Ein Gesetz selbst schreiben – in einem Wiki

Das zentrale Gesetz für das Internet, das TMG, ist mangelhaft. Das sage nicht nur ich, das ist weitgehend unstrittig. Nur, was sollte man dagegen tun?

Ich denke, man kann hier einiges tun. Gemeinsam mit einigen meiner Mitblogger bei Telemedicus starten wir gerade ein Projekt unter dem Arbeitstitel „Alternativentwurf TMG“. Dabei geht es darum, einen eigenen Entwurf für ein neues Telemediengesetz auszuarbeiten – in einem Wiki. Und jeder der will, kann sich beteiligen.

Ob so etwas funktionieren kann? Ich weiß es nicht. Es kommt sicher darauf an, wie viele Leute sich an dem Projekt beteiligen. Wenn wir es schaffen, einen technisch hochwertigen Entwurf für ein neues TMG auszuarbeiten, dann können wir sicher einiges erreichen. So weit ich weiß, wird gerade irgendwo im Bundeswirtschaftsministerium ein „Referentenentwurf“ für ein neues TMG ausgearbeitet – unser Ziel ist es, hier behilflich zu sein und Einfluss zu nehmen. Ich könnte mir gut vorstellen, dass wir unseren Entwurf als überzeugende Alternative zu den Vorstellungen der Referenten, Lobbyisten und Oppositionsparteien präsentieren können.

Wir befinden uns in einer sehr frühen Phase des Projektes. Bisher gibt es kaum mehr als die Idee (und diesen Blogeintrag) und ein provisorisches Wiki auf tmg.telemedicus.info. Wir suchen nach Leuten, die sich einbringen wollen – sowohl inhaltlich, bei der Erstellung eines Entwurfs, als auch bei der Herstellung und Administration der Technik. Es gibt viel zu tun, aber auch viel zu gewinnen.

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9 Ergänzungen

  1. Schön! Wir überlegen noch, wie wir das alles organisieren. Per Mailinglist, per Forum, oder doch alles ausschließlich über das Wiki?

  2. Das Wiki steht unter einer CC by-nc-sa. Nc ist für kein Wiki eine gute Idee, aber hier ganz besonders. Die Bundesdruckerei muss die Gesetzestexte kommerziel drucken und vielleicht auch das Urheberrecht darüber haben. Deshalb lieber die CC-pd verwenden.

    1. Danke für den Hinweis, das wird auf jeden Fall noch diskutiert. Die Bundesdruckerei wäre schon wegen § 5 Abs. 1 UrhG nicht gehindert, einen Gesetzestext zu drucken, den der Bundestag vorher formell erlassen hat.

      Etwas absurd, aber nichtsdestotrotz vorhanden ist eine andere Frage: Muss sich nicht der Gesetzgeber selbst dem Urheberrecht unterwerfen, wenn seine präferierte Formulierung schon zuvor von jemand anderem „erfunden“ wurde?

      Ich denke aber, die Frage ist wirklich rein theoretischer Natur. ;-) Schon der Zweck des Projektes macht deutlich, dass der Gesetzgeber (und alle anderen) am fertigen Entwurf ein unbeschränktes Nutzungsrecht haben soll.

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