Update zu Klagen gegen Vorratsdatenspeicherung

Die geplanten Klagen gegen die Vorratsdatenspeicherung schlagen gerade Wellen. Beim AK Vorrat haben sich bereits über 70.000 Personen online registriert, und mindestens 25.000 haben auch ihre Vollmacht an den Anwalt geschickt. Wahrscheinlich werden es am Ende (Poststempel 24.12. ist letzte Gelegenheit) mehr als 30.000, die Anwaltskanzlei und die Berliner HelferInnen des AK Vorrat kommen derzeit mit dem Zählen und Erfassen der Vollmachten kaum hinterher. Diverse PolitikerInnen von Bündnis90/Grüne und Linke haben sich der Klage des AK Vorrat angeschlossen.

Darüber hinaus hat der ehemalige Vizepräsident des Bundestages, Burkhard Hirsch, eine Klage angekündigt, der sich auch andere FDP-Mitglieder anschließen werden, darunter Bundestagsvizepräsident Hermann Otto Solms, die frühere Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, die innenpolitische Sprecherin im Bundestag Gisela Piltz, der Bundesvorsitzende der jungen Liberalen, Johannes Vogel, sowie der frühere Bundesinnenminister Gerhart Baum. Lustig finde ich ja, dass die FDP in ihrer Pressemitteilung jetzt auch schon von „Stasi 2.0“ spricht.

Die Humanistische Union arbeitet ebenfalls seit längerem an einer Klage und hat mehrfach die Arbeit der juristischen Experten hierzu koordiniert.

Heribert Prantl kommentiert heute in der Süddeutschen Zeitung:

[D]ie Massenklage steht für ein neues Phänomen: Es gibt eine wiedererwachte Sensibilität für ein lange verachtetes Grundrecht, das auf informationelle Selbstbestimmung. Das Bundesverfassungsgericht ist davon so elektrisiert, dass sich die zwei Senate des Gerichts streiten, wer denn nun die Sache verhandeln und entscheiden darf.

Wer es ganz genau wissen will: Richter Hoffmann-Riem (Erster Senat) ist zuständig für „Recht des Datenschutzes“, Richter Di Fabio (Zweiter Senat) ist zuständig für „Verfahren aus sämtlichen Rechtsgebieten, bei denen die Auslegung und Anwendung von Europarecht von erheblicher Bedeutung sind“.

Wie entscheiden die sich also? Paragraf 14 Abs. 5 BVerfGG sagt darüber folgendes:

„Wenn zweifelhaft ist, welcher Senat für ein Verfahren zuständig ist, so entscheidet darüber ein Ausschuß, der aus dem Präsidenten, dem Vizepräsidenten und vier Richtern besteht, von denen je zwei von jedem Senat für die Dauer des Geschäftsjahres berufen werden. Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des Vorsitzenden den Ausschlag.“

Das klingt eigentlich ganz gut, denn Präsident Papier und Vizepräsident Hassemer sind dabei den Grundrechten eher wohlgesonnen, und der Präsident kann bei einem Patt den Ausschlag geben. Es ist also recht wahrscheinlich, dass der Erste Senat das Verfahren bekommen wird. Dieser bearbeitet unter anderem die Klagen gegen den NRW-Trojaner. Falls der Zweite Senat den Zuschlag bekommt, wird das Verfahren wahrscheinlich etwas komplexer. Es könnte sein, dass dann erstmal der EuGH angefragt wird, der dann wohl sein bereits laufendes Verfahren zur formalen Rechtswirksamkeit der entsprechenden EU-Richtlinie um materielle Aspekte erweitern müsste.

Der heutige Artikel „Klageflut gegen Schäubles Schnüffel-Gesetz“ in der SZ enthält zwar ein paar inhaltliche Fehler (unter anderem kommt das Gesetz aus dem Hause Zypries und nicht von Schäuble), aber auch einige interessante Updates:

Das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung soll bereits am 1. Januar in Kraft treten; die Verfassungsbeschwerde von Burkhard Hirsch und Co. wird dies mit einem Eilantrag zu verhindern versuchen – über den aber wohl, der Feiertage wegen, erst Mitte Januar entschieden werden wird.

Der AK Vorrat hat ebenfalls schon länger einen Eilantrag geplant. Da das BVerfG aber mit Eilentscheiden eher vorsichtig ist, darf aus einer Ablehnung noch nicht geschlossen werden, dass die Hauptverhandlung schon verloren sei. Im Gegenteil deuten diverse Äusserungen aus Karlsruhe darauf hin, dass es gut aussieht.

Im Moment warten aber alle auf Bundespräsident Horst Köhler, der das Gesetz noch prüft. Vielleicht lässt er sich ja auch überzeugen, dass es offen verfassungswidrig ist.

Kleiner Skandal am Rande, der zeigt, wie verzweifelt das BMJ schon sein muss: Die Opposition hatte ja erfolglos versucht, den Bundestagsbeschluss zu verschieben, bis ein unabhängiges Gutachten des Freiburger Max-Planck-Instituts für Strafrecht zur bisherigen Speicherpraxis den Abgeordneten vorliegt (die Kurzfassung ist schon da). Jetzt kommt raus, dass das BMJ offenbar versucht, sich das Gutachten schön zu schreiben:

Institutsdirektor Hans-Jörg Albrecht erklärte gegenüber der SZ, man verhandle mit dem Ministerium über einzelne Formulierungen.

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13 Ergänzungen

  1. schade …ich hatte naiver weise gedacht die 70000 die in dem PDF drinstehen wären auch so schlau gewesen die Vollmacht abzuschicken.
    Denn wenn fast 100.000 Bürger gegen ein Gesetz Verfassungsbeschwerde einlegen würden könnte ich mir durchaus ein großes Medienecho vorstellen.

  2. Die Anzahl der Unterzeichner ist doch egal. Es wird so oder so eine Verhandlung geben. Viel wichtiger finde ich die Unterstützung der Parteien und des Bundestagsvizepräsidenten, der frühere Justizministerin… — *das* könnte ein grösseres Medien-Echo geben. Die Anzahl der Bürger ist doch nur zweitrangig — unsere Politiker müssen mobilisieren, *die* haben die „Macht“ über die Presse. *find*

    Ich find’s gut, dass soviele mobilisiert worden. Der AK Vorratsdatenspeicherung hat sehr gute Arbeit geleistet!

  3. Na ja, ich glaube nicht, dass man aus den „Verhandlungen über einzelne Formulierungen“ den Schluss ziehen kann, dass das BMJ die Studie verfälschen will. Kritischer ist, dass die Studie immer noch „geprüft“ wird, obwohl die Schönheitskorrekturen wohl schon seit September abgeschlossen sind.

  4. Das Medienecho wird die Verfassungsbeschwerde des AK Vorrat ohnehin bekommen und hat sie bereits. Die Frage ist, wie es nun weitergehen wird. Ich rechne damit, dass der EuGH Abhilfe leisten müssen wird. Das Ganze wird sich vermutlich jetzt bis mindestens Mitte 2009 hinausziehen.

    Vielleicht wird man ja wenigstens in Deutschland auf Kosten der Rechte von rund 82 Millionen Bürgern bis dahin 1 weiteren Terroristen fassen und 100 weitere fälschlicherweise Verdächtige am BGH vorführen können.

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