BND setzt Bundestrojaner im Intimbereich ein

Der Bundesnachrichtendienst hat ja bereits einige Rechner im Ausland mit einem Bundestrojaner ausgespäht, wie schon seit Januar bekannt ist. Neu ist die Meldung von heute, dass dabei auch vor dem Intimbereich nicht Halt gemacht wird:

Nach Informationen der Nachrichtenagentur ddp war es dem BND gelungen, mit Hilfe eines Trojaners auf der Festplatte von Farhang ein Spähprogramm zu installieren. Die Spiegel-Autorin Susanne Koelbl soll mit dem Politiker, der angeblich einen deutschen Pass besitzt, eine elektronische Korrespondenz geführt haben und dabei in das Überwachungsnetz geraten sein. Die ausgetauschten Informationen hatten dem Bericht zufolge vor allem privaten bis „intimen“ Charakter. Die Online-Razzia habe der BND rechtlich „ohne Weiteres“ für durchführbar gehalten.

Soso, die im Grundgesetz festgehaltenenen Grund- und Bürgerrechte und das neue Recht auf den absoluten Schutz des Kernbereichs digitaler privater Lebensgestaltung gelten also nach Meinung des BND nur im Inland? Dann darf der BND ja wohl im Ausland auch Leute umbringen, foltern oder verschleppen? Artikel 1 Absatz 3 des Grundgesetzes ist hier recht deutlich:

Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.

Ein Rücktritt von BND-Chef Uhrlau, wie er mittlerweile wegen dieser Journalisten-Bespitzelung schon von Unionspolitikern gefordert wird, reicht hier nicht mehr aus.

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17 Ergänzungen

  1. Absolut lächerlich, wie sich die Regierung seit Jahren vom BND verarschen lässt. Jedes Mal kommt dann wieder eine Entschuldigung, irgendwo werden Abteilungsleiter ausgewechselt und weiter im Programm. In welcher Firma behält denn ein Chef seinen Job, wenn er seinen Laden nicht mehr im Griff hat? Ich will gar nicht wissen, wie viele Fälle von Grundrechtsverletzungen gar nicht erst bekannt werden. Der BND ist einfach nicht unter Kontrolle zu halten. Frei nach dem Motto: Die Geister, die ich rief..

  2. Uhrlau soll dem Vernehmen nach bleiben. Es sollen allerdings untergeordnete Köpfe rollen.

    Und dieser Staat fordert für sich und sein Handeln (Vorschuss-)Vertrauen der Bürger ein…

  3. Ihr geht wohl immer noch davon aus, dass das was da passiert ist, nicht tatsächlich auch politisch gewollt sei. Wenns rauskommt, MUSS man ja den Schein wahren, und evt. einige untergeordnete Leutchen in den vorgezogenen, wohldotierten Ruhestand schicken. Schäuble, Merkel, Wiefelspütz (usw., usf.) werden wohl kaum die Unrechtstiefe dieses Vorgangs nachvollziehen können.

  4. Da hat #3 auch nicht Unrecht. Würde jedenfalls in das momentane Grundrechtsverständnis einiger passen. Allerdings sitzen im Parlament ja noch ein paar mehr ‚Repräsentanten‘, bei denen durchaus eine nicht zu verachtende Menge Kritiker vorhanden ist. Und dass grundsätzlich alle Politiker falsch sein sollen, davon will ich mich mal distanzieren. Von daher sollte da eigentlich mehr machbar sein, als in den letzten Jahren zum Schutz der Verfassung gemacht wird.

  5. Manchmal hilft es auch andere Rechtsquellen in die Beurteilung miteinzubeziehen. Etwa das § 3 des BND-Gesetzes. Aber manchmal hat man hier das Gefühl, dass man es hier – solange die Stoßrichtung stimmt – mit der grundlegenden Recherche nicht so ernst nimmt.

    㤠3 Besondere Formen der Datenerhebung
    Der Bundesnachrichtendienst darf zur heimlichen Beschaffung von Informationen einschließlich personenbezogener Daten die Mittel gemäß § 8 Abs. 2 des Bundesverfassungsschutzgesetzes anwenden, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, daß dies zur Erfüllung seiner Aufgaben erforderlich ist. § 9 des Bundesverfassungsschutzgesetzes ist entsprechend anzuwenden.“ (BND-Gesetz vom 20. Dezember 1990).

