Vorratsdatenspeicherung im Bundestag beschlossen

Die Vorratsdatenspeicherung wurde im Bundestag beschlossen. Hier gibt es das Abstimmungsverhalten:

Gesamt: 524
Ja: 366
Nein: 156
Enthaltungen: 2

Es gibt jetzt auch die Liste, wer von den Abgeordneten wie gestimmt hat:

Dr. Hans Georg-Faust, Dr. Peter Gauweiler, Dr. Rolf Koschorrek und Katharina Landgraf haben von der CDU/CSU Fraktion dagegen gestimmt. Es gab weitere 30 nicht abgegebene Stimmen aus der Union (Vermutlich schon im Wochenende).

Bei der SPD-Fraktion gab es sieben Gegenstimmen: Wolfgang Gunkel, Petra Heß, Eike Hovermann, Ulrich Kelber, Frank Schwabe, Sönke Rix und Jörn Thießen. Dazu zwei Enthaltungen und 37 nicht abgegebene Stimmen (siehe oben).

Bei den anderen ist vielleicht noch interessant, dass von der FDP 3, bei der Linksfraktion gar gleich 12 und bei den Grünen 6 Abgeordnete nicht anwesend waren, um dagegen zu stimmen.

Jetzt kann man sich berechtigt etwas aufregen, aber die Kampagne zieht weiter: Jetzt gehts mit der Sammeklage zum Bundesverfassungsgericht!

Hier ist schonmal eine erste Pressemitteilung des Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung zur Verabschiedung des Gesetzentwurfs:

Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung verurteilt die heutige Entscheidung der Bundestagsmehrheit, eine verdachtslose Vorratsprotokollierung des Telekommunikationsverhaltens in Deutschland einzuführen, obwohl sie in nahezu allen Bereichen der Gesellschaft abgelehnt wird und gegen die Verfassung verstößt.

SPD, CDU und CSU haben das Vorhaben gegen alle Warnungen und Widerstände durchgepeitscht und nicht einmal die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs abgewartet, die in wenigen Monaten ansteht. Werner Hülsmann, für das FIfF e.V. im Arbeitskreis Vorratsdatenspeichrung, erklärt hierzu: „Das Ergebnis der Abstimmung zeigt, dass auch in den Regierungsfraktionen die Einführung der Vorratsdatenspeicherung umstritten ist. Allerdings wird das Gesetz, sofern es der Bundespräsident überhaupt unterzeichnet, vor dem Verfassungsgericht und Europäischen Gerichtshof keinen Bestand haben.“

Das Gesetz erwartet nun die mit ca. 7.000 Teilnehmerinnen und Teilnehmern größte Verfassungsbeschwerde, die dem Bundesverfassungsgericht jemals vorgelegt worden ist. Die Beschwerde wird eingereicht, wenn und sobald das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wird. Der Jurist Patrick Breyer vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung: „Das Fernmeldegeheimnis wird von den Gerichten wieder hergestellt werden. Dagegen ist die Wählbarkeit von SPD, CDU und CSU für die Generation Internet endgültig verloren gegangen.“ padeluun vom FoeBuD e.V.: „Wenn das Bundesverfassungsgericht das Gesetz kippt, müssen sich dann alle Abgeordneten, die dafür gestimmt haben, in die Ecke stellen und schämen?“

„Die Vorratsdatenspeicherung und andere Überwachungsprojekte stoßen auf zunehmenden Widerstand in der Bevölkerung“, bestätigt der Politikwissenschaftler Ralf Bendrath vom Arbeitskreis. „Diesmal hat die Koalition noch auf stur geschaltet, aber der Protest gegen die Vorratsdatenspeicherung wird sich ausweiten zu einer gesellschaftlichen Bewegung für mehr Freiheit und weniger Angst.“

