Pornographie in Second Life

Wichtige Fragen der Menschheit werden von der Netzeitung beantwortet: Wie ist denn das strafrechtlich beim virtuellen Sex mit Tieren in Second Life? Das gibt bis zu drei Jahren, seien es Mäuse oder Füchse und immer gilt dabei das deutsche Strafrecht. Andere Fragen dieser Art werden auch beantwortet.

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11 Ergänzungen

  1. Sorry, aber so einen Schmarrn habe ich selten gelesen. Mit dieser arg kontruierten juristischen Argumentation werden sogar kindliche Doktorspiele zum Straftatbestand. Wenn hier Erwachsene als virtuelle Füchse (die im übrigen auch darstellerisch mit echten Füchsen so viel zu tun haben wie Bugs Bunny mit dem gemeinen Feldhasen) miteinander ungelenken Sex spielen (!), dann ist das erheiternd, albern oder schlimmstenfalls peinlich. Wer hierin eine pornografisch wirksame Darstellung sieht, scheint ebenfalls (noch) nicht über eine gereifte Haltung zur Sexualität zu verfügen.
    Die in einigen öffentlich zugänglichen Räumen von SL hängenden, hochaufgelösten Fotos (!!!) in Gynäkologenperspektive, haben dagegen sehr wohl mit Pornografie zu tun. Vielleicht sollte man sich mehr darauf konzentrieren, wenn man es mit dem Jugendschutz ernst meint.

  2. Gedanke zum Morgen: eigentlich TUN die ja nichts, die simulieren ja nur, oder? Gibts eigentlich den Straftatbestand „Vortäuschung der Sodomie“? ;-)

  3. Naja, es gibt in SL schon einige Objekte die – ich ganz persönlich – als ziemlich widerlich empfinde.
    Ob das nun ein Pose-Ball ist der vorgaukelt durch ein Fallbeil enthauptet zu werden, diverseste Tentakeln und entsprechende Spielchen damit oder eines der legendären SexHorses ist; beides spricht mich nicht an.
    Es zu sehen macht mich aber in meinem Rechtsempfinden nicht zu Straftäter (was ich nach dem Wortlaut aber bin, da ich mir Zugang zu solch einem Objekt verschaffen habe und es wohl auch mir verfügbargemacht habe – schliesslich habe ich es gesehen).
    Ob diese Dinger jemand nutzt – nicht auszuschliessen, schliesslich stehen sie ja rum.

    Aber wie ein Vorredner bereits ausgeführt hat, das ist allerhöchstens milde belustigend und erheiternd.

    Wenn ich mir so die Argumentation der Juristen ansehe könnte man ja auch noch auf die Idee kommen,
    – dass sexuelle Aktivitäten zwischen gleichaussehenden Avataren eindeutig der Inzucht zu zuordnen sind (schliesslich stammen die beteiligten ja eindeutig vom gleichen Objekt ab)
    und sowieso,
    – Austausch von virtuellen Körperflüssigkeiten bei gleichen Familiennamen in SL!? Also ne, kann denn noch etwas schlimmer sein als das? Das muss doch auf alle Fälle dann untersagt werden, nicht?

    Also ich denke man kann es schon übertreiben.

    Aber es beweisst nur mal wieder eines – Durch due Klimaerwärmung verschiebt sich das Sommerloch nach vorne :)

  4. Ich sehe hier nur eines, Juristen die durch ein Mediengepushtes Spiel an Berühmtheit erlangen wollen, die scheinbar in deren Leben fehlt.—Armselig, wer ein Spiel, oder wie immer man SL bezeichnen will, der Realität gleichsetzt ist für mich arm dran……den Rest behalte ich für mich. :)

  5. >Gibts eigentlich den Straftatbestand “Vortäuschung der Sodomie”? ;-)

    Nein! Eine Vortäuschung von etwas nicht-strafbarem kann wohl auch nicht strafbar sein.

    Wir sprechen hier doch von Deutschland und nicht etwa von Staaten in Nordamerika oder Asien mit teilweise komischen Gesetzen?

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