Meine erste Unterlassungsaufforderung

Nach bald sechs Jahren bloggen hab ich eben meine erste Unterlassungserklärung Unterlassungsaufforderung bekommen. Ist aber wohl eine kostenfreie und ich werde dem mal nachkommen. Schuld ist wohl die Süddeutsche Zeitung, die ich zitiert habe. Aus Transparenz-Gründen poste ich mal den Text:

00632-08/CS/COS/HR, 12. März 2008

Herrn Markus Beckedahl, Tucholskystraße 48, 10117 Berlin

Joos ./. Beckedahl

Veröffentlichung auf www.netzpolitik.org vom 16. Januar 2008

– Unterlassung-

Sehr geehrter Herr Beckedahl,

wir zeigen Ihnen an, dass wir Herrn Dr. Joos in seinen persönlichkeitsrechtlichen Angelegenheiten vertreten. Ordnungsgemäße Bevollmächtigung wird anwaltlich versichert.

Sie verbreiten über die Internetseite www.netzpolitik.org (URL: netzpolitik.org/2008/lobbyismus-medien-und-die-csu/) einen Beitrag unter der Überschrift „Lobbyismus, Medien und die CSU“. Dieser Beitrag nimmt Bezug auf einen Artikel der Süddeutschen Zeitung, die auch über die Internetseite www.sueddeutsche.de verbreitet wurde. Dieser Artikel enthält zahlreiche Unwahrheiten. Sie zitieren nunmehr aus dem Artikel und übernehmen auch eine der Unwahrheiten.

So schreiben Sie u.a. in Bezug auf Herrn Dr. Joos:

„Im Jahr 2003 war er nicht mehr für den JU-Vorstand angetreten, nachdem groß diskutiert wurde, dass damals – inklusive Joos – insgesamt drei Eutop-Manager im Vorstand der CSU-Nachwuchsorganisation saßen.“

Dies ist falsch. Unser Mandant ist allein deswegen nicht mehr als Landesschatzmeister der jungen Union Bayern angetreten, da es seit längerer Zeit bereits allgemein bekannt war, dass ein Generationswechsel in der JU stattfinden sollte und er mit fast allen weiteren langjährigen Mitgliedern in der Führung des Landesvorstandes gemeinsam nicht mehr antritt. Im Übrigen wurde auch bis zu dieser Entscheidung zuvor nie diskutiert, „dass damals insgesamt drei Eutop-Manager im Vorstand der CSU-Nachwuchsorganisation saßen“.

Wie Sie feststellen werden, wird der zugrunde liegende Beitrag über die Internetseite www.sueddeutsche.de nicht mehr verbreitet. Die Süddeutsche Zeitung hat auch wegen des Artikels eine Unterlassungserklärung abgegeben. Ich bitte daher auch Sie, von der Veröffentlichung und Verbreitung unwahrer Tatsachenbehauptungen über unseren Mandanten Abstand zu nehmen, da wir uns sonst gezwungen sähen, formaljuristische Schritte einzuleiten.

Ich sehe einer Entfernung der unwahren Tatsachenbehauptung bis Freitag, 14. März 2008, entgegen.

Mit freundlichen Grüßen, XX, Rechtsanwalt

Update: Gibt wohl den Unterschied zwischen Unterlassungserklärung- und -aufforderung, wie Markus in den Kommentaren erklärt.

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15 Ergänzungen

  1. „bis Freitag, 14. März 2008“

    hmm also diverse fristsetzungen muss man als jurist eigendlich kennen
    soweit ich das überblicke ist das eine 2 tagesfrist
    ….

  2. Hm ist das nicht eher eine Bitte?
    Du zitierst ja nur eine andere Quelle und machst dir die Aussagen nicht zu eigen. Du behauptest das also doch eigentlich nicht selbst und kannst dafür auch nicht belangt werden oder?

    Presseexperten vor!

  3. Musstest Du etwas unterschrieben zurückschicken, dass Du die benannten Handlungen nicht mehr vornehmen wirst? Das wäre dann die Unterlassungserklärung, dies hier ist eine Aufforderung.

  4. Ich befürchte ja fast, dass die Anwaltskanzlei sich als nächstes darüber beschwert, dass Du ihr Urheberrecht an ihrem Schriftstück verletzt, indem Du es hier wiedergibst …

  5. Bevor das hier in die Kiste „pöhse Abmahner“ abdriftet: Markus hat völlig Recht damit, die Fehlinformation zu löschen. Da hat eine Zeitung offenbar Unsinn über eine Person verbreitet, und das ist von Markus so im guten Glauben übernommen worden. Diese Person hat jedes Recht der Welt, die Sache klarzustellen und korrigiert zu bekommen. Dasselbe Recht würden wir auch Markus zugestehen, wenn irgendwo ein falsch informierter Blogger berichten würde, dass er von Microsoft bezahlt wird.

    Ob dazu immer als erstes ein Anwalt her muss, ist eine andere Frage. Dass das für den Blogger kostenlos ist, ist ja schon mal ok, aber nicht jeder Betroffene kann sich einen Anwalt leisten.

    Lesetipp zu diesem Thema: Daniel Solove, The Future of Reputation (pdf)

  6. Scheint mir wie die Web-Version der Gegendarstellung. Gedrucktes kann man nicht löschen, digitales schon. Interessante Gemengelage. Werd auch mal einen Experten konsultieren.

  7. Markus – wie wärs denn mal, wenn du dich selbst ein bisschen als Journalist betätigst und den zitierten „Jürgen Baumgärtner“ von der JU einfach mal anrufst und ihn fragst, wie weit er diese Aussage bestätigen kann. Dann fällst du m.E. unter den Presserechtlichen Schutz. Das heisst, dass du dann evtl. eine Gegendarstellung einstellen musst, aber die alte nach wie vor
    stehen bleiben kann.

    Kontakt: http://www.frankenwald-csu.de/personen/juergen.baumgaertner

  8. Ralf hat eigentlich alles schon geschrieben. Mir geht es hier nicht darum, Recht zu haben oder der Auffordeurng zu widerstehen. Ich hab das Schreiben gepostet, das gewünschte Zitat gelöscht und die Sache transparent gemacht. Und nun ist gut.

  9. Na, ist doch ok wenn es so gemacht wird anstatt gleich mit einer kostenpflichtigen Abmahnung ums Eck zu kommen

  10. Im Übrigen wurde also nie zuvor diskutiert, dass 3 mit EUTOP und mit CSU. Wurde denn überhaupt innerhalb darüber diskutiert, oder war man sich da einig? Schade wir werden es wohl nie erfahren. Wenn die Interessenvertreter mit den Volksvertretern. Hmm is schon so ’ne Sache. grübel grübel…

    Ich würde hier auch dem Persönlichkeitsrecht den Vorzug geben, da es ja für die an Sachpolitik interessierte Öffentlichkeit von geringem Interesse ist, aus welchen persönlichen und parteipolitischen Erwägungen ein Kandidat nicht antritt. Das kann letztendlich nur der Kandidat selbst bezeugen.

    Die „Übrigens“-Nebenbemerkung des Anwalts ist dagegen viel interessanter. Das ob einer Diskussion über die Bevorzugung einer Interessenvertretergruppierung, zumindest im Vorlauf der Wahl wird hier verneint.

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.