Frankreich: Geld zurück für Windows-Zwangslizenz

In Frankreich hat ein Verbraucher per Gericht durchgesetzt, dass ein Computerhersteller eine nicht benötigte Windows-Lizenz zurücknehmen musste und und gleichzeitig die damit verbundene Kostenerstattung übernehmen sollte. Das ist erfreulich und sollte auch endlich in Deutschland möglich sein. Das Zauberwort heisst „Wahlfreiheit“ und anscheinend gibt es dafür in Frankreich Verbraucherrechte. Die man aber wie in dem von Golem beschriebenen Fall vor Gericht durchsetzen muss: Frankreich: Geld zurück für Windows-Zwangslizenz.

Das Gericht in Caen verurteilte Asus zur Zurücknahme der Windows-Lizenz und zur Auszahlung der Lizenzgebühr an einen Kunden, der lieber einen PC ohne Betriebssystem haben wollte. Da das von ihm gewünschte Modell nur im Bündel mit einer Windows-Lizenz zu haben war, kaufte er es wie angeboten und forderte Asus dann zur Rücknahme des Betriebssystems auf. Asus wollte der Forderung nicht ohne Weiteres nachkommen, so dass der PC-Käufer klagte und schließlich gewann. Im Urteil wird ausdrücklich auf das Wahlrecht der Kunden verwiesen. Kunden hätten „das Recht und die Freiheit, jedes beliebige Betriebssystem und jede beliebige Software auf dem Computer zu installieren, auch solche, die nicht vom PC-Hersteller vorgesehen sind“. Die französische Verbrauchergesetzgebung verbietet das Zwangsbundling ausdrücklich.

Ich bin mir gar nicht so sicher, ob die einzelnen PC-Hersteller die alleinige Schuld tragen, wie Golem berichtet. Soweit ich das von früher noch weiss, verkauft Microsoft die OEM-Lizenzen (OEM-Lizenzen werden nur mit Hardware ausgeliefert) in grossen Paketen für alle von einem Hersteller verkauften PCs. Das heisst, dass Asus z.B. für jeden verkauften PC eine Lizenz von Microsoft bezahlen muss. Egal, ob sie die verkaufen oder nicht. Weiss nicht, ob das immer noch so üblich ist.

Wir haben nur im newthinking store seit Jahren festgestellt, dass es fast unmöglich ist, Hardware von grossen Herstellern über Grosshändler ohne Windows-Lizenzen zu erwerben. Das war immer der Running-Gag, dass man Windows mitbezahlen musste, um es dann runter zu schmeissen und Linux drauf zu installieren. Das bedeutet natürlich erstmal einen Wettbewerbsnachteil für Linux-Computer.

Im Sinne des Verbraucherschutzes und zur Förderung von Innovation und Wettbewerb sollte es im Interesse des Staates, bzw. der EU sein, ein solches Bundeling zu verhindern. Dafür kann und sollte man endlich die notwendigen gesetzlichen Rahmenbedingungen schaffen.

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5 Ergänzungen

  1. Ich frage mich jetzt ob dann Macs nicht auch dem Zwangsbundling unterliegen? Soweit ich weis kriegt man diese auch immer mit einer Mac OS Installation/Lizenz geliefert…

  2. Das ist doch merkwürdig. Jeder kann sich doch frei entscheiden, ob er einen Rechner mit oder ohne Lizenz kaufen mag. In der Konsequenz kann ich mir dann ja ein Auto kaufen, die „Zwangsspiegel“ abschrauben und mir das Geld wiedergeben lassen? Wo soll das denn enden?

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