Verfassungsgericht stärkt Rundfunkfreiheit

Das Bundesverfassungsgericht hat heute in einem Urteil die Rundfunkfreiheit und die Öffentlich-Rechtlichen Sender gestärkt. Ministerpräsidenten hatten versucht, vom Vorschlag der unabhängigen Kommission (KEF) abzuweichen und die Gebührenhöhe zu deckeln. Solch ein Eingriff wird zukünftig schwerer möglich sein. Ein Abweichen vom Gebührenvorschlag der unabhängigen Kommission muss nachvollziehbar und detailliert begründet werden. Begrüssenswert ist, dass die Richter die Staatsferne des Öffentlich-Rechtlichen Rundfunks mit diesem Urteil gestärkt haben.

Pressemitteilung des Bundesverfassungsgericht: Rundfunkgebühren verfassungswidrig festgesetzt.

Die Verfassungsbeschwerden der ARD, des ZDF und des Deutschlandradios gegen die Festsetzung der Rundfunkgebühr für den Zeitraum 1. April 2005 bis 31. Dezember 2008 waren im Ergebnis erfolgreich. Die Gebührenfestsetzung, mit der der Gesetzgeber um 28 Cent unter der von der KEF empfohlenen Gebühr geblieben war (dies führt über den Zeitraum von vier Jahren voraussichtlich zu einer Verringerung der Erlöse der Rundfunkanstalten aus der Gebührenerhöhung um rund 440 Millionen Euro), verletzt die Rundfunkfreiheit der Beschwerdeführer. Die Gründe, auf die sich der Gesetzgeber für die Abweichung vom Gebührenvorschlag der KEF beruft, haben teilweise bereits als solche vor der Rundfunkfreiheit keinen Bestand. In anderen Teilen sind sie nicht hinreichend nachvollziehbar oder gehen sogar von offensichtlich falschen Annahmen aus. Die entsprechenden Zustimmungsgesetze und Zustimmungsbeschlüsse der Länder zu Artikel 6 Nummer 4 des Achten Rundfunkänderungsstaatsvertrages sind daher verfassungswidrig. Dies entschied der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts mit Urteil vom 11. September 2007.

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4 Ergänzungen

  1. Un wie begrüßenswert dass ist. Bald zahlen wir jeden Monat 100 Euro an die Gebührenerpresser um einen Computer am Netz betreiben zu können, oder den Kindern eine Bibi Blocksberg DVD zu zeigen. Das ist wirklich begrüßenswert.

    Ich selber würde allerdings gerne selbst entscheiden, ob ich die Gebührenerpresser kaufen will oder nicht. Das heißt, ich brauche mich nicht entscheiden. Ich will sie nicht. Ich möchte frei sein.

  2. Die 100 Euro sind unnötige Polemik. Um das zu verhinden gibt es die KEF. Ich zahle gerne Rundfunkgebühren, um nicht auf die Privatsender angewiesen zu sein. Ich erwarte aber auch eine Gegenleistung. Leider wird es den Sendern politisch schwer gemacht, mit die gewünschte Gegenleitung zu liefern. (Beispiel 0,75% Deckelung für Internetausgaben dank Union und FDP)

    Was ich gerne hätte, steht in diesem Artikel: Die Zukunft der Digitalisierung des Öffentlich-Rechtlichen Rundfunks.

  3. Die Struktur der Finanzierung des Öffentlich-Rechtlichen Rundfunks in Deutschland ist so angelegt, dass dieser Bereich immer weiter wachsen wird. Die in diesem Apparat arbeitenden Personen haben kein Interesse, die Bevölkerung zu informieren, aufzuklären und zu bilden, denn das würde bedeuten, dass die Menschen die Notwendigkeit dieser Einrichtung in ihrem heutigen Umfang und die Selbstausweitung auf allen denkbaren Kanälen hinterfragen. Deshalb geben die Anstalten das meiste Geld für Unterhaltung aus.

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