Was bedeutet die BGH-Entscheidung gegen die Online-Durchsuchung?

Telepolis hat ein Interview mit Sönke Hilbrans, dem Vorsitzenden der Deutschen Gesellschaft für Datenschutz zur BGH-Entscheidung über Online-Durchsuchungen: Kein Erfolg für die Bürgerrechtsbewegung.

Viele Politiker, allen voran Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble, interpretieren das Urteil in erster Linie als Aufforderung, jetzt so schnell wie möglich die gesetzliche Grundlage für die heimliche Internetüberwachung zu schaffen. Kann man die Entscheidung so lesen?

Sönke Hilbrans: Der Senat deutet immerhin an, dass er eine Online-Durchsuchung nicht für einen trivialen Eingriff hält. Und das ist auch richtig, weil sie heimlich ist, weil sie den Zugriff auf Kommunikationsinhalte ebenso erlaubt wie den Zugriff auf Daten, die nie für Dritte bestimmt gewesen sind. Das Vertrauen der Betroffenen in die Unverletzlichkeit ihrer Privatsphäre wird in einem Bereich in Frage gestellt, in dem sich die Betroffenen gerade nicht – wie im Telefon- oder Mailverkehr – der Hilfe von Providern bedienen oder sich sonst bewusst dem Risiko aussetzen, beobachtet zu werden. Der Gesetzgeber kann also bei seinem Versuch, die Maßnahme verfassungsgemäß zu regeln, durchaus erneut scheitern, wenn es ihm nur darum gehen sollte, jetzt schnell die fehlende Rechtsgrundlage für die heimliche online- Durchsuchung zu schaffen.

Ein erneuter Gang vor das Bundesverfassungsgericht ist also wahrscheinlich?

Sönke Hilbrans: Es bleibt dem Gesetzgeber unbenommen, ein Gesetz zu erarbeiten, das über jeden verfassungsrechtlichen Zweifel erhaben ist. Das ist ihm in letzter Zeit selten gelungen. So ist es gut möglich, dass ein solches Gesetz sich der verfassungsgerichtlichen Prüfung stellen muss.

Ansonsten versucht Brigitte Zypries derzeit, ihrer Aufgabe als Justizministerin mal nachzukommen und einen Gegenpol zu Wolfgang Schäubles Überwachungsfantasien zu bilden: Bundesjustizministerin lehnt Online-Durchsuchungen ab.

Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) hat gegen die von ihrem Kabinettskollegen Wolfgang Schäuble (CDU) angestrebte heimliche Online-Durchsuchung von Computern schwere rechtliche Bedenken vorgebracht. „Das staatliche Eindringen in Festplatten hat eine besondere Qualität“, sagte Zypries laut dpa beim 10. Europäischen Polizeikongress in Berlin. Der Staat würde dadurch virtuell und heimlich in eine Wohnung eindringen. Nach Ansicht von Zypries muss zunächst zudem geprüft werden, ob man Online-Durchsuchungen überhaupt braucht.

Update: Vom Polizeikongress gibt es noch einen Anschlussartikel bei Heise: Online-Durchsuchung: „Tor für Hacker“ vs. „unerlässliches Werkzeug“.

Anders als bei der LKW-Maut, deren Daten zur Fahndung fertig vorliegen würden und nach Zypries durchaus von der Polizei genutzt werden sollten, lägen die Daten bei der Online-Durchsuchung nicht vor. Daher stelle sich die Frage nach der Verhältnismäßigkeit der Mittel, wenn ganze Festplatten kopiert oder durchsucht werden. Außerdem sei die Unverletzlichkeit der Wohnung in Gefahr: „Wir kriegen mit dieser Maßnahme einen technischen Zielkonflikt, den jeder IT-Spezialist bestätigen kann. Wer ein Tor einbaut und durch dieses Tor in den PC geht, der hat auch ein Tor für Hacker eingebaut“, erklärte Zypries.

Spiegel: Die Mär vom „Bundestrojaner“

Das BKA arbeitet bereits an den technischen Voraussetzungen zum Einsatz von Späh-Programmen. Experten zweifeln allerdings an deren Tauglichkeit in der Praxis.

Hier wird in der Zeit niedrigschwellig erklärt, wie Polizisten theoretisch auf Computer zugreifen könnten: Zugriff der Hacker.

Einen ausführlichen Pressespiegel zur BGH-Entscheidung gibt es hier.

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5 Ergänzungen

  1. Frau Zypries kann man aber nicht trauen. Die hat sich doch im Heise-Chat gegen Software-Patente ausgesprochen, während sie auf EU-Ebene dafür agitierte.

  2. Ich bin da rein pragmatisch. Sie ist Justizministerin und soll ihrem Job nachkommen. Dazu gehört u.a., dass sie Schäuble in Schach hält.

  3. Seid Ihr nicht der Meinung, daß die nachträgliche gesetzliche Absegnung eines solchen Eingriffs in die Privatsphäre nur eine Ablenkung darstellt, weil Sie vielleicht schon längst Gang und gebe ist, ohne daß da groß bebattiert wurde.

    Denkt mal nach..

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.