Forderungen für eine zeitgemässe Netzpolitik 2.0

Da ein Medium meine Forderungen für eine zeitgemässe Netzpolitik gerne in einem schönen Layout ausdrucken würde, hab ich den Text etwas überarbeitet und etwas mehr in eine Manifest-Version gebracht. Man kann das jetzt schon Beta nennen, wenngleich sicherlich immer noch genug wichtige Punkte fehlen und ergänzt werden könnten. Aber der Druckschluss ist bald und ich stelle sie hier noch vor dem Verschicken online. Falls jemand noch Verbesserungs- und/oder Ergänzungsvorschläge hat, freue ich mich über Kommentare. Die letzte Überschrift ist auch noch nicht so rund, da hab ich noch eine eher spassige Variante erhalten, aber das könnte eigenltich noch besser werden.

Forderungen für eine zeitgemässe Netzpolitik

1. Staatswissen ist Bürgerwissen!

Öffentlich geförderte Informationen müssen den Bürgern unter offenen Lizenzen bereitgestellt werden.

2. Fernsehen und Radio sind tot!

Die Inhalte des Öffentlich-Rechtlichen Systems müssen im Netz frei zugänglich sein. Es muss den Bürgern überlassen sein, wann und wo sie diese konsumieren wollen. Die Archive müssen geöffnet und die Inhalte unter offenen Standards publiziert werden. Die Bürger haben ein Recht auf Remix!

3. Öffentlich-Rechtlich ins Digitale Zeitalter überführen!

Digitale Strukturen und Communities, die Informationen des öffentlichen Interesses produzieren, müssen gefördert werden. Was früher nur freie Radios und Offene Kanäle waren, sind heute Wikipedia, freie Funknetze und Stadtwikis!

4. Open Source fördern!

Freie Software und Freies Wissen sind nicht nur ein förderungswürdiger Wirtschaftsfaktor. Open Source Communities sind essenziell für die Kulturproduktion des 21. Jahrhunderts und schaffen unbestreitbare gesellschaftliche Mehrwerte.

5. Freie und anonyme Kommunikationswege erhalten

Wie beim privaten Gespräch zuhause im Schlafzimmer, im Park oder im Cafe benötigen wir auch in der digitalen Gesellschaft freie und anonyme Kommunikationswege. Es muss weiter Kernbereiche geben, in denen der Staat nichts verloren hat.

6. Demokratie öffnen heißt Transparenz wagen!

Staatliche Informationen gehören unter offene Lizenzen. Informationsfreiheit muss praktiziert werden, geredet wurde schon genug. Partizipationsmöglichkeiten müssen auf allen Ebenen erweitert werden – eDemocracy erschöpft sich nicht in Aktionsplänen zur Verwaltungsmodernisierung! Offene Schnittstellen sind notwendig für die demokratische Teilhabe.

7. Staatliche Infrastrukturen befreien!

Die digitalen Infrastrukturen des Staates müssen frei, offen und demokratisch kontrollierbar sein. Nur offene Standards und die Verwendung freier Software garantieren einen diskriminierungsfreien und nachhaltigen Zugriff auf Vorgänge und Abläufe in Politik und Verwaltung.

8. Internet ist Grundversorgung

Kommunen müssen jedem Bürger einen Basiszugang zum Internet ermöglichen. Nicht am Internet partizipieren zu können bedeutet heute den Ausschluss aus weiten Teilen der gesellschaftlichen Partizipation, das Abschneiden von Bildungs- und Informationsmöglichkeiten.

9. Urheberrecht reformieren!

Das Urheberrecht muss den gesellschaftlichen Realitäten angepasst werden – nicht die gesellschaftlichen Realitäten dem Urheberrecht. Es müssen Wege gefunden werden neue Technologien nicht zu verdammen sondern sie zu umarmen und die Leistung der Kreativen dabei angemessen zu honorieren.

10. Gleiche Chancen für Alle!

Die Netzneutralität muss festgeschrieben werden: es darf keine Klassengesellschaft im Netz entstehen. Um Innovation zu ermöglichen braucht es die diskriminierungsfreie Gleichbehandlung aller Daten im Internet.

