Digitale Wasserzeichen

Tonspion verweist auf ein älteres Interview mit dem MP3-Erfinder Professor Brandenburg in der Frage zu den DRM-Alternativen: DRM ist tot, es lebe DRM! Es geht um digitale Wasserzeichen, die unerlaubtes vervielfältigen und in den Umlauf bringen untersagen sollen:

LWDRM versucht etwas ähnliches. Wie aus dem Presserecht bekannt: wenn ich etwas veröffentlichen will, dann muß ich darunter schreiben „verantwortlich im Sinne des Presserechtes“. Ähnlich dort – wenn ich Musik, elektronische Musik in ein Format bringen will, das ich weitergeben kann, dann muß ich elektronisch unterschreiben. Und, wenn das an der falschen Stelle wieder auftaucht, bin ich derjenige, der die kritischen Fragen zu beantworten oder eine Strafe zu zahlen hat. Das ist natürlich etwas, was entsprechend auch von der Rechtslage her abgesichert sein muß. Wo ich auch auf kritische Fragen bezüglich Schutz der Personenrechte und ähnliches aufpassen muß. Aber die Grundidee, daß damit Dinge, die im privaten Bereich passieren, qua Definition entzogen und möglich sind ohne Einschränkungen, und daß ich andererseits weiß, daß, sobald ich die Musik aus dem privaten Bereich herausgebe, das dann illegal ist und verfolgt werden und gefunden werden kann – das sollte eigentlich weithin akzeptabel sein.“

Meiner Meinung nach ist ein Grundproblem in der Argumentation die gewandelte Bedeutung von „privatem Bereich“ im digitalen Zeitalter. Früher war dies im analogen Bereich einfach: Privat war, was nicht auffiel, meist im persönlichen Umfeld passiert und auch durchaus räumlich begrenzt. Im digitalen Zeitalter haben wir geänderte Rahmenbedingungen: Das Leben spielt sich bei vielen auch online ab, Freunde sitzen über den Globus verteilt. Wenn man früher im privaten Rahmen Kollagen aus urheberrechtlich geschützten Werken erstellte, wurde dies nicht bestraft. Wenn man heute Mash-Ups (digitale Kollagen) macht und diese online zur Verfügung stellt, so gibt das Probleme. Und dies wird immer mehr von Bürgern gemacht werden. Die Antwort der Politik und der Lobbygruppen ist einfach: Verfolgen und bestrafen. Aber löst das die Probleme und ist das im Interesse unserer Gesellschaft? Meiner Meinung nach nicht. Das muss wieder legalisiert werden.

Zum Thema digitale Wasserzeichen gibt es auch noch offene Fragen wie z.B.:

* Was passiert mit einem Verbraucher, wenn man in einem Musikshop Musik legal kauft, auf dem MP3-Player kopiert, dieser geklaut wird und die Lieder in Tauchbörsen auftauchen?
* Wird ein Werk vielleicht durch ein Wasserzeichen zu stark verändert und verstösst das gegen das Urheberrecht?
* Leidet die Qualität unter Wasserzeichen?
* Können mit Wasserzeichen personenbezogene Daten ermittelt werden? Leidet dadurch die Privatsphäre der Käufer?
* Was passiert, wenn ich eine Privatkopie mache und eine(r) meiner Bekannten diese in eine Tauschbörse stellt ? (Danke Erlehmann)

Da gibts sicherlich noch mehr offene Fragen…

Deine Spende für digitale Freiheitsrechte

Wir berichten über aktuelle netzpolitische Entwicklungen, decken Skandale auf und stoßen Debatten an. Dabei sind wir vollkommen unabhängig. Denn unser Kampf für digitale Freiheitsrechte finanziert sich zu fast 100 Prozent aus den Spenden unserer Leser:innen.

5 Ergänzungen

  1. Muss ja nicht einmal geklaut werden … Wie wär’s mit „Was passiert, wenn ich eine Privatkopie mache und eine(r) meiner Bekannten diese in eine Tauschbörse stellt ?“

  2. Ich habe indirekt mit dem Thema zu tun und kann dir zumindest sagen, was die Hersteller anfordern:

    Grundsätzlich finden die Rechteinhaber nicht sichtbare/hörbare Wasserzeichen interessanter, dann werden weniger Leute es für sinnvoll erachten, das Wasserzeichen zu entfernen. Da gibt es auch schon entsprechende Software. Von daher kann man 2+3 grob mit nein beantworten.

    4. Hängt davon ab, wie die Software arbeitet, die das Wasserzeichen erstellt. Denkbar ist beides, am Ende ist aber eine Datenbank, die das Wasserzeichen Nutzerdaten zuordnet auf Rechteinhaberseite wahrscheinlich die sichere Alternative, allein weil so der Anreiz geringer ist, das Wasserzeichen zu entfernen. Am Ende bist du der Informationspolitik der Hersteller ausgeliefert, die dir dann mitteilen, oder auch nicht, was für Daten sie in dem Wasserzeichen enkodieren.

    Zu 1. hilft wahrscheinlich nur die Anfrage bei einem einschlägigen Juristen. Die Sache ist ja die, theoretisch kannst du ja bei Verlust zur Polizei gehen und den Diebstahl melden. Du kannst ja nachweisen, dass die Songs dir gehören und evtl. ja sogar nachweisen, dass die auf dem Player waren. Danach liegt es ja ausserhalb deines Einflusses, ob ein anderer die Songs/Videos online stellt.
    Wobei dann natürlich die Rechteinhaber versuchen können, dir zu unterstellen, dass du die Songs selbst eingestellt hast, was ja dann tollerweise von deinen Vorratsdaten widerlegt wird, auf die sie potentiell Zugriff haben. Schöne neue Welt :)

  3. „* Was passiert mit einem Verbraucher, wenn man in einem Musikshop Musik legal kauft, auf dem MP3-Player kopiert, dieser geklaut wird und die Lieder in Tauchbörsen auftauchen?“

    Das ist für mich das Haupt-Argument. Muss ja nicht gleich der Player geklaut werden. Es kann ja auch eine legal weitergtegebene Privatkopie (7 mal darf man ja) sein, die dann in eine Tauschbörse eingestellt wird. Oder jemand hackt den Rechner. Oder jemand kopiert es ohne Wissen des Betroffenen in der Mittagspause, oder oder oder…

    Jedenfalls kann so ein Wasserzeichen kein Beweis sein. Zumindest nicht, ohne die Unschuldsvermutung ausser Kraft zu setzen.

  4. Da gibt es nur eine Lösung: Keine MP3s mit Wasserzeichen kaufen! Gibt ja noch mehr legale Möglichkeiten.

  5. Ist denn schon bekannt welche mp3-shops Wasserzeichen einsetzen? Müsste sich ja einfach rausfinden lassen, indem 2 Leute den gleichen Track kaufen und dann den Hash vergleichen.

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.