Stadt Langen warnt vor Wahlbeobachtern des CCC

Man fragte sich ja gestern, woher in einigen Kommunen die Abneigung gegenüber Wahlbeobachtern kam. Das Foto eines offiziellen Schreibens des Wahlleiters der Stadt Langen im Landkreis Offenbach-Land offenbart deutliche Warnhinweise der Verwaltung:

“Die geplanten Störungen und Angriffe des CCC (Chaos-Computer-Clubs), die sich als Wahlbeobachter ausgeben […] wollen. […]

Da sich die CCC-Wahlbeobachter in Chats und mittels eines Wikis koordinieren (!), musste man zu drastischen Massnahmen greifen:

1. Generelles Handyverbot in allen Wahllokalen für die Besucher
2. Keine Foto- und Filmaufnahmen im Wahllokal
3. Keine Interviews, bzw. Befragungen mit Besuchern im Wahllokal
4. Keine Benutzung von Notebooks im Wahllokal
5. Beachtung der Bannmeile von 10m

Fragt sich, wie der Aufwand und die Verbote demokratisch zu halten sind…

Vielleicht hat ja einer der mitlesenden Journalisten mal Lust, bei der Kommune anzurufen und nachzufragen. Der Versender des Schreibens ist ein Herr Emrich, Wahlleiter und Leiter des Dezernat 11.

In Langen gibt es in zwei Wochen eine Oberbürgermeister-Stichwahl, wie mit Wahlcomputern. Dafür werden noch Wahlbeobachter gesucht.

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30 Ergänzungen

  1. Das Schreiben beginnt ja gleich mit nichts anderem als üblen Unterstellungen:
    „Die geplanten Störungen und Angriffe des CCC (Chaos-Computer-Clubs), die sich als Wahlbeobachter ausgeben […] wollen. […]
    Diese Absicht führt zwangsläufig zu Störungen im Wahllokal und muss unterbunden werden.“

    Ähm, bitte, gehts noch?
    „ausgeben“, „stören“?
    Die Beobachtung einer demokratischen Wahl und auch die Dokumentation des sauberen Verlaufs derselben ist ein verbrieftes und sinnvolles Recht – und das „muss unterbunden werden“?
    In welchem Land leben die Verfasser dieser Schreiben gleich wieder?

  2. Ohoh.

    Ironie

    *Ich wusste schon immer, dass der CCC eine terroristische Vereinigung ist. Jetzt haben wirs schwarz auf weiß. Der CCC wollte die Wahl manipulieren*

    Ironie

    Das ist schon ziemlich witzig. Mitglieder des CCC geben sich als Wahlbeobachter aus. Hallo? Mitglieder des CCC sind auch Bürger und haben natürlich wie jeder andere auch ein Recht Wahlbeobachter zu sein.
    So ein (Rund-)Schreiben grenzt auch schon an Rufmord/Diffamierung.

    Die aufgeführten Punkte zur Sicherheit der Wahl sind auch sehr fragwürdig.
    Punkt 3. ist aber auf gar keinen Fall demokratisch.
    „3. Keine Interviews, bzw. Befragungen mit Besuchern im Wahllokal“
    Wenn diese Interviews so geführt werden, so dass sie die anderen Wähler nicht belästigt, sehe ich da gar keinen Grund so eine Regel aufzustellen.

    Der CCC sollte wirklich sich überlegen mit der Hilfe der hessischen Bevölkerung die Wahl wiederholen zu lassen.
    In dieser Art und Weise darf in Deutschland keine Wahl ablaufen.

    Einfach Grauenhaft

    PS: Die Wahlleiter müssen lernen, dass durch Verschleierungstaktiken die Wahl nicht sicherer gemacht werden kann, mit Wahlcomputern. Das ist eine Regel, die man in der IT-Welt sofort erkennt.

  3. Harkei: Der Punkt der Umfragen lehnt sich an den Bannmeilenerlass des Landeswahlleiters an, der auch Umfragen im und um das Lokal untersagt. Ob und inwieweit das auch für Wahlhelfer gilt, kann man diskutieren. Vorrangig ist aber, dass auf keinen Fall eine Störung des Wahlbetriebes stattfinden darf und das war schon vor diesem Wisch von Emrich klar.

