Online-Durchsuchung auch ohne Richter?

Die Berliner Zeitung berichtet heute: Schäuble lässt BKA online spähen.

Die Pläne von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) zur heimlichen Online-Durchsuchung von Computern gehen deutlich weiter als bisher bekannt. Das geht aus dem Entwurf eines „Gesetzes zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus durch das Bundeskriminalamt“ (BKA) hervor, das der Berliner Zeitung vorliegt. Demnach soll das BKA für begrenzte Zeit auch ohne richterliche Genehmigung Online-Durchsuchungen durchführen dürfen. Zudem ist ein Zugriff auf Computer auch dann erlaubt, wenn durch die Maßnahme unverdächtige Personen mitbetroffen sind. Das könnte der Fall sein, wenn mehrere Personen den betreffenden Computer nutzen oder der PC Bestandteil eines Netzwerks ist.

Die Massnahme soll man drei Tage lang ohne Richterliche Erlaubnis mit „Gefahr im Verzuge“ durchführen können. Dann muss man den Richter entweder organisiert haben oder die Massnahme abbrechen. Bisher ist aber keine Regelung vorgesehen, was mit den Daten geschehen soll, die auf diese Weise gesammelt werden.

Zum Glück sind ja heutzutage nur wenige Computer* „Bestandteil eines Netzwerkes“. Also keine Panik.

(* Heisst ja jetzt Informationstechnische Systeme)

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5 Ergänzungen

  1. Ich bin immer mehr der Überzeugung, dass weder Ziercke noch Schäuble noch irgendwer wirklich weiß, was die Online-Durchsuchung ist, sein soll, kann oder können soll.

    Hauptsache, am Ende darf das BKA möglichst viel. Egal, wie sinnvoll diese Rechte für die Ermittler sind.

  2. Heute trifft man objektiv gefährliche Islamisten, morgen auch entschiedene, konservative Christen, die sich der Vermarktlichung aller Lebensbereiche widersetzen, herbeigesehnt vom Wirtschaftsflügel der Unionsparteien.

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