Zur weiteren Arbeit des Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung, der die Proteste der letzten Wochen und Monate koordiniert hat, erklärt Ricardo Cristof Remmert-Fontes: „Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung wird weiter die Frage stellen, in welcher Gesellschaft wir in Zukunft leben wollen und daran arbeiten, das Bewusstsein für die Grundwerte unserer freien Gesellschaft zu fördern. Wir sind erst am Anfang unserer gemeinsamen Arbeit.“ Gegen
die Vorratsdatenspeicherung wird der Arbeitskreis neben der Verfassungsbeschwerde auch auf das Angebot technischer Instrumente und Dienste setzen, die eine weiterhin freie und unbefangene Telekommunikation in Deutschland ermöglichen sollen.

Daneben wird der Arbeitskreis seine Aufklärungsarbeit fortsetzen. So wird ein bundesweites Filmfestival der Aktion Mensch mit Informations- und Diskussionsveranstaltungen begleitet. Das Netzwerk „Freiheitsredner“ bietet ehrenamtliche Vorträge zum Thema Privatsphäre an. Auch die Veranstaltung weiterer Demonstrationen und die Fortsetzung der lokalen Aktivitäten in den inzwischen über 50 Ortsgruppen des Arbeitskreises ist geplant.

Reaktionen auf den Beschluss:

Regierung, Parteien / Fraktionen und Verbände:

Grüne: Alle unter Generalverdacht.

Die sechsmonatige Speicherungspflicht von Handy-, Festnetz- und Internet-Verbindungsdaten öffnet Polizei und Staatsanwaltschaft Tür und Tor zur Überwachung. Mit den Informationen, wer wann mit wem von wo aus telefoniert und welche Websites besucht werden, sind Persönlichkeitsprofile schnell erstellt. Da die Hürden, ab wann die Daten eingefordert werden können, niedrig sind und das Spektrum der Straftaten weit gefasst ist, sind etwa Tauschbörsennutzer potenzielle Opfer der neuen Überwachungsmöglichkeiten.

Grüne Bundestagsfraktion: Grüne gegen Vorratsdatenspeicherung.

FDP: Leutheusser-Schnarrenberger: Paradigmenwechsel im Datenschutz.

Am Freitag beschäftigte sich der Bundestag mit der umstrittenen Vorratsdatenspeicherung. Diese leite einen „dramatischen Paradigmenwechsel im Datenschutz“ ein, warnt FDP-Justizexpertin Sabine LEUTHEUSSER-SCHNARRENBERGER. Wenn alle Verbindungsdaten sechs Monate gespeichert werden, könne das Bürger einschüchtern, „die nichts weiter wollen, als ihre Grundrechte auszuüben“, kritisierte die Liberale. Der Parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Bundestagsfraktion, Jörg VAN ESSEN, äußerte in der Debatte verfassungsrechtliche Bedenken. Er kritisierte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) dafür, dass sie die entsprechenden EU-Richtlinie nicht bloß umsetze, sondern zusätzlich verschärfe.

Bundesregierung.de: Besserer Rechtsschutz bei heimlichen Überwachungsmaßnahmen.

Schließlich wird mit den Gesetzen auch eine EU-Richtlinie umgesetzt. Danach müssen sämtliche Telefondaten ein halbes Jahr bei dem Telekommunikationsunternehmen gespeichert werden. „Dabei wird nur gespeichert, wer wann mit wem gesprochen hat“, sagte die Ministerin. Die Inhalte der Gespräche werden nicht gespeichert. Ermittlungsbehörden können diese Daten von den Unternehmen nur erhalten, wenn Richter beschlossen haben, dass der Verdacht einer schweren Straftat vorliegt.

Der Bundesregierung ist es gelungen, sehr viel weitergehende Wünsche zur Datenspeicherung auf europäischer Ebene abzuwehren. Außerdem werden nur Daten gespeichert, die von Telekommunikationsunternehmen sowieso erhoben werden, um gegenüber Kunden die Richtigkeit der Rechnung nachzuweisen.