11. Medienkompetenz für Politiker / Internetpolitiker nachhaltig ausdrucken

Wir brauchen Politiker, für die das Internet kein Fremdkörper ist. Wir brauchen medienkompetente Politiker, die es sich nicht erst ausdrucken lassen müssen. Wir brauchen Politiker, die sich selbst im Netz bewegen und darin kommunizieren. Nur so wird es eine Gesetze geben, die eine freie, offene und nachhaltige Digitale Gesellschaft ermöglichen.

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46 Ergänzungen

  1. „Die Inhalte des Öffentlich-Rechtlichen Systems müssen im Netz frei zugänglich sein. Es muss den Bürgern überlassen sein, wann und wo sie diese konsumieren wollen. Die Archive müssen geöffnet und die Inhalte unter offenen Standards publiziert werden. Die Bürger haben ein Recht auf Remix!“

    Ach ja. Schade, dass nur bei der Erfüllung dieser Forderung ungefähr 98% des öffentlich-rechtlichen Programmvolumens wegfällt – weil auch die Ö/Rs rechtebelastetes Material verwenden (müssen). Sämtliches Material der weltweiten Agenturen Reuters und APTN fällt z.B. darunter, ebenso jeder Fetzen Musik, der über die GEMA abgerechnet wird.

    Wenn ARD und ZDF nur rechtefreies Material senden dürften, wären die Rundfunkgebühren (grobe Schätzung meinerseits) ungefähr zehnmal so hoch anzusetzen, und der Werbeanteil müsste ebenso angehoben werden.

    Freunde, ihr habt keine Ahnung, wie teuer Fernsehen in der Produktion ist. Wenn es urheberrechtlich diese Probleme nicht gäbe, wären die Mediatheken der Ö/Rs sein Jahren offen.

    Es ist nun mal so: Auch die Ö/Rs sind Kunden von Content-Produzenten, und auch die Ö/Rs werden von denen urheberrechtlich geknebelt.

  2. Mir ist die urheberrechtliche Problematik der fremden Inhalte beim ÖR schon bewusst. Mir gehts auch nicht darum, dass unsere Gelder eingesetzt werden, um James Bond freizukaufen. Aber es gibt genug selbstproduzierte Sachen, wo man anfangen könnte.

    Gleichzeitig könnten Redaktionen auch gerne dazu verpflichtet werden, freie Musik zu verwenden, wenn die Inhalte unter einer CC-Lizenz veröffentlicht werden. Denn muss nicht immer nur Gema-Musik sein, nur weil der/die Redakteurin gerne sein/ihr Lieblingslied im Hintergrund hören möchte.

  3. Deswegen unterstütze ich diese Forderungen ja auch grundsätzlich, u.a., indem ich sie ausführlich noch hier kommentiere.

    Ich beschäftige mich seit Monaten beruflich mit den Feinheiten des Urheberrechts – u.a., weil ich bei meinem Sender auch etwas mehr inhaltliche Transparenz zwischen den einzelnen Programmen und medialen Erscheinungsformen ermöglichen möchte. Und diese monatelange Beschäftigung hat mich schon sehr ernüchtert. Im Grunde dürfen wir unter den bestehenden Verträgen so gut wie gar nix. Seufz.

  4. „…nur weil der/die Redakteurin gerne sein/ihr Lieblingslied im Hintergrund hören möchte.“

    Darüber habe ich übrigens sehr grinsen müssen. Was vielleicht nur als Spitze gedacht war, kommt sehr viel öfter vor, als de, Produkt gut tut.

    Hier kommt aber auch ein strukturelles Problem der Ö/Rs zum Tragen: Erstens wissen viele Redakteure/Autoren nicht, wo sie rechtefreie Musik herbekommen können (ich übrigens auch nicht, aber ich habe ja schon seit drei Jahren keinen Beitrag mehr gemacht). Und zweitens gibt es nichts wie Nachfragen und somit Ärger, wenn in das entsprechende Formular unter „GEMA“ das Wort „rechtefrei“ eingetragen wird. Weil sowas offenbar in der Vorstellungswelt von Urheberrechthabern nicht vorkommt. Geht man eben den Weg des geringsten Widerstandes und nimmt GEMA-kontrollierte Musik.

  5. Das mit den Lieblingsliedern war so halb als Spitze gemeint. Tatsächlich ist es aber in der Praxis einer der grössten Probleme, wie ich aus den ÖR-Anstalten hörte, die mit CC experimentieren. Kein unlösbares Problem, denn hier kann man mit Schulungen und besseren Informationen viel machen.

