Hausdurchsuchung wegen Forums-Beitrag

Bei dem freien Journalisten Burkhard Schröder wurde heute morgen bei einer Hausdurchsuchung der eigene PC beschlagnahmt. Schröder wird ein Verstoß gegen das Waffengesetz vorgeworfen. Anscheinend hielt es der zuständige Richter für verhältnismässig, die Hausdurchsuchung und Beschlagnahmung wegen eines drei Jahre alten Forum-Beitrages durchzuführen, wobei der Forum-Beitrag auch nur die Spiegelung eins 15-Jahre alten Usenet-Beitrages sein soll.

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22 Ergänzungen

  1. Das ist doch einfach nur Willkür und Dummheit!

    Vor 10 Jahren hätte man wohl noch gesagt, das sowas unglaublich sei. Mittlerweile wundert einem sowas schon gar nicht mehr.

    Ich wär ja immer noch für eine gewaltsame Revolution… ;)

  2. Fefe stellt sich ne Frage, die ich mir auch gerade stelle: „Mhh, Burks gilt doch als Journalist. Genießt der da nicht Quellenschutz? Wieso können die überhaupt seinen Rechner raustragen?“

  3. @mulder: Pssscht, keine verfassungskritischen Äußerungen, sonst kommen sie gleich und holen deinen Computer!

    Wie lächerlich das ist, bedarf wohl keines Kommentars…(Aber es sollte angemerkt werden, wie doppelt bescheuert das ist – Es geht um einen Verstoß gegen das Waffenrecht? Daher wird eine Hausdurchsuchung angeordnet (mal abgesehen von den tausend Jahren Differenz abgesehen wäre das zumindest nicht „absurd) – Nur, äh, dann wird der PC beschlagnahmt? Wer kommt auch nur auf die Idee, DORT was zutreffendes zu dem Thema zu finden…?)

    1. Empfehle Lektüre des Links im Artikel, welcher recht gut erklärt, dass ihm vorgeworfen wird: „im Internet über den Link http://www.burks.de/forum/phpBB2/viewtopic.php?t=5633 unter der Überschrift „Rezepturen diverser Explosivstoffe“ eine Anleitung zur Herstellung von Explosivstoffen verbreitet zu haben.“

      Bei dem Hintergrund ist in der Tat Beschlagnahmung des Rechners so ziemlich das einzige was Behörden überhaupt machen können.

      Die viel wichtigere Frage ist, ob solche staatliche Zensur Verfassungs-mässig ist.

  4. Man schaue nur mal auf Wikipedia und gebe Suchbegriffe wie „ANFO“ ein, da steht sogar die genaue Zusammensetzung.
    Für jemanden der an der Realschule Chemieunterricht gehabt hat also kein Problem das zeugs herzustellen.

    Von daher kann man durchaus davon ausgehen das es sich um geziele Repression und Einschüchterung handelt.

  5. Mmh…entgegen aller Empörung, dass eine Hausdurchsuchung bei einem Blogger (oh mein Gott, ein unschuldiger Blogger, kann denn hier niemand an die Blogger denken!!!) stattgefunden hat, muss ich sagen, dass ich die Seite alles andere als harmlos finde. Anders als weiter oben in den Kommentaren gemeint reicht es nicht aus die Zusammensetzung eines Sprengstoffes zu kennen um sie herstellen zu können. Dafür sind detaillierte Reaktionswege nötig und ca 95 % aller Realschüler würden bei den Versuchen wahrscheinlich mindestens einen Finger verlieren. Und auf der betreffenden Seite finden sich sehr genaue Anleitungen zur Herstellung von Sprengstoffen. Wie und ob das jetzt illegal ist das zu veröffentlichen kann ich nicht beantworten (höchstwahrscheinlich ja). Die Beschlagnahmung des Computers kann insofern als begründet angesehen werden, als dass sich noch mehr Anleitungen für gefährlichere Sprengstoffe dort finden lassen würden (oder Quellen von wo diese Informationen stammen). Ich weiß nicht in wie fern das alles illegal ist aber höchstbedenklich ist es alle mal. Bei aller Liebe zur Chemie aber mit Sprengstoffen ohne wirklich gute Kenntnisse rumzuspielen ist verdammt gefährlich, und solche Anleitungen im Internet frei verfügbar zu machen finde ich verdammt unverantwortlich.

  6. Wenn ich mir sein Blog und seine Bücher bei Amazon betrachte, bekomme ich das Bild eines Mannes im mittleren Alter, der mit Schusswaffen auf die Jagd geht und Bilder von totem Wild veröffentlicht. Der seinen Hund besser im Griff hat als unser ehemaliger Außenminister und das als Beweis seines besseren Menschseins wertet. Jemand, der sich für das Rechte Milieu und seiner Typen interessiert. Jemand, den die Idee von Cybersex im Second Life fasziniert und der sein Cyber Sex Alter Ego in seinem Blog darstellt und vermutlich also seine Sexualität in der natürlichen Welt nur begrenzt auslebt. Kurz jemand der nicht viel rauskommt, außer mit seinem Hund oder einer Jagdgesellschaft. Und der sich dann auch noch die Mühe macht, einiges über Sprengstoff zusammenzutragen – zu „Informationszwecken“. Wen will er da informieren und wozu? Und wieso nicht gleich nur bei Wikipedia? 08.10.2003, Update: 21.04.2008

    Wenn nun ein Hinweis aus der Bevölkerung an einen meiner Kripobeamten gesandt wird und ich als Richter entscheiden soll, ob der Mann überwacht wird (zu teuer obwohl sich vielleicht damit rausfinden ließe, dass der Betreffende vollkommen normal ist und nur seine Publikationen ein wenig dubios erscheinen) oder ob ich mal seine Wohnung und PC anschauen lasse oder gar nichts tue. Na dann guck ich mal seine Wohnung und PC an – juristisch geht das wohl in Ordnung. Es gibt einfach Regeln, die man nicht auch nur zum Spaß überschreitet.