SPD-Fraktion: Hohe Hürden für verdeckte Ermittlungsmaßnahmen.

Das neue Gesetz enthält darüber hinaus Anpassungen wegen der Notwendigkeit, die EU-Richtlinie zur so genannten Vorratsdatenspeicherung (2006/24/EG) in deutsches Recht umzusetzen. Auch hier haben wir im Bewusstsein der Verantwortung für eine wirksame Kriminalitätsbekämpfung unsere Verpflichtung für Bürgerrechte ernst genommen und dafür Sorge getragen, dass die EU-Vorgaben so grundrechtsschonend wie möglich gestaltet wurden. So ist es ein vom Deutschen Bundestag wirksam unterstützter Verhandlungserfolg der Bundesregierung auf EU-Ebene, dass gegen den Widerstand vieler anderer Mitgliedstaaten die Mindestspeicherungsdauer auf sechs Monate beschränkt wurde – ursprünglich waren auf EU-Ebene 36 Monate in der Diskussion.

Die wegen der Umsetzung künftig zu speichernden Daten sind im Wesentlichen die Verkehrsdaten, also insbesondere die genutzten Rufnummern und Kennungen sowie Uhrzeit und Datum der Verbindungen. Neu hinzu kommt nur, dass bei der Mobilfunktelefonie auch der Standort (Funkzelle) bei Beginn der Mobilfunkverbindung gespeichert wird. Daten, die Aufschluss über den Inhalt der Kommunikation geben, dürfen dagegen nicht gespeichert werden.

Unions-Fraktion: Deutscher Bundestag beschließt mit den Stimmen der Koalition Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung.

Das Gesetz berücksichtigt aber auch die verfassungsrechtlich gebotene Pflicht des Staates zu einer effektiven Strafverfolgung. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion ist überzeugt, dass die Ermittlungsbehörden für eine effektive Bekämpfung schwerer Kriminalität über diese wichtigen Ermittlungsinstrumente verfügen müssen. Dazu zählt auch die Vorratsdatenspeicherung. Schon nach der bisherigen Rechtslage durften Daten von den Telekommunikationsunternehmen zu Abrechnungszwecken gespeichert und von den Ermittlungsbehörden abgerufen werden. Mit den neuen Regelungen zur Vorratsdatenspeicherung wird es auch weiterhin keine Speicherung der Gesprächsinhalte geben, vielmehr können die Ermittlungsbehörden in gesetzlich eng umschriebenen Fällen Auskunft über Verkehrsdaten verlangen, die für die Dauer von sechs Monaten gespeichert werden müssen. Die teilweise populistisch geschürte Angst vor einem Überwachungsstaat ist daher unbegründet.

Bundesdatenschutzbeauftragter: Schaar: Verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Vorratsdatenspeicherung nicht ausgeräumt.

Der Deutsche Bundestag hat trotz der von vielen Seiten vorgebrachten erheblichen Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit die generelle und verdachtslose Vorratsdatenspeicherung von Telekommunikationsdaten beschlossen. Zwar orientiert sich das Gesetz an der in der EG-Richtlinie vorgegebenen Mindestspeicherungsfrist. In verschiedener Hinsicht geht das Gesetz allerdings über die Vorgaben der Richtlinie hinaus, insbesondere hinsichtlich der Verwendung der Daten für weniger schwere Straftaten und ihre Übermittlung an die Nachrichtendienste und Ordnungsbehörden. Damit wird den Ordnungsbehörden und den Nachrichtendiensten ohne richterliche Prüfung ein Zugriff auf die Verkehrsdaten gestattet. Nicht zuletzt wird die Möglichkeit zur anonymen und unbeobachteten Internetnutzung künftig nicht mehr gewährleistet.

DFJV: Bundestagsbeschluss zur TKÜ führt zum gläsernen Journalisten.