  6. @Konstantin: „Rechtefrei ?“ Entschuldigung, aber das klingt irgendwie nach „ohne Rechte“. Sag / Schreib doch einfach „frei“.

    @Markus: Open Source und freie Software wird hier offenbar synonym verwendet, das kann verwirren. Im politischen Kontext sollte IMO besser „freie Software“, „freie Lizenzen“ verwendet werden (meinetwegen auch das andere oder ein Mischbegriff, aber es sollte konsistent aussehen).

    Auch denke ich immer noch, dass z.B. Forderung 1 präziser formuliert werden könnte a la „… unter Lizenzen, die $bla und $blupp zulassen.“; den Lesern ist z.B. der Unterschied zwischen CC BY und CC BY-SA möglicherweise nicht bewusst.

    6.: auf allen Ebenen – welchen Ebenen ? Beispiele täten gut.

    Vllt. in Punkt 8 noch härter klarstellen, dass die „Internet-Todesstrafe“ (Kein Inet bei illegalen Download) keine Option ist ?

    Bei Nummer 11. würde ich das „wir brauchen“ durch ein populistisches „Deutschland braucht“ (denn es geht ja um Bundespolitik) ersetzen. Eliminiert auch die wiederholung von „wir“ am Satzanfang.

    Ansonsten bin ich gespannt auf den umgebenen Artikel zur Netzpolitik.

  7. Radio und Fernsehen sind nicht tot, und ich möchte nicht ständig selber entscheiden, was ich wann ansehe, sondern auch (mal) etwas unbekannt Gutes vorgesetzt bekommen. Den Rest des Punktes kann ich durchaus unterstützen. Der Titel des Punktes 2. ist daher irgendwie unpassend.

  8. John, hast Du eine alternative knackige Formulierung?

    erlehmann, das mit den offenen LIzenz ist bewusst so offen formuliert. Letztendlich kann es ja auch möglich sein, dass „der staat“ sich eine eigene Lizenz bastelt. Ist auf EU-Ebene mit einer abgewandelten GPL-Lizenz Realität, ebenso hat die BBC eine eigene abgewandelte CC-Lizenz. Das mit den „allen Ebenen“ muss man doch nicht nochmal als „von der Kommunalpolitik bis zu Europa“ ausschreibe, oder?

    Zum Schluss wollte ich eigentlich keine „Deutschland braucht“ Formulierung. Man kann das ja auch ebenso in Österreich fodern.

  9. @John – Das sehe ich ähnlich, auch wenn die beiden Kanäle zunehmend an Bedeutung verlieren werden sie – wie z.B. auch Printmedien – weiterhin existieren und ihren Bereich der Medienlandschaft abdecken. Der „Forderung“, dass die Möglichkeit später auf die Informationen zugreifen zu können gegeben sein muss, schließe ich mich an.

  10. „Rechtefrei“ ist der Ausdruck, den unsere Lizenzabteilung für Inhalte benutzt, die wir „frei“ benutzen können. Das bedeutet natürlich nicht, dass für diese Inhalte keine Urheberrechte geltend gemacht werden können.

  11. zu
    8. Internet ist Grundversorgung:

    was wird unter „Basiszugang“ verstanden?

    Zum Beispiel gibt es ja in fast allen Stadtteilbibliotheken kostenfreie Internetarbeitsplätze.

    Wenn dies nicht als Grundversorgung bezeichnet werden kann, warum nicht, und wie könnten dann die Mindestanforderungen einer solchen aussehen?

  12. „Basiszugang“ ist z.B. als solcher gemeint, dass man kommunale WLAN-Netze schafft, die einen gewissen Zugang kostenfrei den Bürgern zur Verfügung stellen. Das kann z.B. eine geringe Bandbreite sein, wo Bürger weiterhin auf dem freien Markt mehr Bandbreite erwerben können, z.B. eine 16MB DSL Leitung.

  13. Bei Punkt 2 fehlt mir die explizite Erwähnung der Rundfunkgebühr. Ich denke, man sollte auf den Punkt erwähnen, dass wir Gebührenzahler die Öffentlich-Rechtlichen zum überwiegenden Teil und somit auch auch die Inhalte, die sie produzieren (Abgrenzung ggü. denen, die gekauft werden), finanzieren. Es sollte unmissverständlich aus dem Punkt herauskommen, dass und warum wir ein Recht darauf haben, dass, was wir finanziert haben, auch zu benutzen. Bei der momentanen Formulierung fehlt mir die explizite Erwähnung des logischen Arguments.