    Und wenn so jemand dann als Pressesprecher aktiv ist, obwohl er ganz klar seine Außenwirkung nicht im Griff hat – dann gute Nacht Privacy Deutschland. Die Märtyrer-Rolle steht nur dem Narziss. Huhu schon wieder ein Persönlichkeitsprofil vor dem ich Angst habe.

    1. zu #10 – „der bo“
      Du schreibst
      „Folgt man ein bisschen den Links konkretisiert sich der Vorwurf auf die Verbreitung von „Anleitungen zu Explosivstoffen“. Ich weiß nicht wies euch geht, aber bei mir verabschiedet sich so langsam die Unschuldsvermutung.“

      Jetzt frag ich Dich mal: hast Du Dich sachkundig gemacht?

      Weder im StGB noch im WaffenG oder Sprengmittelgesezt SprengG ist das Besitzen ode Verbreiten von Anleitungen als straftat aufgefuehrt.
      Bist Du wirklich der Meinung, ein „das sollte, finde ich, nicht sein“ muesse zum Aufheben der Unschuldsvermutung ausreichen?

      (dass man bei Dir selber nicht kommentieren kann, ohne sich bei google nackig zu machen, stpricht, BTW, ja auch Baende…

      1. Hach ja, lesen müsste man können…

        § 52 des Waffengesetzes findet sich hier: http://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__52.html

        Satz 1, Absatz 4 besagen: „Mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer“ „entgegen § 40 Abs. 1 zur Herstellung eines dort genannten Gegenstandes anleitet oder auffordert.“

        § 40 des Waffengesetzes findet sich hier: http://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__40.html

        Satz 1 besagt: „Das Verbot des Umgangs umfasst auch das Verbot, zur Herstellung der in Anlage 2 Abschnitt 1 Nr. 1.3.4 bezeichneten Gegenstände anzuleiten oder aufzufordern.“

        Anlage 2 des Waffengesetzes (Waffenliste) befindet sich hier: http://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/anlage_2_80.html

        Abschnitt 1 Nr. 1.3.4 besagt: „Gegenstände, bei denen leicht entflammbare Stoffe so verteilt und entzündet werden, dass schlagartig ein Brand entstehen kann; oder in denen unter Verwendung explosionsgefährlicher oder explosionsfähiger Stoffe eine Explosion ausgelöst werden kann.“

      2. Lieber selbst erstmal nachlesen:

        § 40 Abs. 1 WaffG:

        „Das Verbot des Umgangs umfasst auch das Verbot, zur Herstellung der in Anlage 2 Abschnitt 1 Nr. 1.3.4 bezeichneten Gegenstände anzuleiten oder aufzufordern.“

        Der Tatvorwurf gegen Burks lautet auf „§§ 40,52 i.V. m. Anlage 2 Abschn. 1 Nr. 1.3.4 WaffG“.

      3. Simon und Christian sind mir zuvor gekommen. Die Sache mit dem kommentieren habe ich geändert, wenn einige Leute unbedingt annonym bleiben wollen, obwohl ich eigentlich finde, dass man zu seiner Meinung stehen sollte und bei so einem Thema nicht unbedingt annonym bleiben muss. Bände spricht das eher darüber, dass ich mich mit Blogger.com nicht so gut auskenne wie viele andere. Wenn sie jetzt dennoch einen Kommentar abgeben wollen, steht ihnen nichts mehr im Wege.

  7. Und es gibt immer noch Menschen, die glauben, dass das alles nur zu unserer Sicherheit dient. Nahrung, Gifte und Medien verblöden uns, sodass wir es erst zu spät bemerkt haben, was man mit uns vor hat… Lachen oder Weinen – Du hast die Wahl!

  8. Ihr solltet die Gesetze (nebst Begründungen) mal genau lesen!
    Im Waffengesetz ist die Rede von Anleitungen für Gegenstände, nicht von Anleitungen für Stoffe. Noch dazu für Anleitungen für Stoffe die aus der Fachliteratur stammen, die im Forschungs- und Industriestandort Deutschland angesichts der wissenschaftlichen und technischen Bedeutung der auf der Seite genannten Stoffe in Pharmazie und Technik unverzichtbar sind.

    Davon abgesehen ist die 2008 in zu grosser Eile eingeführte überflüssige Verschärfung vollkommen verkorkst und trifft sogar auf
    jeden Verbrennungsmotor zu.

    Es sind eine Fülle weiterer Schikanen für
    diverse Berufsgruppen, insbesondere Naturwissenschaftler in Vorbereitung.
    Wer das als Chemiestudent noch gutheisst, der
    sollte sich besser ein anderes Studienfach suchen, da er diesen Beruf in Zukunft in Deutschland, wenn es so weitergeht, kaum mehr
    ausüben kann.

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