Journalisten können durch diesen Umstand kaum noch an sensible Hintergrundinformationen, die ihnen von Informanten zugespielt werden, gelangen. Das Gesetz birgt daher eine eklatante Gefahr für die Pressefreiheit: Mühsam aufgebaute Informantennetzwerke können zusammenbrechen. „Der Staat greift mit diesem Gesetz nach Ansicht des DFJV gleich doppelt in die Grundrechte seiner Bürger ein. Er erfasst ihre Kommunikationsdaten und beschneidet gleichzeitig ihre Möglichkeit sich zu informieren, da die Vorratsdatenspeicherung das Vertrauensverhältnis zwischen Journalist und Informant zerstört. Dadurch werden die Medien ihrem demokratischen Auftrag der Information der Öffentlichkeit nur noch eingeschränkt nachkommen können“, so Thomas Dreesen, Sprecher des DFJV.

Medienberichte & Blogs:

Rabenhorst: Gegen Vorratsdatenspeicherung & ausufernde Telekommunikationsüberwachung.

Mein Dank an die 156 Abgeordneten, die mit Nein gestimmt haben. Die 2 Abgeordneten, die sich enthalten oder diejenigen, die sich vorsorglich der heutigen Anwesenheit im Bundestag entzogen haben, sind keines Kommentars würdig.

Spiegel-Online: Lauter Protest fürs Recht zu Schweigen

Ärzte, Journalisten und Anwälte fürchten, dass das geplante Gesetz zur Überwachung der Telekommunikation ihr Zeugnisverweigerungsrecht verletzen könnte. Auf die Verabschiedung durch den Bundestag folgen nun Verfassungsklagen – und weitere Proteste.

Spiegel-Online: Bundestag verschärft Datenkontrolle.

Der Bundestag hat das umstrittene Gesetz zur Datenvorratsspeicherung verabschiedet. Auch die Telefonüberwachung wird neu geregelt. Sobald der Bundesrat das Gesetz passieren lässt, will eine Gruppe von FDP-Politikern klagen.

Zeit-Online: Vorratsdatenspeicherung: „Tod des Fernmeldegeheimnisses“.

Heute stimmt der Deutsche Bundestag über die Vorlage zur Vorratsdatenspeicherung von Telefongesprächen ab. Aus Protest erscheinen zahlreiche Webseiten nur in schwarz – ein Gutachten bezweifelt den Nutzen der Datensammlung.

Heise: Bundestag verabschiedet Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung und TK-Überwachung.

Der CDU-Abgeordnete Siegfried Kauder warf den Gegnern des Vorhaben in der erregt geführten Debatte zur 2. und 3. Lesung des Gesetzentwurfs vor, mit ihren Beschwörungen von Big Brother und Orwell zu „zündeln“. Die Koalition wolle „keinen gläsernen Menschen, wir wollen einen gläsernen Verbrecher“. Es gelte, „die innere Sicherheit in diesem Land zu stärken“. Zugleich würden etwa Journalisten aber gegenüber dem jetzigen Zustand beim Schutz vor Überwachung besser gestellt. Auch für Klaus Uwe Benneter von der SPD-Fraktion ist die „wirksame Strafverfolgung eine der wesentlichen Aufgaben, die der Staat leisten muss“. Die Bürger würden nicht alle unter Generalverdacht gestellt. „Das wäre sonst auch bei den Konten der Fall“, da auch darauf bereits zugegriffen werden könne.

Deutschlandfunk: Sammeln, Speichern, Spionieren? (MP3)

Während Datenschützer sonst häufig Desinteresse der Bürger gegenüber der Speicherung und Verwendung persönlicher Daten beklagen, genießt die geplante Vorratsdatenspeicherung große Aufmerksamkeit. Die Angst vor dem Überwachungsstaat geht um.

Frankfurter Rundschau: Koalition stimmt zu.

Zeit-Online: Überwachung statt Freiheit.

