Auskunftsanspruch im Bundestag

Die EU-Richtlinie zur Durchsetzung Geistigen Eigentums wird wohl am 11. April im Bundestag beschlossen. In „Das Parlament
Nr. 14-15 / 31.3.2008“
gibt es einen Artikel dazu: Digitale Piraten.

FDP und Grüne werden das Gesetz ablehnen. Die FDP, weil sie die Abmahndeckelung von 100 Euro für die Erstabmahnung nicht hoch genug findet (Meiner Meinung nach noch viel zu hoch!). Und die Grünen aus Datenschutz-Bedenken gegen den Auskunftsanspruch:

Während diese Regelung das Verfahren für die Rechteinhaber einfacher macht, sollen mit einer anderen Bestimmung die Verbraucher geschützt werden: Künftig werden die bei einer Urheberrechtsverletzung fällig werdenden Gebühren für anwaltliche Abmahnungen auf 100 Euro – der Regierungsentwurf hatte sogar nur 50 Euro vorgesehen – begrenzt. Grund für die FDP, dem Gesetz nicht zustimmen zu wollen. „Diese Deckelung ist systemwidrig und populistisch“, kritisiert Mechthild Dyckmans. „Wenn Rechteinhaber ausdrücklich dazu aufgefordert werden, Verletzter abzumahnen, kann man sie nicht auf den Kosten der Rechtsverfolgung sitzen lassen. Für 100 Euro schreibt Ihnen nämlich kein Anwalt eine Abmahnung.“

[…]

Das sehen die Grünen anders. Sie lehnen den Auskunftsanspruch gegenüber Dritten ab, weil damit, so Jerzy Montag, die Inhaber von Rechten des geistigen Eigentums unangemessen bevorzugt würden. „Wenn jemand gesehen hat, wie ein anderer Ihr Auto kaputtgefahren hat, können Sie den auch nicht verklagen, damit er Ihnen sagt, wer es war.“ Das Gesetz sei „ein Kotau vor der Unterhaltungsindustrie“. Es gehe über das, was zur Umsetzung der EU-Richtlinie nötig sei, hinaus. „Das Auskunftsrecht gegenüber unbeteiligten Dritten muss anders als von der Großen Koalition behauptet nicht zwingend aufgenommen werden. Das hat der Europäische Gerichtshof im Januar festgestellt.“

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7 Ergänzungen

  1. FDP: Sowas kommt leider heraus, wenn man den größten Anteil an Jursiten der BT-Parteien hat……

  2. In dem Artikel ist aus meiner Sicht eine deutlich problematische Aussage:
    „30 Milliarden Schaden“ sagt die „Industrie- und Handelskammer“.

    Ohne jegliche Diskussion darüber, ob diesen Zahlen zu trauen ist, nachdem die Industrie- und Handelskammer ein gewerbliches Interesse daran hat, schnell und oft abmahnen zu dürfen (bringt Geld in die Kassen), und ohne Diskussion darüber, ob Abmahnen ein sinnvolles Mittel ist, und ob es wirklich etwas gebracht hat, außer Kunden zu vergraulen.

    Außerdem übersehen sie die Frage, was „Produktpiraterie“ eigentlich ist, und ob die wirklich vor allem mit Tauschbörsen zusammenhängt.

    Ich habe ihnen das auch als offenen Leserbrief geschrieben:
    http://draketo.de/deutsch/politik/licht/welche-schaeden-durch-digitale-piraten

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.