BKA-Gesetz soll nächste Woche durch den Bundestag gepeitscht werden

Achtung, es besteht dringender Handlungsbedarf: Obwohl der genaue Text des Koalitions-„Kompromisses“ zu den neuen Befugnissen des Bundeskriminalamts noch nicht einmal bekannt ist, soll er bereits am Mittwoch nächster Woche (!) im Bundestag verabschiedet werden.

Wenn der Bundesrat dann auch noch zustimmt, könnten wir zum ersten Januar ein deutsches FBI bekommen, mit allen Problemen, die damit verbunden sind – Vermischung von Polizei und Geheimdienstarbeit, fehlende richterliche und bundesanwaltliche Kontrollen, Kompetenzwirrwarr mit den Ländern, Auskunftspflicht für Journalisten, großem Spähangriff auf Privatwohnungen und natürlich der heimlichen Online-Durchsuchung.

Die Einigung in der Koalitionsrunde auf den Entwurf für das neue BKA-Gesetz hat daher nicht unerwartet sehr viele kritische Reaktionen hervorgerufen – unten folgt eine kleine Auswahl mit den wichtigsten Argumenten. Mehr Hintergrund-Infos gibt es z.B. im Archiv der Artikel zum Thema bei heise, bei der Humanistischen Union, in der Petition des AK Vorrat, und in den Berichten zur Experten-Anhörung im Bundestag bei Fefe und Ravenhorst.

Wichtig ist jetzt, dass bis nächste Woche die Abgeordneten von SPD und Union massiv zu hören kriegen, dass dieses Überwachungsmonster von der breiten Mehrheit der Bevölkerung abgelehnt wird.

Werdet also bitte schnellstens aktiv! Ruft eure Wahlkreisabgeordneten an, besucht sie möglichst morgen noch im Wahlkreisbüro, bloggt darüber, macht Mahnwachen vor dem Bundestag, und tut alles andere was euch einfällt, um diesen gefährlichen Unsinn noch zu verhindern.

Vor allem muss denen klar gemacht werden, dass die Großdemo gegen den Überwachungswahn im Oktober der Startschuss für weitere Aktionen der wachsenden Bürgerrechtsbewegung gerade im Wahlkampfjahr 2009 war. Wenn sie das nicht verstehen, wird es ihnen wie John McCain gehen, der ebenfalls nicht verstanden hat, auf die Internet-Generation einzugehen. Statt weiterhin auf eine Politik der Angst zu setzen, wollen wir nämlich mehr Freiheit, eine lebenswerte digitale Umwelt ohne ständige Überwachung, und daher eine neue Sicherheitspolitik.

Zur heimlichen Online-Durchsuchung (Bundestrojaner): FDP-Fraktionsvize Sabine Leutheusser-Schnarrenberger nannte die Befristung der heimlichen Online-Durchsuchung im Jahr 2020 eine „Farce“. Der fehlende Richtervorbehalt bei „Gefahr im Verzuge“ sei darüber hinaus sinnlos, denn Online-Razzien seien „technisch und zeitlich so aufwendig, dass gar keine Eilfälle denkbar sind“. Das hat übrigens gerade auch der BKA-Chef Ziercke bestätigt, der sagte,

„dass jede Online-Durchsuchung ein sorgfältig programmiertes Unikat sein werde, weil jeder Rechner andere Virenscanner, Firewalls oder Spyware-Sucher aufweisen würde, die überlistet werden müssten.“

Wer unter solchen Umständen immer noch von „Gefahr im Verzug“ redet (wie Ziercke übrigens selber auch), dem geht es gar nicht um die Online-Durchsuchung, sondern um einen generellen Abbau rechtsstaatlicher Bremsen der Überwachungs- und Sicherheitsbehörden.

Der ehemalige BND-Chef Hansjörg Geiger fordert für solche und andere heimliche Ermittlungsmaßnahmen: Hier „sollte der Staat einen Bürgeranwalt beauftragen, die Rechte der Betroffenen wahrzunehmen, auch wenn diese zunächst nichts davon erfahren.“ Der Vorsitzende des Deutschen Richterbunds, Christoph Frank, verlangt dagegen weiterhin eine unabhängige Kontrolle durch einen Richter.

Renate Künast von den Grünen und Gerhart Baum von der FDP haben bereits Verfassungsklage angekündigt.

Zu den weiteren BKA-Kompetenzen: Der Vorsitzende des Deutschen Journalisten-Verbandes, Michael Konken, kritisierte,

dass das BKA von Journalisten die Herausgabe von Recherchematerial verlangen kann, obwohl ein Zeugnisverweigerungsrecht zum Schutz der Informanten besteht. „Mit diesem Gesetz werden Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts schlicht ignoriert“, kritisierte Konken. Es entziehe Journalisten den Schutz, den sie bei Recherchen bräuchten.

