Bayern beschließt Landestrojaner und geheime Hausdurchsuchung

Was zu erwarten war. Damit muss das Bundesverfassungsgericht dann bald ein zweites Mal über das Thema verhandeln. Interessant dabei ist eigentlich nur die Realitätsverzerrung oder auch dreiste Lüge der regierenden CSU:

Herbert Ettengruber von der CSU tat die Schelte der Opposition als „impertinente Ignoranz“ ab. „Es gibt kein zivilisiertes Land dieser Welt, wo diese Dinge nicht gesetzlich erlaubt sind“.

Das Gegenteil ist natürlich richtig – es ist bisher so gut wie nirgendwo erlaubt.

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11 Ergänzungen

  1. Gehts noch? Dessen Vorstellungen von einem zivilisierten Land kann ich überhaupt nicht nachvollziehen und finde diese ehrlich gesagt sogar ziemlich pervers! Dieser Herr landet definitiv auf meiner Schwarzen Liste(tm).

  2. … ich seh die leute schon auswandern xD erst aus Bayern und dann aus Deutschland.
    Nicht, weil sie was auf dem Buckel haben, nein, weil unser liebes Deutschland langsam beginnt, auf die Menschenrechte einen richtig großen Haufen zu setzen

  3. Da muss ich dir recht geben. Ich bin gar nicht mehr so glücklich darüber hier in Bayern zu wohnen :(

  4. Herr Ettengruber meint so zivilisierte Länder wie China oder Nordkorea. Von Demokratie hat er schließlich nichts gesagt.

    @Markus: der Staatsschutz heißt Staatsschutz weil er den Staat schützt. Sonst würde er ja Bürgerschutz heißen.

  5. @ ninjaturkey

    schon klar, aber auch der Staat war in diesem Fall nicht wirklich bedroht. Es gab Beleidigungen gegenüber dem Bürgermeister einer kleineren Stadt, die mit Hilfe eines Blogs verbreitet wurden. Dieser ermöglichte es Nutzern Beiträge zu posten, die allerdings nicht verfänglich waren. Dennoch begann der Staatsschutz gegen die entsprechende Nutzer zu ermitteln, weil er an den Blogbetreiber nicht herankam. Im Zuge der Ermittlungen wurden die PCs der Nutzer beschlagnahmt und durchsucht.

    Statt eine Rechtsgrundlage zu schaffen, welche die Rechte der Nutzer vor solchen Zugriffen bewahrt, erleben wir nun das ziemliche Gegenteil.

    Gelöst wurde lediglich die gegenwärtige Zuständigkeitsfrage zugunsten von Landespolizei und Landesverfassungsschutz.

    Der Vorfall zeigt aber, dass die Versicherung des bayerischen Innenministers nicht nur skeptisch behandelt werden muss, sondern sogar zum gegenwärtigen Zeitpunkt kaum haltbar erscheint..

    Joachim Herrmann:
    «Der Vorwurf, dass irgendein braver Bürger plötzlich von Online-Durchsuchungen betroffen sein könnte, ist absurd.»

  6. Mit der Begründung „Gefahr im Verzug“ kann die Polizei eh in jede Wohnung ohne Durchsuchungsbeschluß. Damit allein ist das Grundrecht (Die Wohnung ist unantastbar)schon ausgehebelt und öffnet karrieregeilen (Jung-)Polizisten Tür und Tor. Die Sache mit der Erlaubnis in eine Wohnung einzudringen und einen Trojaner zu installieren ist neu, währe vermutlich aber auch mit Gefahr im Verzug zu begründen. Bleibt spannend was denen noch alles einfällt. Hilft nur Handy wegschmeissen, Computer nicht mehr online verwenden. Haben die eigentlich schon einen „Bundestrojaner“ für Apple und UNIX oder checkt das die IT von der Polizei nur mit Windows?

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.