  6. Nichts prinzipielles gegen deinen Einwand, Johannes. Aber wenn sich, wie im aktuellen Fall, sogar die verantwortlichen Abteilungsleiter des BND darüber Gedanken machen, dass die Maßnahme rechtlich nicht gedeckt ist, kann man gegen die Stoßrichtung nicht viel sagen.

  7. Johannes, der entsprechende Absatz aus dem BVerfSchG lautet:

    „Das Bundesamt für Verfassungsschutz darf Methoden, Gegenstände und Instrumente zur heimlichen Informationsbeschaffung, wie den Einsatz von Vertrauensleuten und Gewährspersonen, Observationen, Bild- und Tonaufzeichnungen, Tarnpapiere und Tarnkennzeichen anwenden. Diese sind in einer Dienstvorschrift zu benennen, die auch die Zuständigkeit für die Anordnung solcher Informationsbeschaffungen regelt. Die Dienstvorschrift bedarf der Zustimmung des Bundesministeriums des Innern, der das Parlamentarische Kontrollgremium unterrichtet.“

    Da sind zunächst keine Trojaner heraus zu lesen, auch nicht aus dem weiter referenzierten Paragraf 9 BVerfSchG, der den Einsatz von Abhörtechniken etc. genauer beschreibt. Aber selbst wenn dem so wäre:

    Wenn für den Bundesverfassungsschutz und damit auch für den BND das selbe Grundgesetz gilt wie für den Landesverfassungsschutz NRW, dann gilt eben das Trojaner-Urteil des Bundesverfassungsgerichtes auch für den BND. Und das verbietet sehr deutlich ein digitales Eindringen in den Kernbereich privater Lebensgestaltung, wie auch schon das Urteil zum Großen Lauschangriff 2004 es analog für abgehörte Gespräche festgestellt hatte.

    Es ist schon richtig, dass die Stoßrichtung mir passt, aber die kommt immerhin vom BVerfG.

  8. Ebenfalls nochmals vollkommene Zustimmung an #3:

    Sicherlich ist der BND außer Kontrolle geraten bzw. aufgrund seiner Struktur und seiner Funktion als Nachrichten- und Geheimdienst nur sehr schwer zu kontrollieren.

    Aber er ist und bleibt auch ein politisches Instrument, auch und vor allem der Regierung, um politische Interessen zu verfolgen. Dabei werden Verfehlungen nicht gewollt oder zumindest nicht gezielt einkalkuliert, das will ich der Bundeskanzlerin und ihrem Kabinett nicht unterstellen, aber sie werden zumindest in Kauf genommen.

    Leider sind diese Querverbindungen zwischen Politik und Geheimdiensten nicht so offen analysierbar wie andere politische Themen und Probleme in unserem Land. Vielleicht hat das aber auch sein Gutes.

    Muss jeder selbst abwägen, ob er Geheimdienste für sinnvoll erachtet. Aber wenn er sie akzeptiert, muss er Wohl oder Übel auch ihr geheime Arbeit akzeptieren und dabei schlechtere Kontrollmaßnahmen als in der öffentlichen Politik in Kauf nehmen.

  9. Das sind doch alles arme Schweine, die halt Geld verdienen müssen (um ihre Existenz zu rechtfertigen):

    1) die Journalisten müssen sich mit Korruption und Politik-Schweinekram auseinandersetzen etc., damit sie ihr Geld verdienen

    2) die armen BND Schweine müssen halt auch ihre Existenz rechtfertigen („Geld verdienen“) indem sie Telefonate abhören.

    3) In Amerika (USA) – und bald auch in Deutschland – ist ja der einzige Job, mit dem man noch Geld verdienen kann, der folgende: Soldat zu werden (z.B. in Afghanistan).

    4) Und der arme Künstler Gregor Schneider muss jetzt einen Sterbenden ausstellen, um sein Geld zu verdienen…

    Was regt ihr euch denn alle über diese Dinge so auf?

    Das sind alles arme Familienväter (-mütter), die halt ihr Geld verdienen müssen…

    Tut doch alle nicht so scheinheilig und empört euch doch nicht… Lasst doch alle in Frieden leben und ihr Theater (und Geld) machen…

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.