Schweiz: ProLitteris und Creative Commons

Im Rahmen der heutigen Veröffentlichung (26.5.07) der für die Schweiz angepassten Creative Commons Lizenzen haben wir bei den verschiedenen Verwertungsgesellschaften in der Schweiz zur Vereinbarkeit von CC mit der Mitgliedschaft nachgefragt.
Eine weitere Antwort ist angekommen von Pro Litteris. ProLitteris ist die Verwertungsgesellschaft für Literatur und bildende Kunst in der Schweiz. ProLitteris ist nach meinem Wissen vergleichbar zu VG Wort. Nutzung von CC Lizenzen und die Mitgliedschaft sind möglich:

1. Ist es möglich, als ProLitteris Mitglied einzelne Werke unter einer
CC Lizenz zu veröffentlichen?

Ja, das ist grundsätzlich möglich, allerdings nur im Bereich der sog. Ausschliesslichkeitsrechte, also beispielsweise bei Online- oder Ondemand-Nutzungen von geschützten Werken. Bei den sog. Vergütungsansprüchen, die von Gesetzes wegen zwingend über die Verwertungsgesellschaft wahrzunehmen sind, können die Berechtigten die Rechte nicht selber regeln. Das ist beispielsweise der Fall bei Nutzungen von geschützten Werken im Intranet einer Firma.

Die weiteren Antworten finden sich bei Creative Commons Schweiz. Bisher verliefen alle Anfragen an Verwertungsgesellschaften in der Schweiz mit der Ausnahme der SUISA positiv. Das heisst die Verwendung einer CC Lizenz und Verwertungsgesellschaften sind in vielen Fällen in der Schweiz vereinbar.

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4 Ergänzungen

  1. schoen fuer unsere nachbarn. sicher habt ihr hier auch schon ueber die anfragen an unsere deutschen verwertungsgesellschaften berichtet?! koennt ihr die nochmal vorkramen? bitte

    schoene pfingsten

  2. @ Klisch: Organisatorisch (falls das die Frage war) Wenn du in Deutschland veröffentlichst und lebst, ist die VG Wort deine Verwertungsgesellschaft. Für Sachen, die in der Schweiz rauskommen, musst du dann noch Pro Litteris beitreten und bekommst von dort eine ID-Nummer. Pro Litteris überweist nur an die VG Wort, die dann an dich ausschüttet.

    Lizenzmäßig (falls das die Frage war): Du kannst auch als VG Wort-Mitglied Arbeiten unter einer CC-Lizenz stellen, wenn du sie selbst veröffenlichst. Ansonsten laufen Vergütungsansprüche wie in der Schweiz über den Verwerter deiner Arbeiten, also denjenigen, der das modifizierte allgemeine Nutzungsrecht hat.

    Was die Vergütung von Online-Sachen anbelangt, so experimentiert die VG Wort mit einem Zählpixel und einem Verfahren, das ich für sehr bedenklich halte, obwohl in meinem Fall als überwiegend online veröffentlichender Journalist die Vegütung durch die VG Wort praktisch zusammengebrochen ist. In der Schweiz wartet man offenbar die deutschen Erfahrungen ab.

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