Was ist ein Kabinettsbeschluss?

Da Nachfragen kamen und einige Blogs schon geschrieben haben, dass die Vorratsdatenspeicherung schon durch ist, wollte ich nochmal in einer Kurzfassung erklären, wie ein Gesetz zustande kommt. Die Entscheidung von gestern war ein Kabinettsbeschluss. Das Kabinett besteht aus den Ministern plus Kanzlerin und heisst auch Bundesregierung. Diese hat nun die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung beschlossen, die vom Bundesjustizministerium in Absprache mit einzelnen Ministerien erstellt worden ist. Das ist aber noch nicht das Ende des Gesetzesprozess. Der gestern beschlossene Gesetzestext geht jetzt in den Bundestag. Dort wird in verschiedenen Ausschüssen (hier vermutlich Innen- und/oder Rechtsausschuss) darüber diskutiert und Experten-Anhörungen durchgeführt. Dabei wird es noch etwas Diskussion geben, einzelne Hinterbänkler aus der grossen Koalition versuchen dann noch Änderungen zu kommunizieren, aber vermutlich wird es so gut wie keine Änderungen geben bis der Bundestag darüber abstimmt. Bis dahin muss man 1-3 Lesungen hinter sich gebracht haben, aber eine solche formelle Lesung kann man auch mit fünf Leuten nachts machen, und auch wenn die Hälfte entschuldigt zuhause bleibt.

Nun sind die Fraktionen der grossen Koalition (bzw. ihre Abgeordneten) ausserhalb der Talkshows bisher noch nicht wirklich als Souverän gegenüber der Bundesregierung aufgetreten. Diese wird ja auch aus ihren Reihen gebildet und die Minister sind Teil der Fraktionen. Daher kann man pessimistisch davon ausgehen, dass SPD und CDU/CSU den gestern abgestimmten Kabinettsbeschluss irgendwann nach den formellen Debatten und Proceduren im Bundestag auch so beschliessen werden. Theoretisch könnten SPD und Union aber auch Nein sagen. Das ist aber leider unrealistisch, da man sonst ein grosses Kommunikationsproblem hätte. Wenn ein Gesetz dann noch zustimmungspflichtig vom Bundesrat ist, wird dort verhandelt. Jedes Gesetz geht in jedem Fall im 2. Durchgang in den Bundesrat, ob es zustimmungspflichtig ist oder nicht (dieses ist nicht zustimmungspflichtig). Der Bundestag kann ein nicht zustimmungspflichtiges Gesetz auch dann verabschieden, wenn der Bundesrat mehrheitlich dagegen stimmt. Dann unterschreibt der Bundespräsident, der eigentlich nochmal checken soll, ob alles Verfassungsgemäss ist. Aber diese Funktion hat man mehr oder weniger bei der Inneren Sicherheit ans Bundesverfassungsgericht ausgelagert. Wenn damit dann alles ok ist, muss man noch abwarten, bis der Gesetzestext im Bundesanzeiger gedruckt ausgeliefert wird und das Gesetz tritt dann in Kraft. Der Prozess dauert noch mindestens ein halbes Jahr. Die Sommerpause ist ja bald da.

Wer sich trotzdem an Politiker wenden möchte, dem seien die Abgeordneten von SPD und CDU/CSU empfohlen. Wer zukünftig bei Wahlen ein Zeichen gegen Überwachung setzen möchte, kann auch gerne auf die Wahl einer dieser Parteien verzichten.

Bei der Wikipedia gibts auch eine nette Erläuterung: Politisches System Deutschlands.

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22 Ergänzungen

  1. Wenn damit dann alles ok ist, muss man noch abwarten, bis der Gesetzestext im Budnesanzeiger gedruckt ausgeliefert wird und das Gesetz tritt dann in Kraft.

    Davor muss noch der Bundespräsident das Gesetz unterzeichnen, der selber auch prüfen soll, ob es der Verfassung entspricht.

