Innenministerium will Wanze zurück

Da gabs im letzten Jahr ja noch das §129a-Verfahren, wo jemand aus Bad Oldesloh einen GPS-Peilsender an seinem Auto fand. Das zuständige Innenministerium Schleswig-Holsteins will die Wanze nun zurück – oder 2500 Euro.

Juristisch abgefasst liest sich der Wille des Ministeriums das in der taz nord heute nun so:

„Der Beklagte behandelt den Peilsender wie eine Fundsache“, empört sich das Kieler LKA. Der Sender sei jedoch „nicht verloren gegangen“, sondern sei „unter der Stoßstange des Wagens der Beklagten versteckt“ worden. Schenk habe erkennen müssen, dass das Gerät „nicht Bestandteil“ seines neu erworbenen Autos war. Erst durch den Ausbau in „verbotener Eigenmacht“ sei dem LKA der Peilsender aus dem Besitz „entzogen“ worden.

Pikant: Die Anwältin des Betroffenen hatte noch kurz nach Auffinden des Senders alle möglichen Polizeistellen nach möglichen Ermittlungen gefragt, die allseits verneint wurden. Nachdem das BGH den §129a-Faktor aus dem Fall nahm, ist das Anbringen der Wanzen im Nachhinein als unrechtmäßig interpretierbar.

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10 Ergänzungen

  1. Wie soll denn das mit dem Bundestrojaner ablaufen?

    Wenn ich den auf meiner Platte installiert bekomme, darf ich den dann wohl nicht verkaufen. Und wie sieht es mit einer Sicherheitskopie davon aus, auch nicht erlaubt? :-/

  2. Ich denke der Besitzer der Wanze kann das Ding auch von einer Dampfwalze plattgewalzt wieder zurückgeben?

    Alternativ empfehle ich eine Mikrowelle.

  3. Zunächst wundert es mich, dass das LKA überhaupt zugegeben hat, dass die Wanze denen gehört.

    Im Übrigen scheint die Sache von einem juristischen Laien verfolgt worden zu sein, der auf der verzweifelten Suche nach einer Anspruchsgrundlage war und beim Blättern im BGB(!) bei „verbotener Eigenmacht“ (huuuh… klingt ja spektakulär….) stehen geblieben ist und sich wohl dachte: „hey das klingt irgendwie böse.. das nehm ich!“

    Einfach nur zum Schießen, diese unfähigen Staatsdiener.
    Wahrscheinlich kommt bald das BKA an und erstellt Rechnungen für die Ermittlungen an den Überwachten….. Kostet ja schließlich auch Geld….

  4. @1 Da kriegste Abmahnungen wegen Copyrightverletzungen, die Frage ist, was passiert wenn du ihn löschst, das wär ja Zerstörung von Staatseigentum… (auch wenn es davon Sicherheitskopien gibt)

  5. @1 Eine Sicherheitskopie würde ich auf jeden Fall ziehen. Schließlich soll man ja von jedem Programm zur Sicherheit… :-) Mal im Ernst: Wie soll es rauskommen, was ich mit der „Schadsoftware“ angestellt habe, nachdem ich die Verbindung gekappt habe?

    Nach den vielen Pannen bei den Staatsdienern glaube ich nicht an einen wirklich funktionierenden Bundestrojaner, der jeden Schutz umgehen kann.

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