Bundesregierung einig bei heimlicher Online-Durchsuchung

Heise berichtet darüber, dass es seit heute eine Einigung beim BKA-Gesetz gibt: Schäuble und Zypries bei heimlichen Online-Durchsuchungen einig.

Zuletzt war zwischen Union und SPD vor allem noch umkämpft, ob die Ermittler für die Installation des sogenannten Bundestrojaners auch in Wohnungen eindringen und die digitale Wanze direkt vor Ort auf einem Zielrechner installieren dürfen sollen. Laut Sprechern Schäubles wird gemäß der Verständigung mit Zypries in dem Entwurf eine solche händische Manipulation der Rechner nicht zugelassen. Die verdeckte Online-Durchsuchung dürfe demnach „nur per Kabel“ erfolgen, heißt es im Innenministerium. Zuvor hatten Mitarbeiter von Schäuble vor allem E-Mails auch von Behörden als möglichen Königsweg zur Einschleusung von Bundestrojanern auf IT-Systemen Verdächtiger angesehen. Das Einbrechen in Wohnräume hatte die SPD im Gegensatz zur CDU/CSU-Fraktion als grundgesetzwidrig erachtet und auf das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung verwiesen.

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5 Ergänzungen

  1. Was den deutschen Behörden nicht gestattet ist, bleibt den „befreundeten“ Dreibuchstabendiensten vorbehalten, die dann gern mal aushelfen. Seit Jahrzehnten werden unsere Industriegeheimnisse eh schon von sogenannten „Freunden“ ausspioniert, während die deutschen Behörden nicht mal in der Lage sind, ein digitales, abhörsicheres Polizeifunknetz aufzubauen.

    Schwer zu sagen, was gefährlicher ist. Die Bedrohung durch sogenannte „Freunde“ oder die Bedrohung durch die Inkompetenz unsere eigene Regierung.

    Wäre nett, wenn jemand den Gesetzestext ins Deutsche übersetzen könnte, sobald er vorliegt.

  2. Offenbar gibt es noch Gegrummel in der SPD. DPA meldet vor einer Stunde:

    Die SPD-Bundestagsfraktion ist nach der Einigung zur Online-Durchsuchung von Computern noch skeptisch. SPD- Innenexperte Klaus-Uwe Benneter sagte der „Berliner Zeitung“, man werde sich genau ansehen, ob der Gesetzentwurf mit den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts übereinstimme und behalte sich einen Einspruch vor.

  3. Soweit ich weiß, besteht auch noch Uneinigkeit über die Frage, ob die Polizei zum Zweck der Online-Durchsuchung auch physisch in die Wohnung eindringen darf.

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