Das Gegenteil von gut ist manchmal nicht böse, sondern gut gemeint. In ihrer Absicht zum Beispiel, die Demokratie und die Freiheit zu schützen, ist die Bundesregierung dabei, eben jener Freiheit und Demokratie die lebensnotwendigen Grundlagen zu entziehen.

Golem: Bundestag stimmt für Vorratsdatenspeicherung.

Der Deutsche Bundestag hat sich mit der Regierungsmehrheit für eine von der Bundesregierung vorgeschlagene Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung ausgesprochen, mit der die so genannte Vorratsdatenspeicherung eingeführt wird. 366 Abgeordnete stimmten dem Antrag zu, 156 dagegen und 2 enthielten sich. Laut Opposition ist das ein „schwarzer Tag für die Bürgerrechte in Deutschland“.

Süddeutsche Zeitung: Mit Blaulicht überrollt

Das neue Vorratsdatenspeicherungsgesetz ist ein Aufklärungsverhinderungsgesetz gegen den Journalismus.

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79 Ergänzungen

  1. Habe gerade meinem Abgeordneten (Ja-Sager) eine Mail geschickt. Ich weiss, im Nachhinein ist etwa spät. Aber dann weiss er wenigstens wo eine der Stimmen hin ist, die ihn beim letzten Mal noch gewählt hat.

  2. mal so ne idee – wie wäre es zunächst einmal mit einem aufruf an unseren bundespräsidenten dem gesetz wegen offensichtlicher verfassungswidrigkeit die unterschrift zu verweigern?

  3. Es ist kein Zufall, dass dieses Gesetz ausgerechnet an einem 9. November (Schicksalstag der Deutschen) verabschiedet wurde. Das hat etwas zu sagen, keine Frage.

    Wir stehen an einem Wendepunkt.

  4. Am Samstag dem 07.07.2007 habe ich folgende Mail an

    Frau Astrid Klug,

    Mitglied des Deutschen Bundestages

    Wahlkreis 299 (Homburg/Saar)
    geschickt:

    Sehr geehrte Frau Klug,

    mit Entsetzen musste ich die Aussage unseres Bundesinnenministers Herrn Dr. Schäuble lesen, in der er extreme Einschränkungen der freiheitlichen Grundordnung fordert, im Sinne der Terrorismusbekämpfung. Unter anderem wurde auf Internierung Verdächtiger (beispiel Guantanamo) sowie Tötung verdächtiger Personen eingegangen. Wie kann es sein, dass ein Land in dem selbst die Todesstrafe für bewiesene Täter nicht rechtens ist, einen Innenminister hat, der ernsthaft darüber nachdenkt, Gesetze so auszulegen, dass ein Mensch schon aufgrund eines Verdachts getötet werden kann?

    Ich bitte Sie, als die Abgeordneten meines Wahlkreises, diesem Spuk ein Ende zu bereiten, und den sofortigen Rücktritt des Herrn Schäuble zu fordern, besonders da seine
    Äußerungen gegen Artikel 21 des Grundgesetzes verstoßen.
    Mit freundlichen Grüßen

    Am 19.07.2007 habe ich folgende Antwort von Frau Klug erhalten:

    Sehr geehrter Herr Schneider,

    vielen Dank für Ihre eMail und Ihr Eintreten für freiheitlich-demokratische Rechtsprinzipien. Herr Schäuble hat zwar recht, dass es heute neue Bedrohungen gibt, auf die freiheitliche Demokratien eine Antwort geben müssen. Das Aufgeben elementarer Bürgerrechte kann diese Antwort aber nicht sein. Die SPD hat klar Position gegen die Vorschläge von Herrn Schäuble bezogen und ich bin dankbar, dass auch der Bundespräsident zu dem Thema deutliche Worte gefunden hat. Wir brauchen eine sachliche Debatte über die innere Sicherheit. Was wir überhaupt nicht brauchen, sind Vorschläge, die stattdessen Angst und Unsicherheit schüren. Wir können stolz auf unser Grundgesetz sein, das klare Grundprinzipien der Freiheit und der Menschenwürde beschreibt. Diese Grundprinzipien wird die SPD niemals aufgeben. Anlassunabhängige Tötungen auf Verdacht sind mit dem deutschen Grundgesetz nicht vereinbar. Und das ist auch gut so. Das Gleiche gilt für den neuen Straftatbestand “Verschwörung” nach amerikanischem Vorbild, den Herr Schäuble gefordert hat. Gemeint ist damit die Möglichkeit, Terrorverdächtige, bei denen kein konkreter Tatverdacht vorliegt, vorsorglich in Gewahrsam nehmen zu können. Wenn aber kein konkreter Tatverdacht vorliegt, bestraft man mit einem solchen Tatbestand eine extreme Gesinnung. Das kommt einem Gesinnungsstrafrecht gleich, das Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten – schon wegen ihrer Geschichte – aus voller Überzeugung ablehnen. Unser Strafgesetzbuch enhält eine rechtsstaatlich einwandfreie Möglichkeit jene zu bestrafen, die sich verabreden ein Verbrechen zu begehen. Insofern besteht überhaupt kein Bedarf, sich an US-amerikanischen Strafnormen ein schlechtes Beispiel zu nehmen.

    Die SPD trägt alle Entscheidungen mit, die der Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger dienen, aber keine Entscheidungen, die die Freiheitsrechte ohne Not und unverhältnismäßig einschränken. Sicherheit und Bürgerrechte sind zwei Seiten ein und derselben Medaille. Und dafür werde ich auch weiter in Berlin streiten.

    Herzliche Grüße

    Astrid Klug

    Heute habe ich Frau Klug nochmals eine Mail zukommen lassen:

    Hallo Frau Klug,

    wie ich sehe haben Sie ebenfalls für die Vorratsdatenspeicherung mit “Ja” gestimmt. Na herzlichen Glückwunsch dazu.

    Vielleicht sollten Sie sich mal Ihre Antwort auf mein Schreiben vom 07.07.2007 nochmal durchlesen. Wie war das nochmal mit der Aufgabe

    elementarer Bürgerrechte ??

    Auf meine Stimme können Sie jedenfalls in Zukunft verzichten.

    Mit freundlichsten Grüßen

    Jetzt kann sich mal jeder selbst seine Meinung dazu bilden.

  5. Ob Google jetzt, wie im Sommer angekündigt, die deutsche Version von GMail wieder abschaltet? Das wäre doch ein schönes Signal. Hm, vielleicht sollten wir da mal nachhaken?

  6. Ich bin mehr als nur schockiert und freue mich umso mehr diesem Land vor Jahren den Rücken gekehrt zu haben. Nicht dass die Bürger nach Strich und Faden für dumm verkauft werden, nein jetzt fängt man schon an sie in einer weiten BReite zu überwachen. Alles im NAmen des Antiterrors. Damals wurde auch behauptet das Bankgeheimnis wird deshalb ausgehebelt und heute hat jedes Finanzamt Zugriff. Die Deutschen Grundrechte sind absolut nichts mehr wert!

  7. also ich habe auch meinem Vertreter im Bundestag geschrieben. (zur Sicherheit mit Wegwerf-Email siehe link)

    Sehr geehrter Herr Großmann,
    ich bin absolut enttäuscht, dass Sie für die Neuregelung des Telekommunikationsüberwachungsgesetz gestimmt haben.
    Wie konnten Sie nur für einen offensichtlich gegen das Grundgesetz verstoßenden Gesetzesentwurf stimmen. Bitte lesen sie sich noch einmal Artikel 5 §1 (Pressefreiheit) sowie Artikel 10 §1 (Fernmeldegeheimnis) und Artikel 10 §1 u. §2 (Unverletzlichkeit der Wohnung) durch und erinnern Sie sich daran, dass Sie laut Artikel 38 §1 „nur ihrem Gewissen unterworfen“ sind.
    Ich bedauere zutiefst, dass Sie nicht den Mut, die Courage oder das Interesse hatten sich dem Zwang der Koalition zu wiedersetzen und sich damit für den Weg in den Überwachungsstaat und die Selbstzensur entschieden haben.
    Für mich sind Sie als Vertreter meines Wahlkreises nicht mehr haltbar und ich werde sie nicht wiederwählen.
    Mit freundlichen Grüßen

  8. Na ? Wer hat uns Verraten ?

    Ja Riiichtig die Sozialdemokraten.

