Vorratsdatenspeicherung und Urheberrechts-Auskünfte

Der Bundesrat hatte bei den Beratungen zur Vorratsdatenspeicherung noch weitgehendere Forderungen erhoben als jetzt beschlossen wurden. Unter anderem sollte ein direkter Auskunftsanspruch für Urheber (sprich: die Content-Mafia) durch rein zivilrechtliche Verfahren, also unter Umgehung der zunehmend genervten Staatsanwaltschaften und Richter,  eingeführt werden. Im beschlossenen Gesetzestext des Bundestages ist diese Option nicht enthalten.

Der federführende Rechtsausschuss des Bundesrates empfiehlt nun dennoch, dass der Bundesrat nicht den Vermittlungsausschuss anrufen soll. Das wird wohl daran liegen, dass der Bundesrat bei diesem Gesetz ohnehin kein Vetorecht hat. Ausserdem wäre sonst gefährdet, dass das Gesetz bis zum 1. Januar in Kraft treten kann. Man gibt aber nicht auf, sondern empfiehlt dem Bundesrat folgenden Beschluss:

„Der Bundesrat stellt fest, dass nach der Neuregelung des § 113b TKG [Vorratsdatenspeicherung, RB] der zivilrechtliche Auskunftsanspruch gegenüber Internet-Providern, wie er im Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums (BR-Drs. 64/07) vorgesehen ist, leerläuft. Der Bundesrat bittet daher, im weiteren Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens zum Gesetz zur Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums diesen Widerspruch der beiden Gesetze aufzulösen und eine Regelung zu schaffen, die den Auskunftsanspruch auch erfüllbar macht.“

Die mögliche Erweiterung des Zugriffs auf gespeicherte Daten soll also nicht über die Sicherheits-Debatte kommen, sondern über die geplante Verschärfung des Urheberrechts. Das ist für uns Gegner der Vorratsdatenspeicherung eigentlich eine hervorragende Geschichte, weil da nochmal die ganze Open-Access-Bewegung massiv gegen solche Sachen mobilisieren wird. Wir werden also da noch stärker sein.

(Ob der Vermittlungsausschuss doch noch angerufen wird, weil das Land Berlin den Schutz bestimmter Berufsgruppen verbessern will, ist übrigens eine andere Frage. )

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17 Ergänzungen

  1. Wie … absolut unerwartet.

    Das ist für uns Gegner der Vorratsdatenspeicherung eigentlich eine hervorragende Geschichte, weil da nochmal die ganze Open-Access-Bewegung massiv gegen solche Sachen mobilisieren wird.

    vllt. irre ich mich da ja, aber zumindest in meinem bekanntenkreis sind die leute, die sich für open access einsetzen, eine teilmenge der leute, die etwas gegen die totale überwchung haben. die sind bereits sensibilisiert.

  2. Bin gespannt, wann auch die Rundfunkanstalten mit ihrer Inkassoabteilung GEZ Bedarf an den Verbindungsdaten anmeldet. UMTS und Internetverbindungen dürften heiss begehrt sein. Zwar hatte auch Fritz Raff gegen die Verschärfung der Überwachungsmassnahmen protestiert, das aber nur, weil es hierdurch erleichtert wird auch Journalisten abzuhören. Ich wette: Wenn der eine oder andere Teilaspekt dieser Bürgerüberwachung dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk zum Vorteil gereicht, ist von Protest nichts mehr zu hören. Mit Demokratie hat unser Rundfunksystem ja auch nichts wirklich am Hut!

    hier noch ein nettes Quiz, in dem man erfährt warum die PC-Gebühr von den Landesfürsten eingeführt wurde. Soviel Müll wie aus des Politikers Munde kommt, kann kein Bürger ertragen!
    Rundfunk-Quiz: GEZ und PC-Gebühr

  3. Mit dem Beschluß hat der Bundestag ja nun endgültig die demokratische Basis und die Ordnung des Grundgesetzes verlassen. Wer kann den totalen Polizeistaat noch stoppen? Können die staatlichen Einrichtungen noch etwas ausrichten? Nachdem bereits einige erklärt haben und durch handeln auch gezeigt haben, daß sie nicht gewillt sind ihre Paranoia durch das Bundesverfassungsgericht einschränken zu lassen, sehe ich eine wirklich ernstzunehmende Gefahr für Deutschland.

    So züchtet man Terroristen, womit dann wieder bewiesen wäre, daß die Maßnahmen zu unserer Sicherheit erforderlich waren. Was für ein perverser Zirkelschluß.

  4. Ralf, ich will Dir ja Deinen Optimismus nicht nehmen, aber die Open-Access-Bewegung hat uns leider in der Urheberrechts-Debatte nicht wirklich bei allen Punkten ausserhalb der Wissenschaft unterstützt. Da gibt es einzelne Personen und auch Bündnispartner, aber die ganzen Open Access Netzwerke sind so unterschiedlich, dass man sich auf Open Access und wissenschaftliche Belange konzentriert hat. Wir hatten da auch auf mehr Unterstützung spekuliert.

    Und bei der Richtlinie zur Durchsetzung Geistigen Eigentums und dem umstrittenen Auskunftsrecht geht es eher weniger um wissenschaftliche Belange. Insofern würde ich mich über Unterstützung freuen, aber pessimistisch gesehen sehr ich da schwarz. Leider.

  5. Sorry, ich habe mich missverständlich ausgedrückt. Mit „Open-Access-Bewegung“ meinte ich alle Gruppen, die für fairere Urheberrechts-Regeln sind, also von den Wissenschaftlern über Creative Commons bis zu Fairsharing und privatkopie.net und so. Die ganze Bewegung halt. Die sind zwar überwiegend schon auch für unsere Datenschutz-Anliegen sensibilisiert und gehen auch mal auf eine Demo mit, aber wenn sie selber in ihrem Kernbereich aktiv sein müssen und es eine direkte Verbindung zur VDS gibt, ist die gegenseitige Verzahnung hoffentlich noch enger.

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