Ak Vorrat und Polizeigewerkschaft protestieren gegen BKA-Gesetz

AktivistInnen vom AK Vorrat protestieren heute direkt auf der Straße:

Dieses Wochenende findet in Wiesbaden, dem Sitz des Bundeskriminalamts, eine Strategietagung des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung statt. Spontan wurde beschlossen, am (…) Sonntag, 9. November 2008, eine Demonstration gegen das BKA-Vorhaben der Bundesregierung zu veranstalten. Treffpunkt ist um 14.30 Uhr vor dem Hauptbahnhof in Wiesbaden. Von dort aus werden wir gemeinsam zum BKA im Europaviertel ziehen und unseren Protest zum Ausdruck bringen. Kommt zahlreich!

Gleichzeitig warnt die Deutsche Polizeigewerkschaft eindringlich vor der Verabschiedung des BKA-Gesetzes. Der Vorsitzende Rainer Wendt erklärte:

Wir sind davon überzeugt, dass das BKA-Gesetz in Karlsruhe keine Chance haben wird. Das ist umso schlimmer, weil damit wieder einmal ein Sicherheitsgesetz scheitert und den Bürgerinnen und Bürgern der Eindruck vermitteln wird, dass ihre Grundrechte beim Gesetzgeber nicht in besten Händen sind. Mehr als ein Dutzend Sicherheitsgesetze sind in den vergangenen Jahren vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert, weil der Gesetzgeber schlampig und oberflächlich gearbeitet und alle Ratschläge in den Wind geschlagen hat. Auch bei diesem Gesetz wird sich zeigen, dass große Mehrheiten noch lange nicht große Klugheiten bedeutet.

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5 Ergänzungen

  1. Die Deutsche Polizeigewerkschaft schreibt aber auch:

    „Die Bundesregierung muss, wenn sie rechtsstaatlich einwandfreie Online-Durchsuchungen ermöglichen will, was wir im Grundsatz begrüßen, ausreichende Planstellen für Richter schaffen, die die Ergebnisse der Maßnahme unmittelbar begutachten können und diejenigen Bereiche, die der privaten Lebensgestaltung zuzuordnen sind, den weiteren Ermittlungen entzieht.“

  2. „Die Bundesregierung muss, wenn sie rechtsstaatlich einwandfreie Online-Durchsuchungen ermöglichen will, was wir im Grundsatz begrüßen“

    1. Nun, dass sich das BKA selbst gegen Online-Durchsuchungen ausspricht kann man wohl kaum erwarten. Aber was die derzeitige „Gesetzgebungsmethodik“ (Gesetz verabschieden – BVerfG Urteil – Gesetz ändern …) betrifft, hat Herr Wendt völlig Recht. Man könnte ja schon fast dazu neigen den Begriff „Gesetz“ durch „Makulatur“ zu ersetzen, solange es nicht vom BVerfG geprüft ist. Ich denke in diesem Zusammenhang besteht ein echtes Problem.

      1. Wie hat das Volker Pispers mal so schoen gesagt: „Die meisten Gesetze von denen schaffen es ja nichtmal bis zum Bundesverfassungsgericht.“

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