Charta des digitalen Datenschutzes und der Informationsfreiheit

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Peter Schaar schlägt aus Anlass des Dritten Nationalen IT-Gipfels eine „Charta des digitalen Datenschutzes und der Informationsfreiheit“ vor. Hier gibts eine Pressemitteilung dazu: Diskussion erwünscht: Schaar schlägt „Charta des digitalen Datenschutzes und der Informationsfreiheit“ vor.

Über eine breite Teilnahme an dieser Debatte würde ich mich daher freuen. Bitte senden Sie Ihre Beiträge und Anregungen dazu an die hierfür extra eingerichtete eMail-Adresse: charta@bfdi.bund.de

(Kein Scherz)

Und das ist der Text, den ich gut finde:

Vorschlag für eine Charta des digitalen Datenschutzes und der Informationsfreiheit. (PDF):

In einer durch Interaktivität geprägten Welt sind die Einzelnen nicht mehr bloß Nutzer, sondern Netzbürger mit unveräußerlichen Rechten. Als solche sind sie aber auch verantwortlich für Inhalte, die sie über sich und andere veröffentlichen. Die Gestaltung und Verwendung elektronischer Dienste sollte sich an folgenden Grundsätzen orientieren:

1. Jeder hat das Recht, sich unbeobachtet und frei von Überwachung im Internet zu bewegen. Dienste müssen nach Möglichkeit auch anonym oder unter Pseudonym in Anspruch genommen werden können.

2. Die Privatsphäre muss auch in der digitalen Welt beachtet werden. Sowohl staatliche Stellen als auch Unternehmen sind aufgerufen, ihr Handeln an dieser Maxime auszurichten. Datenvermeidung und Datensparsamkeit kommt dabei zentrale Bedeutung zu.

3. Die Vertraulichkeit und Integrität elektronischer Datenverarbeitung ist zu gewährleisten. Einfach zu bedienende sichere Verschlüsselungsverfahren gehören zur informationstechnischen Grundversorgung.

4. Jeder hat das Recht, über die Preisgabe seiner Daten selbst zu bestimmen. Dienste müssen entsprechende Einstellmöglichkeiten aufweisen. Personenbezogene Daten dürfen nur erhoben, verarbeitet oder genutzt werden, wenn die Betroffenen darin ausdrücklich einwilligen (opt in). Elektronisch erteilte Einwilligungen müssen jederzeit –auch elektronisch –widerrufen werden können.

5. Transparenz beim Umgang mit persönlichen Daten ist eine Bringschuld aller verantwortlichen Stellen. Betroffene haben ein unveräußerliches Recht auf Auskunft hinsichtlich der zu ihrer Person oder zu ihrem Pseudonym gespeicherten Daten.

6. Öffentliche Stellen sind gehalten, sich stärker zu öffnen. Bürgerinnen und Bürgern haben ein Recht zu erfahren, wie Entscheidungen zu Stande kommen und wie Steuergelder ausgegeben werden. Fachliche Weisungen, Dienst- und Verwaltungsvorschriften sollten über das Internet verfügbar gemacht werden.

7. Zu einer offenen Verwaltung gehören einfach zu nutzende, sichere Kommunikationsmöglichkeiten mit Bürgerinnen und Bürgern. Sie erwarten zu Recht kompetente und zügige Reaktionen auf ihre Anliegen.

8. Wer das Internet in Anspruch nimmt und dabei Informationen preisgibt, muss sich der Folgen bewusst sein, denn im Netz gibt es kein Vergessen. Besondere Sorgfalt ist geboten bei Bewertungen, Bildern oder sonstige Informationen über Dritte; ihre Rechte sind zu beachten.

9. Die Bildungseinrichtungen –vom Kindergarten, über die Hochschule bis zur Erwachsenenbildung –sind gehalten, allen Generationen das nötige Rüstzeug für einen verantwortungsbewussten Umgang mit neuen Technologien zur Verfügung zu stellen.

10. Auch in einer zunehmend von Technik geprägten Welt gibt es Menschen, die aus guten Gründen elektronische Dienste nicht in Anspruch nehmen. Ihre Entscheidung ist zu respektieren und darf nicht zu Benachteiligungen führen.

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6 Ergänzungen

  1. Also ich finde die Charta richtig gut.
    Wenn in dem Bewusstsein des Menschen und im Gesetz die Punkte vereinbart werden könnten, wäre dies schon klasse!

    zu:

    1. Anonymisierung ist sicherlich ein ganz wichtiger Bestandteil im Internet!

    2. Privatsphäre ist ebenfalls wichtig, lässt sich in Zeiten der (wichtigen) Pressefreiheit aber nicht immer tadellos umsetzen.

    3. Meiner Meinung Grundvoraussetzung bei einer Datenhaltung!

    4. Absolut richtig! Welche Daten ich wie lange preis geben möchte, sollte ich selbst bestimmen können. Wenn ich möchte das die Daten gelöscht werden, dann sollte das ohne Angabe von Gründen zwitnah geschehen!

    5. Sollte nach Möglichkeit kostenlos geschehen. Beispielsweise mit Passwort und einer super sicheren Internetverbindung.

    6. Dann wird vielleicht auch die Steuerverschwendung ein Ende haben!

    7. Bringt Arbeitsplätze, kostet aber im Gegenzug auch Geld! Sicherlich ein Streitpunkt!

    8. Hier sollte Aufklärungsarbeit geleistet werden! Der „richtige“ Umgangston ist leider nicht immer gewährleistet.

    9. Also einen Computerraum für jeden zu erreichen. Ob da die Internet-Cafés mitmachen?

    10. Darf nicht, wird aber zwangsläufig zur Benachteiligung führen. Die Zeitung wird zwar noch lange Bestand haben aber die ist schließlich „nur“ Tagesaktuell!

  2. Ich bin mit Punkt 8 überhaupt nicht einverstanden, denn hier -wie auch in vielen Medien- wird derjenige der Daten freizügig verteilt als selbst schuld für Missbrauch gesehen. Es wird abngelenkt davon, daß derjenige, der private Daten missbraucht -und dazu gehört bspw. auch ein Personalchef bei der Frage der Einstellung- falsch handelt.

    Desweiteren fehlt in der Charta jede Betrachtung über moderne Kommunikationsformen, wie dem „Mitmach-Web“. Eine reine Unterteilung zwischen Verbraucher/Nutzer einerseits und Unternehmen/Staat andererseits ist nicht ausreichend.

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.