Annalist schreibt zum Spähangriff in Privatwohnungen:

Ich kann nicht sagen, dass ich die Aufregung um die Nacktscanner an Flughäfen letzte Woche schlecht gefunden hätte, aber was ich nicht verstehe ist: Warum ist das so viel dramatischer als die sog. ‚Visuelle Wohnraumüberwachung‘, also Kameras, die das BKA ab nächster Woche legal heimlich in Wohnungen einsetzen darf? Am Flughafen kann ich ihnen dabei wenigstens in die Augen gucken. Und es ist nur ein Moment.

Ex-BND-Chef Geiger befürchtet eine Vermischung von Bundes- und Länderkompetenzen:

Es ist nicht klar geregelt, wann nun das BKA und wann die Länder für die Abwehr internationalen Terrors zuständig sind. Deshalb droht eine doppelte Zuständigkeit, die die Bürger übermäßig belastet, zudem ineffizient ist und politische Verantwortlichkeit verwischt.

Darüber hinaus weist er darauf hin, dass bei der Gefahrenabwehr das BKA nicht mehr der Kontrolle durch die Bundesanwaltschaft unterliegt. Zu dem Argument der Überwachungspolitiker, das BKA bekomme nur Kompetenzen, die die Landeskriminalämter auch schon haben, sagte Geiger:

Das BKA ist personell und technisch ganz anders ausgestattet als ein Landeskriminalamt, das führt zu einem qualitativen Sprung. Denn das BKA kann und wird von diesen Befugnissen – Lausch- und Spähangriff, Computer- und Telefonüberwachung – viel mehr Gebrauch machen als die Länder. Da entsteht eine Art deutsches FBI.

Allgemeines: Die Innenpolitiker der großen Koalition sind stolz auf die Einigung:

Der Innenexperte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Hans-Peter-Uhl, betonte, dass der Kompromiss Sicherheit und Freiheit in ein ausgewogenes Verhältnis bringe. SPD-Innenexperte Dieter Wiefelspütz lobte das Ergebnis als „qualifiziertestes Polizeigesetz Deutschlands“.

Dazu der treffende Kommentar von Fefe:

Wer hat uns verraten? Na klar, die Sozialdemokraten.

Zur „Überprüfung“ im Jahr 2020 hat er ebenfalls die richtigen Worte gefunden:

Boah ich kann mich gar nicht beruhigen, dass die das hier als Fortschritt zu verkaufen versuchen, dass sie das Gesetz nach ein paar Jahren nochmal angucken. Hallo? Das ist Standard! Die nächste Regierung kann euren ganzen Flurschaden wieder weg machen. Das nennt man Demokratie. Dass ausgerechnet IHR das jetzt UNS als Vorteil zu verkaufen versucht, das ist eine Schande.

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59 Ergänzungen

  1. pah kompromiss.
    Die SPD hat wirklich schlecht die opposition gespielt
    „bis 2020 begrenzt, großer erfolg.“
    Dass ich nicht lache.
    Unsre Junta ist von vorn bis hinten eingekauft

    1. Wir haben hier keine Junta in Deutschland. Davon zu sprechen ist eher Demokratie-schädigend. Und gekauft sind die meisten Politiker im Bereich der Inneren Sicherheit nicht, das sind meist wahlweise Überzeugungstäter, Populisten und/oder Karrieristen.

  2. Der Punkt ist: Wir muessen raus aus dem eigenen Zimmer. Netzaktionen sind nur dann erfolgreich, wenn ihnen reale Taten folgen. Solange das nicht passiert werden die „Internetausdrucker“ immer weiter das machen, was ihnen in den Sinn kommt.

  3. Hier mal als kleine Vorlage für eine E-Mail an eure Abgeordneten eures Wahlkreises:

    „Sehr geehrter ,

    ich als Einwohner und somit auch Einwohner Ihres Wahlkreises möchte Ihnen hiermit meine Besorgnis über den „Entwurf eines Gesetzes zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus durch das Bundeskriminalamt“ ausdrücken.

    Durch diese Änderungen fühle ich mich nicht vor den Gefahren eines internationalen Terrorismus geschützt. Im Gegenteil, ich befürchte eine enorme Überwachung der Bürger, welche nun mal Missbrauchspotential besitzt.

    Ich möchte Sie bitten bis zum nächsten Mittwoch über Sinn und Unsinn des Gesetzentwurfes nachzudenken. Wenn Ihnen Zweifel kommen:
    – Im Zweifel für freien Meinungsaustausch ohne Überwachung
    – für freie Bürger
    – NEIN zum „Entwurf eines Gesetzes zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus durch das Bundeskriminalamt“!