  14. Hi Markus,

    ein Mainifest für eine zeitgemäße Netzpolitik sollte sprachlich gegendert sein. Daher schlage ich dir vor, dass du schreibst „1. Staatswissen ist BürgerInnenwissen!“ und so weiter. Politisch korrekt wäre es schon.

    Grüße aus Augsburg von Susanne

  15. wo Bürger weiterhin auf dem freien Markt mehr Bandbreite erwerben können, z.B. eine 16MB DSL Leitung.

    Es gibt genug Bürger, die froh wären, eine 1MB DSL Leitubng erwerben zu können. Wie wäre es erstmal mit der Forderung, die Breitbandversorgung (fast) überall zu ermöglichen.

  16. Nur so wird es eine Gesetze geben, die eine freie, offene und nachhaltige Digitale Gesellschaft ermöglichen.

    Nur so wird es Gesetze geben, die eine freie, offene und nachhaltige Digitale Gesellschaft ermöglichen.

  17. Lieblingslieder:
    Wenn Redakteure ihre Lieblingslieder einsetzen würden, wäre es ja noch (vergleichsweise) harmlos. Und zumindest besser als in den 1950er / 1960er Jahren als eine Musikmafia (Komponisten, die gleichzeitig beim Rundfunk arbeiteten), den Musikeinsatz im eigenen finanziellen Interesse kontrollierte.

    Spätestens seit den 1970er Jahren bestimmen die Plattenfirmen (weitgehend) welche Musik im Radio / TV gespielt wird. Dabei gilt für die öffentlich-rechtlichen Sender eine (informelle) Richtschnur: Die Labels erwarten, dass ihr Anteil an den Rundfunkeinsätzen ihrem Marktanteil (Verkauf) entspricht. Und es gibt einige (legale / weniger legale und illegale) Methoden, Einfluss auf die Programmgestaltung zu nehmen …

    CC-Lizenzen:
    Sorry, wenn ich mit dummen Fragen nerve, aber ich verstehe immer noch nicht, wie die kommerzielle Vermarktung von CC-lizenzierter Musik funktionieren soll.
    Dürfen/können öffentlich-rechtliche Radiosender überhaupt CC-lizenzierte Musik einsetzen? Die Sender haben doch (auch) ein kommerzielles Interesse, CC-Lizenzen erlauben nur den nicht-kommerziellen Einsatz.

    Außerdem wird den CC-Lizenzgebern erzählt, sie können ihre Musik „frei“ veröffentlichen und trotzdem Geld verdienen, zum Beispiel durch die Lizenzierung an TV / Film usw. Selbst wenn CC-lizenzierte Musik billiger wäre, als die Musik, die über Sammelverträge (GEMA / Phonoindustrie) abgerechnet wird, wäre der Aufwand (Zeit) für die individuelle Verhandlung mit den CC-Lizenzgebern viel zu groß. (Realistisch betrachtet hätten nur diejenigen CC-Lizenzgeber Chancen auf Medieneinsätze, die ihre Werke kostenlos zur Verfügung stellen.

  18. @Markus (9):

    Wenn nicht explizit herausgestellt wird, dass diese Lizenzen, dass Kopieren, Bearbeiten und Weiterverbreiten zu jedem Zweck erlauben sollten (das wäre meine Formulierung, mir ist immer noch unklar, was „offen“ in deinem Kontext heißt), kann es durchaus sein, dass man bei CC-NC-ND oder Vergleichbarem landet – „frei“ ist das bestimmt nicht. Oder geht der Artikel (daneben wird ja wohl einer stehen) darauf ein, was „frei“ bzw. „offen“ in diesem Kontext bedeutet ?

    Was die Formulierung zum Schluss angeht, vllt. „Die Wissensgesellschaft braucht“ ? Jedenfalls sollte man IMO das „wir“ konkretisieren (Sonst wirkt es irgendwie wie „Guten Tag, hier spricht das Internet …“ ;) ).

    @Susanne Thoma: Ich bin ja für Entwertung von Geschlechterrollen, aber fördert das Binnen-I nicht die Wahrnehmung, dass (grammatikalisches Geschlecht = biologisches Geschlecht) ? Ich kann mir schon eine Zukunft vorstellen, in der „Bürger“ nur noch etwas (biologisch) männliches beschreibt – gefallen, würde mir das nicht.

