Schweiz: Verwertungsgesellschaft SUISSIMAGE und Creative Commons

Im Rahmen des baldigen Launches der CC Lizenzen in der Schweiz fragt die Digitale Allmend die verschiedenen Verwertungsgesellschaften an, ob ihre Mitglieder CC Lizenzen verwenden können und wie es generell mit der Vereinbarkeit von CC Lizenzen und Verwertungsgesellschaft steht.

SUISSIMAGE ist die Schweizerische Verwertungsgesellschaft für die Urheberrechte an audiovisuellen Werken. Sie haben freundlicherweise sehr schnell geantwortet:

1. Ist es möglich, als SUISSIMAGE Mitglied einzelne Werke unter einer CC Lizenz zu veröffentlichen?

Ja, das ist grundsätzlich möglich. Differenziert lässt es sich so sagen:

  1. Solange die CCL Nutzungen erlaubt, die nicht in den Tätigkeitsbereich von SUISSIMAGE fallen, ist es ja absolut unproblematisch. Dann kann ein Werk sowohl bei SUISSIMAGE angemeldet, als auch unter einer CCL angeboten werden.
  2. Falls die CCL Nutzungen erlaubt, für die der Urheber die betroffenen Rechte bereits an SUISSIMAGE abgetreten hat, so kann er das fragliche Werke von der Wahrnehmung durch SUISSIMAGE ausnehmen. Das hat zur Folge, dass er im Bereich der „freiwillig kollektiv verwertenden Rechte“ selber aktiv werden kann.
  3. Im Bereich der „obligatorisch kollektiv verwerteten Rechte“ kann eine Urheberin nie selbst aktiv werden. Wenn sie ein Werk von der Kollektivverwertung ausnimmt, so verzichtet sie damit auf die Entschädigungen aus der obligatorischen Kollektivverwertung. Dieser Verzicht führt aber nicht dazu, dass sie selbst über diese Rechte verfügen kann. Sie kann diese Rechte weder mit einer CCL noch sonst einer Vereinbarung einräumen.

Weitere Fragen und Antworten finden sich auf der Webseite von Creative Commons Schweiz.

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