  2. „Wer sich trotzdem an Politiker wenden möchte, dem seien die Abgeordneten von SPD und CDU/CSU empfohlen. Wer zukünftig bei Wahlen ein Zeichen gegen Überwachung setzen möchte, kann auch gerne auf die Wahl einer dieser Parteien verzichten.“

    Ein frommer Wunsch, leider leiden die meisten Bundesbürger direkt an der Wahlurne meistens unter mysteriösem Gedächtnisverlust und wählen die gleiche Partei wieder, die sie schon immer gewählt haben – oder falls doch mal eine Reaktion erfolgt, so ist dieses meistens die Nicht-Teilnahme an der Wahl, welche den beiden Parteien wieder in die Hände spielt….

  3. Schön, dass auch mal auf so etwas hingewiesen wird. Diese und ähnliche Verkürzungen betreffen ja auch nicht nur Blogs, sondern auch die althergebrachten Massenmedien, auch die seriösen („Der Bundeskanzler wird von der Bevölkerung gewählt“).

  4. Bei jedem Gesetz besteht die Möglichkeit zum zivilien Ungehorsam und zu darauffolgenden möglichen Gesetzesänderungen. Nur weil das jetzt beschlossen wird, muß das nicht bedeuten, daß wir nun auf ewig gläsern werden / bleiben. Die große Problematik ist doch, daß die Angelegenheit / die Tragweite der Mehrheit der Bürger nicht bewußt ist.

    Auf der re:publica spracht ihr vom Mangel an Transparenz- die wird leider nicht durch einzelne Seiten / Einträge erzeugt. Die politisch aktiven im Netz müssen sich schon vernetzen.

    Wie gut klappt das denn auf http://www.vorratsdatenspeicherung.de/ ? Die letzten Einträge dort sind vom November…

  5. Kleine Korrektur und Ergänzung:

    Jedes Gesetz geht in jedem Fall im 2. Durchgang in den Bundesrat, ob es zustimmungspflichtig ist oder nicht (dieses ist nicht zustimmungspflichtig).

    Der Bundestag kann ein nicht zustimmungspflichtiges Gesetz auch dann verabschieden, wenn der Bundesrat mehrheitlich dagegen stimmt.

    Und übrigens: Nächste Woche Donnerstag ist die erste Lesung des „Gesetzes zur Durchsetzung von Rechten des Geistigen Eigentums“.

  6. Moin Ahmet!

    Vernetzung ist in der Tat ein Problem – aber genau das stellt der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung dar: ein Netzwerk von Einzelpersonen, welche in verschiedenen Organisationen mitarbeiten.

    Die letzten Einträge auf http://www.vorratsdatenspeicherung.de sind von gestern und im Wiki (http://wiki.vorratsdatenspeicherung.de/) wird permanent gearbeitet ;-)

    Außerdem geht ein Großteil unserer Kommunikation über unserre Mailinglisten: http://lists.ak-vds.de/mailman/listinfo

    Gruß,
    Cristof
    Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung
    Ortsgruppe Berlin

  7. Gegen die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung 2006/24/EG läuft eine durchaus aussichtsreiche Klage vor dem EUGH.

    Warum ist sie aussichtsreich? Sie wurde auf der falschen Rechtsgrundlage Verabschiedet (sogenannte „erste Säule“) – vereinfacht gesagt: Richtlinien kann es eigentlich nur zu Themen des Binnenmarktes geben. Innen- und jusitzielle Zusammenarbeit muss auf der „dritten Säule“ erfolgen, das bedeutet „Rahmenbeschluss“, nicht Richtlinie. Dabei ist allerdings Einstimmigkeit erforderlich, deswegen auch der Schmu mit der Richtline. Das EUGH hat aber schon einmal eine solche Richtlinie kassiert, und deshalb ist die Hoffnung berechtigt, dass auch diese Richtlinie kippt.

    Aber – und das ist der Punkt! – wenn wir bis dahin nationale Gesetze haben, die die Vorratsdatenspeicherung festschreiben, dann nützt uns der EUGH gar nichts mehr. Also, liebe Bloggers, weitermachen! Es ist wichtig. Es ist sinnvoll. Es ist entscheidend.

  8. Habe mal meinen Artikel dazu geändert und eine tatsächlich vorhandene missdeutliche Satzstellung korrigiert.

  9. Jens, dann hat es sich ja schon gelohnt. :-)
    Aber wir sollten vielleicht öfters hier kleine Hintergrundartikel veröffentlichen und politische Prozesse beschreiben.

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.