Kabinettsvorlage: Kleine Änderungen beim BKA-Gesetz

Am kommenden Mittwoch soll das BKA-Gesetz im Kabinett beschlossen werden. Heise liegt der aktuelle Entwurf vor und berichtet über die geringfügigen Änderungen gegenüber der Version, die wir am 20. April veröffentlicht haben: Kabinett ändert Entwurf zur Novelle des BKA-Gesetzes nur geringfügig ab.

Die Bundesregierung will den geplanten großen Spähangriff im Kampf gegen den Terrorismus ein wenig zurechtstutzen. Nach den heftigen Protesten selbst aus der Union gegen das Ausmaß der Vorschlags zur optischen Wohnraumüberwachung durch das Bundeskriminalamt (BKA) soll sich die Maßnahme nun nicht mehr auch gegen Kontakt- und Begleitpersonen Verdächtiger richten dürfen. […] Im Gegenzug zu der leichten Entschärfung plant die Bundesregierung, den großen Lauschangriff auszuweiten. Dem Entwurf nach soll sich die akustische Wohnraumüberwachung nämlich nun auch auf Kontakt- und Begleitpersonen eines „Gefährders“ beziehen dürfen. Generell ist vorgesehen, dass sich der Einsatz von Abhörwanzen oder Kameras auch gegen Wohnungen Dritter wenden kann. Voraussetzung soll sein, dass sich der Verdächtige dort aufhält und die Maßnahmen in seinen vier Wänden allein nicht zur Abwehr der ausgemachten dringenden Gefahr für den Bestand oder die Sicherheit des Staates oder für Leib, Leben oder Freiheit einer Person beziehungsweise Sachen von bedeutendem Wert führen würden. Im Rahmen dieser Überwachung von Wohnungen Unverdächtiger dürfen dem Vorhaben nach weiterhin auch „andere Personen“ betroffen werden, wenn dies „unvermeidbar“ ist.

Ansonsten sieht der Kabinettsentwurf gegenüber dem Referentenpapier, auf das sich Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) und seine SPD-Kollegin aus dem Justizressort, Brigitte Zypries, Mitte April geeinigt hatten, nur noch eine geringfügige Änderung beim nicht weniger umkämpften Paragraphen 20k zur heimlichen Online-Durchsuchung vor. So soll der Zusatz entfallen, dass die Protokollierung eines „verdeckten Eingriffs in informationstechnische Systeme“ zum Zwecke der Datenschutzkontrolle und Beweissicherung zu erfolgen hat.

Würde mich freuen, wenn mir jemand die aktuelle Version zum veröffentlichen schicken könnte. Ansonsten sei hier nochmal auf unsere Erklärung verwiesen, was denn ein Kabinettsbeschluss genau ist.

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4 Ergänzungen

  1. o soll der Zusatz entfallen, dass die Protokollierung eines “verdeckten Eingriffs in informationstechnische Systeme” zum Zwecke der Datenschutzkontrolle und Beweissicherung zu erfolgen hat.

    Soll das nun heissen das die das noch nichteinmal mehr protokollierne muessen?
    Ein starteks stueck ist das.
    Soviel zum Thema „Volksvertreter“…

  2. Wahrscheinlich bin ich nicht der erste, dem das aufgefallen ist – ich hatte das DIP länger nicht mehr verwendet…

    Leider hat es im Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentarische Vorgänge des Bundestages (DIP)
    http://www.bundestag.de/bic/sach_sprech/index.html
    einige Änderungen gegeben. Eine Suchmaschine gibt es nur noch für vergangene Legislaturperioden, aktuelle Parlamentsvorgänge müssen aus einer Liste entnommen werden, die unübersichtlich ist und sich zumindest zum BKA-Gesetz (also insbesondere die Vorgänge in dem entsprechenden Rechtsausschuss) nichts finden lässt – jedenfalls bei erstem oberflächlichen Blick…

    Schade, früher war zwar nicht alles besser, aber man konnte über die Suchemaschine meist einiges finden.

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.