Bundesregierung bewertet Entwicklung des Datenschutzrechts als positiv

Etwas verwunderlich lese ich gerade bei „Heute im Bundestag“, dass die Bundesregierung die Entwicklung des Datenschutzrechts in dieser Wahlperiode als positiv bewertet. Das geht aus der Antwort (16/8668) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (16/8578) hervor. Manchmal gibt es eben unterschiedliche Wahrnehmungen der Realität.

Danach seien sowohl auf europäischer als auch auf nationaler Ebene die datenschutzrechtlichen Regelungen an die veränderten Lebenssachverhalte angepasst worden.

„Veränderte Lebenssachverhalte“ scheint die neue Umschriebung für den „War in terror“ und die Kampagne gegen die Grundrechte zu sein. Aber alles wird gut, denn man hat tolle neue Projekte in der Pipeline:

In einigen Bereichen seien weitere Änderungen noch in dieser Legislaturperiode geplant. So strebe die Bundesregierung eine Novellierung des Bundesdatenschutzgesetzes und den Entwurf eines Datenschutzauditgesetzes an.

Die Novellierung des Bundesdatenschutzgesetzes ist der Running-Gag seit 1998. Und im Moment träumt man ja fast schon, dass diese Novellierung noch ein wenig ausgesetzt wird, damit eine andere Koalition diese beschliessen kann und nicht die „datenschutzfreundlichste Koalition“ seit langem, bestehend aus SPD und Union.

Und sonst? Sonst funktioniert die RFID-Lobby super und hier denkt die Regierung erstmal an eine Selbstverpflichtung der Wirtschaft, anstatt konkrete gesetzgeberische Maßnahmen zu schaffen. Schade eigentlich.

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3 Ergänzungen

  1. Der „War on Terror“ wurde doch schon lange in „War on Citizen“ umbenannt. Olle Kamellen…

  2. Außerdem heute in den Medien: „Musik-, Film-Industrie bewertet Entwicklung des Urheberrechts als positiv“, „Microsoft bewertet Entwicklung von DRM als positiv“, „Schäuble bewertet Entwertung der Grundrechte als positiv“ …

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