Union kommentiert Telemediengesetz

Es ist ja immer wieder lustig, wenn Unions-Abgeordnete netzpolitisch-relevante Gesetzesgebungen kommentieren. Zum Telemediengesetz hat sich jetzt die Verbraucherschutzbeauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Julia Klöckner MdB, zu Wort gemeldet. Von Datenschutz ist in der Pressemeldung nichts zu lesen. Aber hey – das ist die Union. Dafür gibt es Erleuchtendes zum Thema Spam zu lesen und was man grandios geleistet hat:

Mit der anstehenden Verabschiedung des Telemediengesetzes bringt die Große Koalition eine richtige Neuregelung und vor allem eine deutliche Vereinfachung des Internetrechts auf den Weg. Durch die Einstufung von so genannten Spam-Mails als Ordnungswidrigkeit wird auch den Verbrauchern Rechnung getragen und ein verbesserter Schutz vor irreführenden Angaben bei E-Mail-Werbung angestrebt. Charakter und Herkunft einer E-Mail-Werbung müssen sich künftig bereits aus Kopf- und Betreffzeile der Nachricht ergeben, damit die Empfänger frei entscheiden kann, wie sie mit der E-Mail umgehen, ohne sie erst öffnen zu müssen. Absender, die bewusst irreführen, müssen zukünftig mit einem Bußgeld bis zu 50.000 Euro rechnen. So werden viele Verbraucher von unseriöser E-Mail-Werbung abgeschreckt.

Nochmal langsam von vorne. Erstmal sieht die Union eine Vereinfachung des Internetrechts. Oder sehen sie es nur auf „dem Weg dahin?“ Unabhängige Stimmen, die das bestätigen, hab ich bisher noch nicht vernommen. Interessant ist ja auch, wie man mit Spambots umgehen möchte, die vermutlich am meisten Spam verursachen. Wenn Spammails mit gefälschten Adressen von Privatpersonen verschickt werden, müssen diese dann mit bis zu 50.000 Euro Bussgeld rechnen? Oder die Spammer in den USA oder China? Und das nur, um Verbraucher von unseriöser E-Mailwerbung abzuschrecken? Als Verbraucher bin ich jetzt schon verschreckt. Irgendwie ist da der Wurm in der Pressemeldung.

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6 Ergänzungen

  1. Genau, ja nee, und die Sache ist doch schon total klar irgendwie:

    So werden viele Verbraucher von unseriöser E-Mail-Werbung abgeschreckt.

    Verbraucher, die unseriöse Werbung verschicken, werden also davon abgehalten, es weiterhin zu tun. Alles klar. ^^

    Man braucht ja nicht einmal die grammatischen Fähigkeiten der Verfasserin als Kriterium zu bemühen („damit die Empfänger frei entscheiden kann“), um die Meldung als nicht mal halbgar abzutun.

    Und, Ordnungswidrigkeiten bedürfen einer Anzeige, oder? Bei den ca. 300 Spams am Tag würde ich gerne, wenn es denn nützte und nicht die Justiz lahmlegte, ein automatisiertes, filterndes Anzeigenerstattungsskript schreiben.

  2. Ich finde es tragisch und im Grunde genommen einen Skandal, was hier geschieht: Inkompetente Entscheider schaffen unausgegorene Gesetze, die der fröhlichen Abmahnerzunft Tür und Tor öffnet und den Datenschutz im Netz praktisch außer Kraft setzt. Und niemand bekommt es mit oder ärgert sich. Fürchterlich. Man muss sich ernsthaft überlegen auszuwandern.

  3. So werden viele Verbraucher von unseriöser E-Mail-Werbung abgeschreckt.

    Oh je, oh je. Da sind ja wirklich die wahren Experten bei der Arbeit gewesen. Würde es nicht um so ein ernstes Thema gehen, könnte man glatt drüber lachen. So macht es mir allerdings eher Angst.

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