    Vielen Dank, dass Sie sich die Zeit genommen haben um dies zu lesen.

    Mit freundlichen Grüßen,

    Is noch nicht dit gelbe vom Ei.

  4. Ein Bundestag, der der eigenen Bevölkerung so misstraut, dass er sie faktisch unter Generalverdacht stellt und grundlegende Rechte verweigert, ist unser Vertrauen nicht wert und muss weg.

  5. Innenausschuss stimmt für BKA-Gesetz

    Berlin: (hib/CHE) Das BKA-Gesetz kann am 12. November im Bundestag verabschiedet werden. Dafür sorgte der Innenausschuss am Montagnachmittag, indem er die gleichlautenden Gesetzentwürfe der Koalition (16/9588) und der Bundesregierung (16/10121) mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen und gegen die Stimmen der Oppositionsfraktionen annahm. Die Opposition nutzte die Sitzung des Innenausschusses noch einmal für deutliche Kritik am Vorhaben der Koalition. In dem „Gesetz zur Abwehr des internationalen Terrorismus durch das Bundeskriminalamt“ (16/9588) sehen die Grünen „eine einzigartige Machtkonzentration“ und kritisierten, dass bisher originäre Aufgaben der Länderbehörden an den Bund übergehen. Dabei bleibe vor allem die Frage der Kontrolle unklar: „Es entsteht ein Moloch, der parlamentarisch nicht zu kontrollieren ist.“ Vor allem die neue Rolle des Generalbundesanwaltes empörte die Fraktion. „Bisher war der ganze Komplex Terrorbekämpfung beim Generalbundesanwalt angesiedelt und nun wird dieser nur noch durch das BKA informiert. Der uralte Traum der Polizei, die Knechtsrolle abzulegen, wird hier wahr, der Generalbundesanwalt hat dann nichts mehr zu sagen“, ärgerte sich die Grünenfraktion. Die Sicherheitsarchitektur werde mit dem Gesetz in „schlimmer Weise“ verändert, obwohl sich die föderalen Strukturen bisher bewährt hätten.

    Auch die FDP-Fraktion konnte keinen Grund erkennen, Kompetenzen von den Landesbehörden auf das Bundeskriminalamt (BKA) zu übertragen: „Die Landeskriminalämter haben in den vergangenen Jahren sehr erfolgreich gearbeitet.“ Eine solche Beschneidung der Befugnisse hätten die LKAs nicht verdient, sagte die FDP. Gegen den Vorwurf der Opposition, die föderalen Strukturen zu missachten, wehrten sich die Koalitionsfraktionen vehement: „Das ist ein Gesetz, das die Föderalismusreform umsetzt und die unterschiedlichen Ebenen der föderalen Strukturen berücksichtigt.“ Außerdem seien 80 Prozent der Vorgaben, die das neue BKA-Gesetz formuliere, bereits in den Polizeigesetzen der Länder festgeschrieben, auch in jenen Bundesländern, in denen die Opposition mitregiere. Deshalb sei deren Empörung unglaubwürdig, sagte die CDU-Fraktion.

    Streit gab es erwartungsgemäß auch um die Pläne zum Schutz von Berufsgeheimnisträgern. FDP, Bündnisgrüne und Linkspartei bezeichneten es als völlig unzureichend, Journalisten, Rechtsanwälten und Ärzten nur ein eingeschränktes Zeugnisverweigerungsrecht zuzugestehen, wohingegen bei Strafverteidigern, Geistlichen und Abgeordneten der volle Informantenschutz gelte. „Mit diesem Gesetz sind weitgehende Eingriffe in die Grundrechte vorprogrammiert. Das BKA ähnelt künftig mehr einem Geheimdienst als einer Polizeibehörde“, sagte die Linksfraktion. Die SPD hielt dagegen: „Wenn man sich anschaut, wer überall mit Journalistenausweis herumläuft: Dafür kann man nicht die Schranken öffnen.“ Auch jenseits der Detailfragen verteidigte die Koalition ihren Gesetzentwurf, der am Mittwoch im Bundestag verabschiedet werden soll. „Das BKA-Gesetz schließt eine bestehende Lücke im Sicherheitssystem“. Die Behörden müssten die Möglichkeit erhalten, ihre Ermittlungsmethoden an den technischen Fortschritt anzupassen. Darüber hinaus würden die neuen Instrumente wie Rasterfahndung und Online-Durchsuchungen nach fünf Jahren auf ihren Nutzen hin evaluiert.

    http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2008/2008_308/01.html

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