Musikindustrie freut sich auf Vorratsdatenspeicherung

Die Musikindustrie freut sich schon auf die Vorratsdatenspeicherung: Polizei gibt Rechner von Beschuldigten an Musikindustrie-Anwalt weiter.

Rasch machte die Angaben zu den sichergestellten Festplatten am gestrigen Dienstag auf einer Informationsveranstaltung in München. Dort beklagte er auch, dass die Verkürzung der Speicherung der Verbindungsdaten auf sieben Tage, die sich nach dem von Holger Voss erwirkten Datenschutzurteil gegen T-Online einpendelte, dazu führte, dass mittlerweile für etwa die Hälfte der von seiner Firma ermittelten IP-Nummern keine Nutzerdaten mehr ermittelt werden können. Zu Zeiten, als die meisten Provider noch 80 Tage lang speicherten, lag dieser „Datenschwund“ laut Angaben des Anwalts bei lediglich 10 bis 15 Prozent. Nach Einführung der sechsmonatigen Vorratsdatenspeicherung will Rasch in seinen Verfahren auf die dadurch gespeicherten Daten zurückgreifen.

Da wir ja von Herrn Wiefelpütz gelernt haben, dass die Vorratsdatenspeicherung wenig mit Terrorismusbekämpfung zu tun hat, müssen wir wohl annehmen, dass die Grosse Koalition den Grundrechtsabbau zum Wohle der Musikindustrie beschlossen hat.

Noch kann man sich der Massenklage vor dem Bundesverfassungsgericht anschliessen. Bis zum 19 November werden Unterstützer gesucht. Dann ist Schluss. Dies erklärt sich damit, dass der Bearbeitungsaufwand der eingesandtenUnterstützerschreiben eine Menge Arbeit verursacht. Diese Verwaltungsarbeit wird von ehrenamtlichen Menschen in ihrer Freizeit erledigt. Das sind Ressourcen, die wir sinnvoller woanders nutzen können. Daher wurde dieser nahe Endzeitpunkt beschlossen. Gut möglich, dass wir bis dahin 10.000 Unterstützer zusammen bekommen.

Wie das Procedere genau funktioniert, erklärt Kai Uhlemeyer ausführlich auf zeitgeisty: Jetzt: Verfassungsbeschwerde gegen die Vorratsdatenspeicherung anzuschließen!

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11 Ergänzungen

  1. [Crossposting]

    BKA-Chef Jörg Ziercke am 14. Dezember 2004:

    „‚Ein Anschlag wie Madrid rechtfertigt die Verkehrsdatenspeicherung‘, erklärte der oberste Bundespolizist. Ihm sei es schleierhaft, dass die geplante Maßnahme ‚überhaupt zu Diskussionen in Deutschland führen kann‘. Man sei schließlich Teil des ‚weltweiten Gefahrenraums des Terrorismus'“

    Alles nur gegen Terrorismus. Klar.

  2. „Verkehrsdatenspeicherung“, mittlerweile für den, der ein Handy mitführt (leider) ja auch wahr: Wann war die betreffene Person wo ?

    Ich bin dann übrigens ab 01.01.2008 nicht mehr mobil erreichbar.

  3. Aber kann man das so verallgemeinern? Ich meine nur weil 1 Abgeordneter wenig Ahnung davon hat, kann man doch nicht die ganze Zeit darauf rumreiten? Es ist utopisch zu verlangen, dass jeder Politiker sich mit allem auskennt, auch wenn ich die Meinung vertrete, dass man wissen sollten worüber man abstimmt :)

  4. @ftx: Nein, ein einzelner Abgeordneter macht noch keine Ignoranz. Das Dumme ist, dass da so manche Karrieristen ihr Gehirn dem jeweilig zuständigen Parteigenossen überantworten. Und das häuft sich…
    Abgesehen davon: wenn das Bundesverfassungsgericht die Speicherung verbietet, braucht man ein neues Argument, sie wieder einzuführen. Verkehrsdatenspeicherung liegt ja auch buchstabentechnisch nicht fern…

  5. Und demnächst dürfen sich auch die Telekomunternehmen freuen. Denn nach dem neuen Entwurf eines „Gesetzes zur Neuordnung der Entschädigung von Telekommunikationsunternehmen für die Heranziehung im Rahmen der Strafverfolgung“ bekommen sie für jeden überwachten Anschluss eine Kostenerstattung von 100 Euro. Für DSL-Anschlüsse sogar 200 Euro. Dazu kommen u.a. 75 Euro/Monat Leitungskosten und bei Anfragen über Bestandsdaten gibt’s 18 Euro pro rausgerücktem Kundendatensatz.

  6. „Ihm sei es schleierhaft, dass die geplante Maßnahme ‘überhaupt zu Diskussionen in Deutschland führen kann’.“

    Meint der das ernst? Naja, es ist ja auch wirklich lästig, dass das blöde überhaupt irgendwelche Fragen stellt. Warum nicht einfach Folter wieder einführen, wenn es der Terrorismusabwehr dienlich ist?

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