    Siehe auch http://www.wahlen.hessen.de/irj/servlet/prt/portal/prtroot/slimp.CMReader/HMdI_15/Wahlen_Internet/med/6c8/6c877199-7512-711a-eb6d-f144e9169fcc,22222222-2222-2222-2222-222222222222.pdf und http://www.wahlen.hessen.de/irj/servlet/prt/portal/prtroot/slimp.CMReader/HMdI_15/Wahlen_Internet/med/809/80977199-7512-711a-eb6d-f144e9169fcc,22222222-2222-2222-2222-222222222222.pdf

  4. Den auffaelligsten Fehler hast du aber versehentlich korrigiert Markus. Im Schreiben steht „Computer-Chaos-Club“. Das ist ein Nedaptypischer Verschreiber…

    ein Schelm, wer da Zusammenhaenge sieht ;-)

  5. ich glaub der Brief ist nicht so drastisch gemeint wie er formuliert ist. Als Wahlleiter versuchst du halt alles, damit in deinem Bereich alles ruhig und geordnet abläuft. Alles was da sonst so rundherum organisiert wird bringt dem Typen halt mehr Stress und da hat er halt wohl zu tief in die Trickkiste gegriffen um den Wahltag ruhig runterlaufen zu lassen.

  6. Ähnliche Briefe hat bestimmt auch Putin und seine Schergen vor der letzten Wahl in Russland verschickt.

    Bei der nächsten Wahl sollte man Wahlbeobachter von UN anfordern …

  7. Hat schon einer versucht dieses Herrn Emrich telefonisch zu erreichen? Ich komm gerade leider nicht durch (besetzt). Seine Nummer ist ja auf dem Schreiben deutlich zu erkennen: 06103 / 203 370. Wer Erfolg hatte, hinterlässt hier bitte einen kurzen Bericht. Danke.

  8. Aus dem Tagesschau-Chat:

    scherbina: Halten Sie den Einsatz von Wahlmaschinen für sicher? Wie schätzen Sie die Manipulationsmöglichkeiten ein?

    Michael Wirth: Welche Auswirkungen haben Ihrer Meinung nach die vom Chaos Computer Club beobachteten Unregelmäßigkeiten bei der Wahl angesichts der knappen Entscheidung bei der Hessenwahl?

    Jörg Schönenborn: Ich glaube, Vertrauen in das Wahlsystem ist ganz ganz wichtig. Deshalb war es wohl gut, die Hamburger Wahlstifte zurückzuziehen. Zu den Maschinen, die hier verwendet werden, kann ich ehrlicherweise nicht viel sagen. Von wirklich begründeten Zweifeln habe ich wenig gelesen. Was wir wissen: Die allermeisten Wähler haben damit keine Probleme.

  9. Ist diese „unwahre Tatsachenbehauptung“: “Die geplanten Störungen und Angriffe des CCC (Chaos-Computer-Clubs)“ eigentlich abmahnfähig?
    ;)

  10. Das erste Zitat aus dem Brief liest sich ein wenig holprig, da das „sind ernst zu nehmen“ am Ende fehlt ;)

    Mal sehen, ob und wie der CCC auf die Beschuldigungen reagiert.

  11. Ich kenn mich mit dem deutschen Rechtssystem ja nicht aus…aber in der Schweiz würde ich bei einem solchen Schreiben (insb. in Bezug auf die „5 Gebote“) als Antwort eine beschwerdefähige (rechtsmittelfähige, anfechtbare) Verfügung verlangen. Wenn er schon Befehle ausgibt, sollte er diese (und deren Verhältnismässigkeit) auch sachlich begründen müssen und gegenüber höheren Instanzen rechtfertigen müssen. Falls er auf die Forderung nach einer anfechtbaren Verfügung nicht eingeht, könnte dann auf Rechtsverweigerung geklagt werden (in der Schweiz läuft dies unter Aufsichtsverfahren, not sure about Germany though…)

    Daneben kann natürlich immer auch noch eine Wahlbeschwerde eingereicht werden…

  12. Und wie ist das zu werten?

    Ich war grad in einem Nürnberger Wahllokal wählen. Hinter den abgeschirmten Wahlsitzplätzen im Rücken ist dort eine Theke und dahinter das Großraumbüro mit einigen Büroplätzen. Es könnte jederzeit jemand von dort aus zusehen, wie jemand sein Kreuzchen macht.

    Als ich dort die Leute ansprach wurde dies mit den Worten „Naja, da kann ja ‚höchstens‘ der Kollege mal durchgehen“ lapidar abgetan.

    Kann man solche Beobachtungen zentral irgendwo melden?

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.