    Zum Schluss eine Anregung: Eine Diskussion mit Threads wäre für solche Themen sicher sinnvoll – z.B. in Julia Seeligers Blog ermöglicht das eine geordnetere Diskussion.

  19. @15 Das Argument, dass die Bürger den Laden finanzieren war ursprünglich drin, nehme ich aber wohl wieder rein.

    @17 Ist die Forderung mit dem Breitband für alle nicht schon Mainstream, was alle Parteien fordern? Ich mach mir nochmal Gedanken.

    @19: Das ist noch das ungeklärte Problem der CC-NC-Lizenzen. Meiner Meinung nach steht das NC für Non-Profit, also kein Gewinnstreben. Da würde ich die ÖR auch drunter fallen lassen. Andere sagen, es dürfe kein Geld fliessen bei NC. Wird mittelfristig vermutlich noch international genauer geklärt. Meiner Meinung nach schliesst sich CC auch nicht mit der GEMA aus. Andere Länder sind da mit ihren Verwertungsgesellschaften schon weiter.

    @22: Mit den Threads mache ich mir mal Gedanken, auch was den Schluss betrifft mit dem „wir“.

  20. Mainstream ist die Breitbandforderung nicht – aber ein Problem. Wir reden von den ländlichen Räumen. Wo kein Anbieter eine Wirtschaftlichkeit sieht, es kein UMTS gibt (und kaum geben wird). Nur ein Beispiel: In Prittriching (LK Landsberg) verlang die Telekom 500.000 Euro „Selbstbeteiligung“ von der Gemeinde für DSL. In Iseernhagen (Region Hannover sollen 80% der Haushalte erst unterschreiben. In Eggolsheim (Oberfranken) soll es 300.000 Euro kosten. usw. Ein wenig nach „DSL“ Gemeinde“ „Kosten“ googlen. Ist ein Risenproblem und keine Partei will da ran, weil es Geld kostet, aber keine Wähler bringt.

    Wobei die Frage ist: Was ist Breiband? DSL 1000 war vor 5 Jahren mal Breitband. Heute kommt man sich damit wie auf dem Feldweg vor. Schon mal die re:publica live-Übertragung mit DSL1000 genossen? Das grosse Erwachen kommt noch, da auf dem Land in der Regel bei DSL2000 Schluss ist.

  21. Ist aber kein Mainstream und erst recht kein marginales Problem. Und wie gesagt, „Breitband“ bei DSL1000 anzusetzen halte ich nicht mehr für zeitgemäss. Wenn man DSL6000 als Standard nimmt (ich weiss, ist ein wenig überzogen), dann sind es sicher 20% der Haushalte, die auf dem digitalen Feldweg fahren müssen. Kabel oder DSL bleibt der „Goldstandard“. Von UMTS oder WIMAX sollte man nicht ziviel erwarten.

  22. Was ist mit einem Grundrecht auf das setzen von Hyperlinks (einschliesslich Haftungsausschluss) ?

  23. Zu 6: Ich hänge fest. Die regionalen Parlamente sollen grundsätzlich die ungehinderte Übertragung und Videomitschnitt aus den öffentlichen Kreistags- und Stadtparlamentssitzungen erlauben.

    Leider ist dies heute de facto erst erlaubt, wenn der Sitzungsleiter zustimmt.

    Beispiel: Im Landkreis Darmstadt-Dieburg wurde mir die Berichterstattung mit Bild und Ton für einen Blog auf Antrag vom Sitzungspräsidenten verboten.

  24. Zu 2.:
    Erstens ist schon die Aussage falsch, denn es gib sehr wohl Bevölkerungsschichten, die sich nicht im Internet bewegen können oder wollen, sondern die eben Radio und Fernsehen konsumieren. Es stünde uns gut zu Gesichte, von unserem hohen Ross in dieser Frage herunterzusteigen. Und zweitens gibt es bereits ein umfangreiches Angebot von ZDF und ARD online, etwa die ZDF Mediathek. Ich freue mich immer Harald Schmidt sehen zu können und in der Lage bin, bequem die langweiligen Stellen zu überspringen. Anyway… jedenfalls ist die Forderung weder in dieser Gröbe berechtigt, noch angesichts tatsächlicher Entwicklungen erforderlich.

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.