    Die SPD hat das „demokratisch“ im Parteinahmen nicht mehr verdient !

  9. Zu den fehlenden Abgeordneten bei Grünen, FDP und PDS: Gibt es da nicht so eine Vereinbarung zwischen allen Parteien, daß bei fehlenden Abgeordneten in einer Partei anteilig viele bei den anderen auch nicht mitstimmen, damit zB eine Grippewelle in der SPD nicht deren Stimmkraft beeinträchtigt?

    Ich glaube, mal sowas gehört zu haben.

  10. Interessant ist auch, was Bundesverfassungsrichter Wolfgang Hoffmann-Riehm schon in der Zeit 50/2001 (!) ausgeführt hat:

    [..] Gerade die Gesetzeshektik nach den Anschlägen vom 11. September zeigt, dass vom Staat einerseits Schutz erwartet wird, dass aber andererseits Anlass zur Sorge besteht, von ihm könnten neue Gefahren ausgehen. Die terroristische Bedrohung führt den Staat in Versuchung, jetzt das zu tun, was er schon immer tun wollte, aber aus rechtsstaatlichen Gründen bisher nicht tun durfte. Konkret: Es gibt viele neue Ideen zu neuen Gesetzen über den Zugriff auf die Daten der Bürger. Vor kurzem hätte das in der Öffentlichkeit noch einen Sturm der Entrüstung ausgelöst – doch jetzt bleibt dieser aus.

    Vielleicht hilft die jetzige Situation dabei, den Sturm der Entrüstung in der Öffentlichkeit doch noch zu aktivieren.

  11. Ich bin schlichtweg entsetzt! Ich meine, wir Deutschen sind ja irgendwo so was von ein feiges Volk dass wir so etwas mit uns machen lassen! Wir hätten schon hellhörig werden müssen als die neue Gesundheitskarte eingeführt werden sollte. Vor allen Dingen mit den kompletten Krankenakten. Stellt euch mal vor ihr geht zum Zahnarzt und ihr hattet vielleicht einmal mit 20 einen Tripper, dann kann irgend so eine x-beliebigen Zahnarzthelferin sehen dass ihr mit 20 einen Tripper hattet oder weiß der Himmel was. Dies ist nur ein Beispiel von vielen Beispielen ….
    Ganz Deutschland müsste auf die Straße gehen!

  12. Liebe Leute !!!

    Es ist der 2.1.2008 und es ist 10:15 !!! Was sagt uns das ? es sind jetzt exakt 34:15 Std Ipadressen und Telefonnummern gespeichert worden. Ist es nicht schön zu wissen, daß man jederzeit lokalisiert werden kann ?!? Komme mir vor, wie ein Verbrecher auf Freigang. Ich hoffe es vom ganzen Herzen, daß diese Scheiße in Karlsruhe gekippt wird. Ansonsten sehe ich Deutschland in den nächsten Jahren zu einem richtigen Stasi Land wachsen. Wollen wir das ? Also ich bestimmt nicht und ich hoffe Ihr auch nicht. Wie müssen anfangen uns zu wehren und auch mal der tollen SPD und CDU zeigen, dass sie nicht einfach alles machen können. Es reicht, es ist schon eh beschissen genug– kleine rente für leute die 45 Jahre gearbeitet haben und die hohen diäten der Politiker. Wollen die uns verarschen ?!?

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.