Deutsche Creative Commons-Lizenzen in Version 3.0 verfügbar

Die deutschen Creative Commons-Lizenzen sind heute in der Version 3.0 erschienen. Sie wurden einerseits an die internationale 3.0-Version angepasst und andererseits an aktuelle Urheberrechtsentwicklungen in Deutschland nach dem zweiten Korb.

Ein grosser Dank geht an John Weitzmann, der in den letzten Monaten die vielen juristischen Fragen koordiniert hat. Wir haben dazu auch eine Pressemitteilung von Creative Commons Deutschland veröffentlicht: Deutsche Creative Commons-Lizenzen in Version 3.0 verfügbar.

„Die Arbeit hat sich gelohnt“, so John Weitzmann zum fertig gestellten deutschen Lizenzenset, „denn nun stehen auch den CC-Begeisterten hierzulande wieder Lizenzen zur Verfügung, die auf der Höhe der nationalen Rechtslage und dem letzten Stand der internationalen Weiterentwicklung der CCPL sind.“ Die Version 3.0 ist eine komplette Neuübersetzung der US-Originale.

Die wichtigsten Neuerungen der 3.0er Lizenzen:

– Sui-Generis-Datenbankenrechte (in Deutschland die §§ 87a folgende des Urheberrechtsgesetzes) werden nun explizit in die Lizenzen einbezogen und der Verzicht auf sie erklärt. Dadurch soll verhindert werden, dass die über CC-Lizenzen gewährten Freiheiten über den Umweg der Aufnahme in Datenbanken ausgehebelt werden können.

– Nachdem zum 1. Januar 2008 auch nach deutschem Urheberrecht die Möglichkeit besteht, in Voraus für noch nicht bekannte Nutzungsarten umfassende Nutzungsrechte einzuräumen, ist dies auch in die portierten CC-3.0-Lizenzen aufgenommen worden.

– Weiterhin werden nun ausdrücklich auch gesetzliche Vergütungsansprüche und Zwangslizenzen behandelt. Dazu wird klargestellt, dass bzgl. unverzichtbarer Ansprüche auch ihre Geltendmachung durchaus vorbehalten wird. In den Lizenzen mit Nicht-kommerziell-Einschränkung wird noch einmal deutlich darauf hingewiesen, dass bei lizenzwidrigen kommerzielle Verwendungen auch verzichtbare Ansprüche und solche aus Zwangslizenzen ausdrücklich vorbehalten bleiben. Hintergrund ist, dass auch Verwendern von CC-Lizenzen zumindest die Möglichkeit offen stehen sollte, an Abgaben zu partizipieren, die ohnehin anfallen.

– Die Lizenzvariante „Namensnennung – Weitergabe unter gleichen Bedingungen“ (abgekürzt BY-SA), die zusammen mit der Variante „Namensnennung“ (BY) von der Free Software Foundation als „freie Lizenz“ anerkannt ist, lässt nun im Rahmen der Weitergabe ein Verlassen des CC-Lizenzmodells zugunsten jedes anderen, gleich wirkenden Lizenzmodells zu. Dadurch soll mehr Kompatibilität mit anderen alternativen Lizenzmodellen erreicht und somit verhindert werden, dass frei lizenzierte Inhalte in einem Lizenzmodell „gefangen“ bleiben, was bisher meist der Fall war und ganz klar den Zwecken alternativer Lizenzierung zuwider läuft.

– Die neuen Texte sind bewusst so strukturiert worden, dass die Lizenzen nun noch besser als früher auch für solche Inhalte verwendet werden können, die nicht alle Voraussetzungen eines „Werkes“ im Sinne des deutschen Urheberrechtsgesetzes erfüllen. Dazu wurde u. a. der gesetzlich definierte Begriff der „Bearbeitung“ im Definitionsteil der Lizenzen mit anderen unter den nicht gesetzlich definierten Begriff „Abwandlung“ gekapselt.

– Sprache und Begrifflichkeiten der Lizenzen wurden teilweise den einschlägigen internationalen Abkommen zum geistigen Eigentum angepasst. Durch diese und andere Maßnahmen soll die Durchsetzbarkeit der portierten Lizenzen für den Fall verbessert werden, dass sie vor Gerichten im Ausland behandelt werden.

Als nächstes wird sich das deutsche Creative Commons Projekt nun um neue Möglichkeiten der Vermittlung der Ideen hinter dem CC-Lizenzmodell kümmern und auf Arbeitsebene auch versuchen, den Dialog mit den Verwertungsgesellschaften wieder in Gang zu bringen.

Der Netzpolitik-Podcast 063 behandelt die Neuerungen nochmal ausführlich.

Am Freitag: Release-Party in Berlin

Am 25. Juli lädt Creative Commons Deutschland zu einer Party in die Berliner Netlabel-Bar breiPott ein. Das musikalische Rahmenprogramm werden verschiedene Berliner DJ-Künstler mit CC-lizenzierter Musik bestreiten. Die breiPott-Bar ist in der Skalitzerstrasse 81 in Berlin-Kreuzberg. Beginn ist 20 Uhr und der Eintritt ist frei.

Spenden für Creative Commons Deutschland:

Mit Release der dritten Version startet Creative Commons Deutschland eine Fundraising-Kampagne. „Mit Spendengeldern möchten wir die Öffentlichkeitsarbeit für Creative Commons in Deutschland ausbauen“, so Markus Beckedahl, Projektleiter Öffentlichkeitsarbeit bei Creative Commons Deutschland. Geplant sind u.a. Flyer, Aufklärungsbroschüren, Aufkleber und mehr Veranstaltungen. Spenden an den Legal Lead der Creative Commons Deutschland, die Europäische EDV-Akademie des Rechts, sind steuerlich absetzbar.

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11 Ergänzungen

  1. Hab nur ich da ein Problem mit dem Firefox? z.B. bei http://creativecommons.org/licenses/by-nc-nd/3.0/de/ (und allen anderen auch) Da kommt bei mir nach dem Text

    Namensnennung. Sie müssen den Namen des Autors/Rechteinhabers in der von ihm festgelegten Weise nennen (wodurch aber nicht der Eindruck entstehen darf, Sie oder die Nutzung des Werkes durch Sie würden entlohnt).
    Attribute this work:
    What does „Attribute this work“ mean?
    The page you came from contained embedded licensing metadata, including how the creator wishes to be attributed for re-use. You can use the HTML here to cite the work. Doing so will also include metadata on your page so that others can find the original work as well.

    direkt dem deutschen Text folgend eine englische Erklärung?? Mit IE+Opera passiert mir das nicht

  2. Du sprichst von „in Lizenzmodellen ‚gefangenen‘ Inhalten“, da bin ich neugierig geworden: Wie sieht es denn aus, wenn ich Content früher mit CC-BY-SA 2.0 ausgewiesen habe, und jetzt 3.0 nutze, kann ich die älteren Inhalte „portieren“? Ich erwarte jetzt keine juristisch saubere Antwort, mich interessiert es nur, besonders weil ja kaum einer nachweisen kann, was ich früher wie lizenziert habe.

    1. Wenn Du der Urheber bist, kannst Du ganz einfach den LInk in Deinem Blog oder sonstwo gegen die Version 3.0 tauschen. Hab ich auch gemacht. Du kannst Deine Inhalte auch gleichzeitig unter vielen anderen Lizenzen parallel veröffentlichen.

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.