Brauchen wir ein neues Internet-Grundrecht?

Patrick Breyer kommentiert die beginnende Diskussion rund um die Frage „Brauchen wir ein neues Internet-Grundrecht?

Das Vorhaben, ein neues Grundrecht einzuführen, ist symbolisch. Selbst wenn es gelänge, würde es uns am Ende wenig bringen. Anders als Herr Wiefelspütz suggeriert, gewährleistet das Grundgesetz mit Fernmeldegeheimnis (Artikel 10), Meinungs- und Informationsfreiheit (Artikel 5) und Recht auf informationelle Selbstbestimmung (Artikel 2 und 1) schon heute ein Grundrecht auf freie und anonyme Nutzung auch des Internet. Dies entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts.

Wirklich wichtig und nützlich für uns wären andere, konkrete Verbesserungen (z.B. systematische Evaluierung beschlossener Sicherheitsgesetze, unabhängige Prüfung der Verfassungsmäßigkeit von Gesetzesvorhaben, Deutsche Grundrechteagentur, Bindung der Bundesregierung an Bundestagsbeschlüsse bei internationalen Verhandlungen, Verbandsklagerecht für Datenschutzvereine usw. usf.). Wir brauchen konkrete Vorschläge zur Umsetzung dieser Punkte. Anstatt ein neues Grundrecht zu schaffen und damit die Erhaltung unserer Rechte noch weiter nach Karlsruhe zu verlagern, muss die Politik sich selbst bei ihren stakkatoartigen Sicherheits-Gesetzesschüben beherrschen lernen.

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5 Ergänzungen

  1. Klar wollen die Politiker ein Grundrecht auf Internet. Logisch! Denn dann kann es umso leichter heißen: Das Nähere regeln Bundesgesetze.

    Grüße
    foo

    PS: Internetsitzungen mit Zwangsauthentifizierung per elektronischem Perso wird kommen – in fünf Jahren oder drei Anschlägen. Mal schaun…

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