber ermittelt werden kann. Hier wird niemand aktiv überwacht, das Kommunikationsverhalten und das Nutzerverhalten der Internet-Nutzer wird *nicht* überwacht. Es ist nicht möglich, Nutzerprofile zu erstellen und ähnliches. Es ist allerdings möglich, im obigen fiktiven Fall den Anschlussinhaber zu ermitteln, über dessen Anschluss die Bilder hochgeladen wurden: Ermittler holen sich die IP vom Betreiber der Webseite und mit dieser IP holen sie sich vom Zugangs-Provider die Daten. Dazu müssen beide die Daten aber speichern, und zwar über die Nutzungszeit hinaus. Und mit dieser Speicherung kann ich durchaus leben. Wie lange die Speicherung stattfindet und ob das mit Quick Freeze und späterer Abfrage oder direkter Abfrage gekoppelt wird sind erstmal Detailfragen.

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.