Gravenreuth rechtskräftig zu elf Monaten auf Bewährung verurteilt

Heise berichtet: Gravenreuth rechtskräftig zu elf Monaten auf Bewährung verurteilt

Die Rechtskunst und die Mathematik gehen manchmal verschiedene Wege: So kam es, dass bei dem bekannten Anwalt Günter Freiherr von Gravenreuth heute zwei wegen Untreue ausgesprochene Bewährungsstrafen von sechs und sieben Monaten zu elf Monaten zusammengefasst wurden (Az. 26 Ns 241 Js 203139/05). Anlass der Berufungsverhandlung vor dem Landgericht München I war eine erstinstanzliche Verurteilung aus dem Jahre 2006 zu neun Monaten Haft auf Bewährung. […] Auf das in der ersten Instanz gefällte Strafmaß wirkte sich aus, dass Gravenreuth dem Gericht zufolge „einschlägig vorbelastet“ war und „keinerlei Schuldeinsicht“ zeigte. Daneben fiel auch eine Vorstrafe wegen Urkundenfälschung in 60 Fällen ins Gewicht.

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6 Ergänzungen

  1. „Die Rechtskunst und die Mathematik gehen manchmal verschiedene Wege:“

    Dösige Formulierung irgendwie. Gesamtstrafenbildung war in Deutschland -zum Glück- noch nie bloße Mathematik.

  2. Die Gesamtstrafe wird ist immer unter der Summe mehrere Einzelstrafen. Kann man im Strafgesetzbuch nachlesen. Das nur zur Info. Was die Strafhöhe betrifft, enthalte ich mich lieber eines Kommentars.

  3. Solche Meldungen wecken den Troll in dir :) Man denkt unweigerlich an „das Leben des Brian“ und die kichernden Legionäre, die sich über Pilatus’ Freund mit dem eigentümlichen Namen amüsieren und es fällt einem ähnlich schwer, die Contenance zu wahren…

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